Drucksache 17 / 17 829 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußdörfer (SPD) vom 20. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2016) und Antwort Gründerzentren in Berlin I – Symbiose von Wissenschaft und Wirtschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Wert der Universitäts- Gründerzentren sowohl für die Universitäten als auch für die Wirtschaft von Berlin? Zu 1.: Für die Berliner Hochschulen sind ihre Gründungszentren eine wesentliche Unterstützung, den Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft sicherzustellen und Forschungserfolge umzusetzen. Gleichzeitig bieten diese Zentren ein überfachliches Instrument zur Gestaltung und Unterstützung der Karriereplanung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen. In beiden Funktionen sind sie unverzichtbarer Bestandteil der Berliner Wissenschaftslandschaft und Garanten dafür, dass die Berliner Wissenschaftseinrichtungen auch weiterhin der wichtigste Motor für Innovationen und für wirtschaftliches Wachstum des Standortes Berlin bleiben. Die Wirtschaftspolitik kann günstige Rahmenbedingungen für Gründungen schaffen, Anreize setzen, Förderungen anbieten, aber ausschlaggebend sind Ideen und die individuelle Gründungsbereitschaft, um in diesem Rahmen wirtschaftliches Potenzial für die Stadt zu schaffen. Die Gründungszentren der Hochschulen fördern seit Langem Studierende und Absolventinnen und Absolventen mit ihren Gründungsideen, indem sie die Chancen aufzeigen, die im Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse liegen. Ebenso wichtig ist die Rückkopplung der Unternehmen in die Hochschulen, um Forschungsbedarfe sichtbar zu machen und zu veranschaulichen, welche neuen Ideen am Standort Berlin umgesetzt werden können. Existenzgründungen erneuern und verbessern die Wirtschaftsstruktur und schaffen so auch Voraussetzungen für Wachstum und vor allem für neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze. Durch die Gründung neuer Unternehmen und die Umsetzung neuer Ideen wird das Angebot den sich verändernden Bedürfnissen angepasst. Die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung wird das Thema Gründungsförderung durch die Qualitätsund Innovationsoffensive weiter stärken. 2. Wie viele dieser Gründerzentren gibt es in Berlin? Bitte aufschlüsseln nach Standort, Universitätszugehörigkeit und Gründungsjahr. Zu 2.: Die insgesamt acht Gründungszentren der Berliner Hochschulen haben sich im Netzwerk „B! gründet“ zusammengeschlossen. Beteiligt sind: Gründerwerkstatt der Beuth-Hochschule für Technik Berlin, seit 2005, Standort: Tiergarten Technologietransferstelle der Charité- Universitätsmedizin Berlin, seit 2002, Standort: Mitte Profund Innovation der Freien Universität Berlin, seit 2006, Standort: Dahlem das Start up-Kompetenzzentrum "Existenzgründung und selbstständiges Unternehmertum" der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin seit 2001, Standort: Karlshorst das Gründungszentrum der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, seit 2009, Standort: Schöneberg die Gründungsförderung „Humboldt Innovation“ der Humboldt-Universität zu Berlin (HU), seit 2005, Standort: Mitte; zusätzlich ein Gründerhaus der HU am Standort Adlershof das Centre for Entrepreneurship der Technischen Universität Berlin(CfE / TU), seit 2007, in aktueller Organisationsform seit 2010, Standort: Charlottenburg das Career & Transfer Service Center der Universität der Künste Berlin, der „weißensee kunsthochschule berlin“, der Hochschule für Musik Hanns Eisler und der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“, seit 2001(erweiterte Kooperation seit 2004), Standort: Charlottenburg. Auch die privaten Berliner Hochschulen engagieren sich teilweise, je nach Fachrichtungen, in der Gründungsförderung oder -beratung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 829 2 Die Freie Universität Berlin und die Technische Universität Berlin zählen zu den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten EXIST- Gründerhochschulen. Aktuell wird – neben verschiedenen dauerhaften stipendien- und Transferprogrammen – das Projekt EXIST Startup Germany –Israel von den Universitäten in Berlin und Potsdam unter Federführung der TU Berlin organisiert. 