Drucksache 17 / 17 825 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 21. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Menschenverachtende Hass-Predigten in der Neuköllner Al-Nur-Moschee III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird das in der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 23. März 2015 zu Ende Mai 2015 angekündigte Ergebnis der Prüfung des Senats vorliegen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, den Trägerverein der Al-Nur-Moschee zu verbieten und wie ist der aktuelle Stand? 2. Wie bewertet der Senat den suboptimalen Umstand, dass der Innensenator seiner Ankündigung vom 23. März 2015, dass das Prüfergebnis bis Ende Mai 2015 vorliegen sollte, nicht gerecht wurde? 3. Was verleitete den Innensenator dazu, in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 23. März 2015 anzukündigen, dass das Prüfergebnis zu Ende Mai 2015 vorliegen würde? 4. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die o.g. Prüfung nunmehr seit knapp einem Jahr andauert und sieht der Senat einen Widerspruch zwischen den markigen Worten des Innensenators mit seiner Schnellschuss-Ankündigung vom 23. März 2015 und dem immer noch ausstehenden Prüfergebnis? Zu 1. - 4.: Unter Hinweis auf die Antworten zu den Schriftlichen Anfragen Nr. 17/15859, 17/16626 und 17/17771 bittet der Senat wiederholt dafür um Verständnis, dass über Einzelheiten der vereinsrechtlichen Prüfung von Verbotsverfahren auch im Rahmen der Beantwortung Schriftlicher Anfragen keine Auskunft erteilt werden kann. Im Zusammenhang mit der Prüfung, inwieweit Verbotstatbestände vorliegen und wie diese ggf. unter sicherheitsrechtlichen und sonstigen Aspekten zu bewerten sind, müssen verschiedene öffentliche Stellen, insbesondere aus dem Sicherheitsbereich des Bundes und des Landes beteiligt werden. Abhängig von den von diesen Stellen aufgelieferten Erkenntnissen müssen diese einer intensiven und umfassenden Bewertung unterzogen werden. Hierbei kann auch ggf. weiterer Ermittlungsbedarf entstehen, so dass Äußerungen über zeitliche Abläufe lediglich eine Momentaufnahme darstellen, die sich jederzeit wieder ändern kann. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport führt die Prüfungen mit der gebotenen Sorgfalt durch. Der Senat sieht hier keinen Widerspruch zu den Äußerungen des Senators für Inneres und Sport. Berlin, den 29. Januar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Feb. 2016)