Drucksache 17 / 17 828 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer (SPD) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Brände in Berlin – Rauchmelder als Lebensretter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Brände hat es seit 2005 in Berlin gegeben ? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und nach Bränden in Wohnungen und Hausfluren. Zu 1.: Es können die erfassten Zahlen der Einsätze zu Bränden aus den Jahresberichten der Feuerwehr von 2010 bis 2014 angegeben werden. Folgende Einsatzzahlen sind erfasst. 2010: 8.114 2011: 8.316 2012: 6.860 2013: 7.330 2014: 6.456 Weiter detailliertere Informationen sind maschinell nicht auswertbar erfasst, daher ist keine Aussage möglich. 2. Wie viele Personenschäden und wie viele Sachschäden gab es bei Bränden seit 2005? Zu 2.: Diese Daten werden bei der Feuerwehr systemseitig nicht erfasst und sind daher maschinell nicht auswertbar . 3. Was sind nach Auffassung der Experten die hauptsächlichen Ursachen für diese Brände? Zu 3.: Im Hinblick auf strafrechtlich relevante Brände in Berlin kann im Ergebnis einer Recherche für den Zeitraum 1. Januar 2006 bis 1. Januar 2016 zu allen Brandörtlichkeiten festgestellt werden, dass es sich bei circa 86% der Taten um Vorsatztaten handelt, bei denen mit Wissen und Wollen im rechtlichen Sinn gehandelt wurde. In circa 14% der Fälle wurde fahrlässiges Handeln (Beispiel: Zigarettenkippe im Bett) oder aber eine technische Ursache (Beispiel: Defekte Elektrogeräte) festgestellt. Die Auswertung der Ursachen für die in der Anfrage im Fokus stehenden Brände in Wohnungen ergab ein deutlich abweichendes Bild: Hier liegt der Anteil der Vorsatztaten im genannten Zeitraum bei circa 28%. Fahrlässige und technische Ursachen haben hier einen Anteil von circa 72%. Hinsichtlich der in Frage 1 genannten Brände in Hausfluren ist im Ergebnis der hier durchgeführten Daten-Auswertung festzustellen, dass es sich bei diesen Bränden nahezu ausnahmslos um Vorsatztaten handelt (circa 99% der Fälle). Je stärker die betroffene Örtlichkeit als abgeschlossen angesehen werden kann (Wohnung), desto geringer ist der Anteil der vorsätzlich verursachten Brände. 4. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie viele Wohnungen in Berlin aktuell über Rauchmelder verfügen? Zu 4.: Es liegen keine Kenntnisse über den aktuellen Ausstattungsstand von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern vor. 5. Wenn ja, wie viele Fälle sind bekannt, in denen ein Rauchmelder frühzeitig ein Ausbrennen der Wohnung oder einen Personenschaden verhindert hat? Zu 5.: Hierzu erfolgt keine statistische Erhebung. 6. Welche Vor- und Nachteile hat eine verpflichtende Anbringung von Rauchmeldern in jeder Wohnung? Zu 6.: Durch den Rauchwarnmelder wird mittels akustischen Signals als erstes die Gefahr von Rauch oder Brand erkannt, wo der Mensch selbst noch keine Gefahr erkennen kann bzw. würde. Hauptursache für Todesfälle ist nicht die Temperatureinwirkung, sondern der Erstickungstod infolge einer Rauchvergiftung. Folglich kann hier viel schneller auf eine Gefahr reagiert werden. Letztendlich führt dies zu einer schnelleren Alarmierung, einem schnelleren Eintreffen am Gefahrenort und einer schnelleren Bekämpfung des Brandes. Das wiederum hat zur Folge, dass durch das schnellere Eingreifen der Ein- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 828 2 satzkräfte eine größere Gefahr für Leib und Leben abgewendet werden kann. Zudem wird ein größerer Sachschaden für die Betroffenen sowohl in finanzieller als auch ideeller Hinsicht verhindert. Aus Sicht der Bevölkerung könnte die finanzielle Aufwendung für die Anschaffung und die Wartung der Rauchwarnmelder ein Nachteil sein. Dies steht aber in keinem Verhältnis zu dem, was durch Rauchwarnmelder gewonnen wird. Ergänzend wird auf die Drucksache 17/ 0421 „Mehr Sicherheit durch Rauchmelder – Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin “ im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses (36. Sitzung vom 08. Januar 2014, Top 5) verwiesen. 7. Welche Erfahrungen gibt es aus Bundesländern, die diese Pflicht schon haben? Zu 7: Wesentliche Aussagen der Wohnungs- / Immobilienwirtschaft aus den Ländern sind: - bei fest verbauten Meldern kann beispielsweise im Gegensatz zu denen aus dem Baumarkt die Batterie nicht gewechselt werden. Dafür ist die Lebensdauer höher, - ältere im Bestand befindliche Melder erhöhen ohne kontinuierliche Reinigung die Fehlalarmrate, - Einbau und Wartung der Melder ist mit Aufwand und Kosten verbunden, - Kontrolle der Funktionsfähigkeit muss erfolgen (ggf. Betreten der Wohnung) - teilweise wird dieses Betreten durch Mieterinnen und Mieter verweigert und muss durch Vermieterinnen und Vermieter eingeklagt werden -, - es wäre sinnvoller, auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative der Mieterinnen und Mieter zu setzen und dieses entsprechend zu fördern, um die Kosten für beide Parteien gering zu halten. 8. Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um Rauchmelder auf freiwilliger Basis bei Berlinerinnen und Berlinern bekannter zu machen? Zu 8.: Seit dem Jahr 1999 wurden mit Erfolg Informations - und Aufklärungskampagnen durchgeführt. Die letzte Aktion mit der Berliner Wohnungswirtschaft lautete „10.000 Rauchwarnmelder für Berliner Wohnungen“. Bereits seit Jahren ist es der Berliner Feuerwehr ein großes Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Thematik der Rauchwarnmelder näher zu bringen. Zum einem wirbt die Berliner Feuerwehr auf Ihrer Homepage für die Rauchwarnmelder. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird durch die Pressestelle der Berliner Feuerwehr bei Interviews, Presseanfragen aber auch auf Veranstaltungen , wie zum Beispiel dem Tag der offenen Tür und die Advents-Pressekonferenz auf das Thema aufmerksam gemacht. Hier erfolgt meist eine praktische Demonstration, wie Rauchwarnmelder funktionieren. Durch gezielte Verteilung von Werbematerial wie Broschüren (z.B. Verhalten im Brandfall), Flyer und Plakate soll die Bevölkerung ebenfalls dafür sensibilisiert werden. Berlin, den 03. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)