3. Gibt es derzeit Pläne für weitere Gründerzentren in Berlin? Wenn ja, wo und wie weit sind die Planungen? Zu 3.: Das Gründungszentrum der Technischen Universität Berlin und des CHIC in Charlottenburg wird derzeit durch Mittel des Investitionspaktes Hochschulbau baulich erweitert, siehe dazu die Beantwortung der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 17 / 17 831. Im Steglitz-Zehlendorfer Ortsteil Dahlem ist am Standort Fabeckstraße im Umfeld der Freien Universität Berlin die Einrichtung eines Technologie- und Gründungszentrums der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof Management GmbH (WISTA Management GmbH) bzw. ihres Tochterunternehmens Innovations- Zentrum Berlin Management GmbH (IZBM) geplant. 4. Welche Schritte sind notwendig, um ein Gründerzentrum zu gründen und wie lange dauert dies in der Regel? Zu 4.: Der Zeitbedarf für die Einrichtung eines Gründungszentrums ist abhängig von der institutionellen Anbindung , Finanzierung und räumlichen Verortung. Es bedarf zunächst einer Konzeption im Hinblick auf das potenzielle Angebot, geeignete Räumlichkeiten, notwendige Mitwirkende, mögliche Nutzerinnen- und Nutzerzahlungen sowie einschlägiger Fördermittel für die Einrichtung oder für die Gründungsvorhaben. Im Falle der Hochschulgründungszentren gibt es je nach Konzept, Verlauf von Gremienbeschlüssen und Förderphasen Erfahrungen mit Zeiträumen zwischen etwa einem Jahr und mehreren Jahren. 5. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der jeweiligen Universität? Zu 5.: Die Hochschulgründungszentren sind integrale Bestandteile des hochschulischen Gemeinschaftslebens. In der Regel gestaltet sich die Zusammenarbeit übergreifend . Die Initiative zur Zusammenarbeit kann sowohl vom Forschungs- oder Lehrpersonal als auch vom Gründungsberatungsteam als auch von Gründungsinteressierten ausgehen. Es bestehen für den unterschiedliche Beratungs - und Unterstützungsbedarf üblicherweise vielfältige verschiedene Kurs- und Coaching-Module zur freien Kombination. Die Zusammenarbeit der einzelnen Gründungszentren mit den jeweiligen Hochschulen und umgekehrt gestaltet sich ebenso positiv wie die hochschulübergreifende Zusammenarbeit der Gründungszentren. 6. Welchen Platz finden Ausgründungen derzeit in Hochschulverträgen? Zu 6.: In den Hochschulverträgen für 2014 bis 2017 werden die Themen Ausgründungen und Entrepreneurship in der Präambel erwähnt: "-Verstärkung der Kooperation zwischen den Hochschulen und außeruniversitären Forschungs- und Kultureinrichtungen sowie der Wirtschaft zur Steigerung der regionalen Innovationskraft, Gründungsintensität und Wertschöpfung - Beitrag der Hochschulen zur Profilierung der Region als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort durch Ausbildung hochqualifizierter Arbeitskräfte, Intensivierung des Wissenstransfers, Entwicklung von Zukunftstechnologien , Stärkung von Entrepreneurship und Ausgründungen ..." Damit wird die wichtige Rolle der Gründungsförderung durch Hochschulen klargestellt. Auch in der aktuellen Qualitäts- und Innovationsoffensive der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung ist das Thema Gründung an Hochschulen einer der Schwerpunkte. 7. Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung haben diese Gründerzentren bzw. die einzelnen Ausgründungen?? Zu 7.: Die hochschulischen Gründungszentren werden zunächst über die Hochschulgrundfinanzierung der einzelnen Hochschulen unterstützt, parallel werden verschiedene Drittmittel (z.B. allgemein EXIST- Gründerhochschulen des Bundes, EU-Förderungen wie ESF und KICs auf Basis des EU- Forschungsrahmenprogramms, fachspezifische Förderprogramme ) im größtmöglichen Umfang genutzt, die teilweise den Gründungszentren selbst, teilweise den Gründungsinteressierten und teilweise den Ausgründungen zu Gute kommen. Vor der Gründung können sich die Gründungsinteressierten in den Gründungszentren zu folgenden Finanzierungen verschiedener Fördergeber von den Hochschul- Gründungsteams beraten lassen und diese Förderungen im Falle einer fachlichen oder strukturellen Eignung beantragen , darunter: Exist-Forschungstransfer Exist-Gründerstipendium German Silicon Valley Accelerator (GSVA) GO-Bio – Gründungs-Offensive Biotechnologie Gründungszuschuss (Bundesagentur für Arbeit) VIP - Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 829 3 Nach der Gründung kommen ggf. weitere Förderprogramme verschiedener Fördergeber in Betracht, zu denen die Hochschulgründungszentren ebenfalls beraten können , darunter: Berlin Start-Darlehen, 80%-ige Bürgschaft der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) Erasmus für Jungunternehmer (EU-Vernetzung, Ausland) Gründerkredit-StartGeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Mittelstandsbank für Freiberufler Berlin Kredit der Investitionsbank Berlin (IBB) ERP-Kapital (Sondervermögen aus dem European Recovery Program; EU, Europäische Freihandelsassoziation EFTA, über IBB Berlin) High-Tech-Gründerfonds IBB Beteiligungsgesellschaft: VC Fonds Technologie Berlin, VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin Innovationsassistent (Personalkostenzuschuss über IBB) „KMU – Innovativ“: Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in acht technologischen Bereichen Mikrokredit aus dem KMU-Fonds, über die IBB „Neue Märkte erschließen“-Programm der IBB ProFIT Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie . Im Bereich der aktuellen Wirtschaftsförderung ist derzeit die Förderung von Technologiezentren grundsätzlich nach den Regelungen des aktuellen Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" möglich. Im Übrigen fördert der Senat Gründerwerkstätten an den Berliner Hochschulen mit Hilfe von ESF-Mitteln des Landes Berlin seit dem Jahr 2005. In der aktuellen Förderperiode 2014 - 2020 stehen hierfür 13,4 Mio Euro ESF-Mittel zur Verfügung, mit denen 558 Gründerinnen und Gründer unterstützt werden sollen. Gefördert werden damit auf der Grundlage vorhandener Businesspläne und Prototypen bzw. prototypähnlicher Verfahren technologiebezogene Gründungen an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungs-Bereich über eine Projektlaufzeit von sechs bis zwölf Monaten mit Stipendien in Höhe von 500 bis 2.000 Euro pro Monat und Gründerin oder Gründer plus Overheadkosten für die Projektträger in Höhe von bis zu 400 € pro Monat und Gründerin oder Gründer. Weitere Bewilligungen und Zuweisungen von ESF- Mitteln zur Gründungsförderung an die Hochschulen sind bisher über die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung erfolgt. 8. Wie hoch sind die finanziellen Förderungen des Landes Berlin für jedes der Gründerzentren? Zu 8.: Nach einer hochschulübergreifenden Gründungsumfrage 2014 „Wissenschaft befördert Wirtschaft: Eine Analyse des Gründungsgeschehens im Umfeld von zehn Hochschulen in Berlin und Brandenburg“ 2014 unter der Schirmherrschaft der für Wissenschaft zuständigen Senatorin (s.u. ab Punkt 11) haben fast 40 % der Unternehmen aus dem Bereich der Hochschulgründungszentren von öffentlicher Förderung profitiert. Am häufigsten wurden das EXIST-Gründerstipendium, die Unterstützungsleistungen der Agentur für Arbeit und spezielle Förderprogramme der KfW genutzt. 9. Wie hoch sind die privatwirtschaftlichen Förderungen für jedes Gründerzentrum und von wem genau kommen diese? Zu 9.: Dem Senat sind genaue Zahlen nicht bekannt. Im Falle der aus dem Investitionspakt i.H.v. 2,7 Millionen Euro finanzierten räumlichen Erweiterung der Gründungsförderung der TU Berlin sind zusätzlich 230.000 Euro privatwirtschaftlicher Geldgeber eingeworben worden, darunter 50.000 Euro der Berliner Volksbank . Es ist anzunehmen, dass diese Mittel zum größten Teil von den unter Punkt 7 gelisteten Fördergebern kommen. 10. Wie lange brauchen die Start-Ups von der Gründungsidee bis die Ansiedlung in einem Gründerzentrum realisiert wird und welche Schritte werden dort durchlaufen ? Zu 10.: Der zeitliche Verlauf bei der Förderung und Unterstützung von Hochschulgründungsinteressierten ist einzelfallabhängig. Die Gründungsförderung erfolgt an den Hochschulen nicht schematisiert, sondern bedarfsabhängig . Die Schritte von der Idee über Coaching, Beratung , Weiterbildung, Finanzierungsberatung, Unternehmensgründung , temporäre Büronutzung etc. können aufgrund der flexiblen Beratungs- und Service-Module der Hochschulgründerzentren sowohl nacheinander als auch in unterschiedlicher Reihenfolge als auch parallel vollzogen werden. Somit kann von sehr unterschiedlichen, gleichzeitig