Drucksache 17 / 17 824 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) in den Bezirken im Jahr 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bezirke haben im Jahr 2015 jeweils welche Mittel aus dem KSSP erhalten? Zu 1.: Über die Höhe der Finanzkontingente der Bezirke von Berlin sowie die Indikatoren der Zumessung wurde dem Hauptausschuss in der „Vorlage einer schriftlichen Handreichung betr. Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) und Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP)“ vom 07.03.2014 erstmals berichtet . Es wird auf den Vorgang Rote Nr. 1453 sowie die umfassenden Darstellungen der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ – Drucksache Nr. 17/2029 verwiesen . 2. Welche Kita-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2015 angemeldet? 3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2015 in welchen Kitas in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 4. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Kita-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2015 investiert? Zu 2. bis 4.: Die Daten zu den von den Bezirken für 2015 angemeldeten Kita-Sanierungsmaßnahmen sind der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungs-programms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2029 zu entnehmen. Über die Umsetzung von Kita-Sanierungsmaßnahmen im abgelaufenen Programmjahr 2015 wird aktuell dem Abgeordnetenhaus berichtet (Drucksache. Nr. 17/2600 (II.B54). Bei den Bezirken sind über die Sondermittel des KSSP hinaus, die im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, keine weiteren Mittel zur Durchführung von Kita-Sanierungsmaßnahmen veranschlagt. Die Verpflichtung zur laufenden baulichen Unterhaltung obliegt den Trägern von Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kostenblattfinanzierung. 5. Welche Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen mit welchem Investitionsvolumen haben die einzelnen Bezirke jeweils für das Jahr 2015 angemeldet? 6. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2017 an welchen Spielplätzen in den jeweiligen Bezirken mit welchem Investitionsvolumen im Rahmen des KSSP durchgeführt? 7. Welche Eigenmittel haben die einzelnen Bezirke unabhängig vom KSSP über ihren Bezirkshaushalt im Rahmen dieser Spielplatz-Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2015 investiert? Zu 5. bis 7.: Die Daten zu den von den Bezirken für 2015 angemeldeten Spielplatzsanierungsmaß-nahmen sind der Mitteilung zur Kenntnisnahme „Umsetzung des Kita- und Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP)“ - Drucksache Nr. 17/2029 zu entnehmen. Über die Umsetzung von Spielplatzsanierungsmaßnahmen im abgelaufenen Programmjahr 2015 wird aktuell dem Abgeordnetenhaus berichtet (Drucksache. Nr. 17/2600 (II.B54)). Den Bezirken von Berlin obliegt die Verpflichtung zur laufenden baulichen Unterhaltung und Instandsetzung von öffentlichen Kinderspielplätzen. Die in den Bezirkshaushalten etatisierten Landesmittel werden in Verantwortung der Straßen- und Grünflächenämter bewirtschaftet. Angaben zu den Ausgaben des Jahres 2015 sind den Haushaltsabschlüssen der Bezirke zu entnehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 824 2 8. Welche Spielplatz- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des KSSP haben die jeweiligen Bezirke für das Jahr 2016 angemeldet? Zu 8.: Die Bezirke von Berlin wurden mit Umsetzungsschreiben vom 26.01.2016 über ihre Finanzkontingente in der Laufzeit des Doppelhaushaltes 2016/17 unterrichtet . Damit verbunden wurde der Aufruf zur Anmeldung von Maßnahmen bis zum 29.02.2016. Berlin, den 07. Februar 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Feb. 2016)