effektiven Verläufen ausgegangen werden. Eine statistische Auswertung der Verweildauer in der Beratungsphase erfolgt nicht. Räumlichkeiten werden den Gründungsinteressierten ggf. so rasch wie möglich und i.d.R. für einen Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung gestellt. Eine genauere Zeitangabe im Hinblick auf einzelne Start-Ups ist deshalb nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 829 4 11. Wie viele Start-Ups sind aus den Gründerzentren hervorgegangen und wie viele Arbeitsplätze dadurch entstanden? Zu 11.: Die hochschulübergreifende Gründungsumfrage „Wissenschaft befördert Wirtschaft: Eine Analyse des Gründungsgeschehens im Umfeld von zehn Hochschulen in Berlin und Brandenburg“ 2014 unter der Schirmherrschaft der für Wissenschaft zuständigen Senatorin hat ergeben, dass 2013 in über 720 gegründeten Unternehmen, bei denen Hochschulen der Gründungsmotor waren, 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente ) beschäftigt wurden und rund 1,7 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet wurden. 69 % der antwortenden Unternehmen wurden seit 2004, 40 % alleine seit 2010 gegründet. Die tatsächlichen Zahlen können noch höher liegen, da die Gründerinnen und Gründer den Hochschulen gegenüber nicht zur Rückmeldung zum Verlauf ihrer Firmengeschichte verpflichtet sind und die Teilnahmen an diesen Umfragen auf freiwilliger Basis erfolgen. Entsprechend listen die Hochschulen viele, aber nicht alle Gründungen auf ihren Informationswebseiten auf. 12. Wie hoch liegt der Umsatz der Unternehmen, die noch unter den Dächern der Gründungszentren arbeiten? Zu 12.: Hierzu können keine Angaben gemacht werden , da die o.g. Umfrage nicht entsprechend aufgeschlüsselt wurde. 67 % der befragten Unternehmen machten im ersten Geschäftsjahr bis zu 50 000 Euro Umsatz. 82 % schrieben bereits schwarze Zahlen, i.d.R. werde die Gewinnzone im Mittel im zweiten Geschäftsjahr erreicht. 13. Aus welchen Wissenschafts- oder Wirtschaftsbereichen kommen die verschiedenen Ausgründungen? Zu 13.: Nach den Angaben von 778 befragten Unternehmen erfolgten 20 % der Ausgründungen aus Hochschulen im Bereich Medien, Kunst, Kultur, Design; 17 % Nichttechnische Beratung und Forschung; 16 % Software und IKT-Dienstleistungen; 13 % Industrie; 12 % Technische Beratung und Forschung; 12 % sonstige Dienstleistungen ; 9 % Handel. Jeweils 14 % der Unternehmen waren lokal oder regional, 48 % national und 24 % international tätig. 14. Wie viele Aufträge der öffentlichen Hand sind an Ausgründungen der Zentren gegangen? Zu 14.: Die sich gründenden Unternehmen wirken im allgemeinen Marktgeschehen gleichberechtigt mit und können insofern bereits frühzeitig auch Aufträge der öffentlichen Hand annehmen, wenn sie deren Vergabekriterien erfüllen. Da auch die hochschulnahen Ausgründungen in der Regel GmbHs sind, sind sie jedoch nicht gegenüber dem Senat auskunftspflichtig, was ihre Auftraggeber betrifft. Umgekehrt sind sie ihren Auftraggebern gegenüber nicht auskunftspflichtig, was die Nutzung von Förderung und Beratung beim Aufbau ihrer Firma betrifft. Insofern lässt sich diese Frage nicht nummerisch beantworten. In der o.g. Umfrage 2014 haben jedoch 71 % der Unternehmen angegeben, neben Unternehmenskunden (B2B) auch öffentliche Auftraggeber unter ihren Kunden zu haben. 15. Wie erfolgt die weitergehende Betreuung der Start-Ups? Zu 15.: Die Hochschulen bieten weiterführende Netzwerke und z.T. auch Beratungen für ihre Alumni- Unternehmen an, während diese sich entwickeln und aus dem ursprünglichen Hochschulzusammenhang mehr und mehr heraustreten. Startups aus Hochschulen können zusätzlich - je nach Fragestellung und Unterstützungsbedarf - auf das gesamte Angebot der Berliner Wirtschaftsförderung zugreifen. Hier unterstützen vor allem die Berlin Partner bei Fragen zur Vernetzung, Internationalisierung und zum Fachkräftebedarf der Einheitliche Ansprechpartner der Senatsverwaltung für Wirtschaft bei der Gewerbeanmeldung und Genehmigungsfragen die IBB bei Fragen der finanziellen Förderung Industrie- und Handelskammer (IHK) bei Fragen der Unternehmensentwicklung und bei einzelnen gewerberechtlichen Fragen. Berlin, den 14. Februar 2016 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)