Drucksache 17 / 17 832 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 25. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2016) und Antwort Berlin gegenWaffen IX – Kontrolle von privatem Waffenbesitz 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Inhaber/-innen von waffenrechtlichen Besitzerlaubnissen für erlaubnispflichtige Schusswaffen gibt es aktuell in Berlin? Welche Veränderung ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2015 (vgl. Schriftliche Anfrage Dr. 17/16092)? Zu 1.: In Berlin sind aktuell 9.195 Personen als Inhaberinnen und Inhaber einer oder mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse registriert, die zum Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen berechtigen. Im Vergleich zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16092 ist die Zahl der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer um 40 gesunken. 2. Wie viele neue Anträge auf Waffenbesitzkarten mit je welchem formulierten Bedürfnis (§8 WaffG) wurden im Jahr 2015 gestellt und wie viele davon wurden aus welchen Gründen abgelehnt? (Bitte nach Bedürfnis aufschlüsseln ) Zu 2.: Im Jahr 2015 wurden 438 Erstanträge auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte gestellt, 16 dieser Anträge wurden abgelehnt. Aufgeschlüsselt nach Bedürfnissen ergibt sich für die Zahl der Anträge folgende Aufstellung: 145 Jägerinnen und Jäger 271 Sportschützinnen und Sportschützen (davon acht Versagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit, sieben Versagungen wegen nicht nachgewiesenen Bedürfnisses) 11 Erbinnen und Erben neun sonstige Bedürfnisse (davon eine Versagung wegen nicht nachgewiesenen Bedürfnisses) zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen . 3. Wie viele und welche Waffen sind aktuell insgesamt in Berlin gemeldet und welche Veränderung ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2015 (vgl. Schriftliche Anfrage Dr. 17/16092)? Zu 3.: Aktuell befinden sich 45.744 erlaubnispflichtige Schusswaffen (inkl. Waffenteile) im Besitz von Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhabern. Im Vergleich zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16092 ist die Zahl um 383 Schusswaffen gestiegen. 4. Bei wie vielen Personen wurde im Jahr 2015 die obligatorische erneute Prüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (nach § 4 Abs. 3 WaffG) durchgeführt und wie vielen vormaligen Waffeninhabern wurde diese Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit bzw. persönlicher Eignung versagt? Zu 4.: Von der regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung nach § 4 Absatz 3 Waffengesetz waren im Jahr 2015 insgesamt 7.192 Inhaberinnen und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erfasst . Bei 26 Personen wurden die waffenrechtlichen Besitzerlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit und/oder persönlicher Eignung widerrufen. 5. Wie viele Waffeninhaber haben der zuständigen Waffenbehörde gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz (WaffG) die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen? Welche signifikanten Veränderungen in der Anzahl gibt es im Vergleich zum Jahr 2014? Zu 5.: Der Berliner Waffenbehörde liegen bislang von 94,8% aller Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer Lagerungsnachweise vor. Damit ist der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 1,3% gestiegen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 832 2 6. Wie viel Prozent der Berliner Waffenbesitzer wurden im Jahr 2015 durch eine Vorort-Kontrolle bez. der sichereren Aufbewahrung ihrer Waffen gem. §36 Abs. 3 WaffG überprüft? Zu 6.: Im Jahr 2015 wurden 340 Anschriften von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern aufgesucht, von denen bei 87 (entspricht ca. 1% der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer) tatsächlich Vor-Ort-Kontrollen nach § 36 Absatz 3 Satz 2 Waffengesetz bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Waffen durchgeführt werden konnten. 7. In wie vielen Fällen dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt und/oder sonstige Hinweise erteilt bzw. haben sich Klärungserfordernisse ergeben? Zu 7.: In 13 Fällen wurden Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften festgestellt. Hinsichtlich erteilter Hinweise und Auskünfte sowie Klärungserfordernissen wird keine statistische Erfassung vorgenommen. 8. Wie viele verdachtsabhängige bzw. anlassbezogene Kontrollen gem. §36 As. 3 Satz 3 WaffG hat es im Jahr 2015 gegeben und was waren die jeweiligen Anlässe? Zu 8.: Keine. 9. Wie hat sich die Zahl der Personalstellen für den Vollzug des Waffenrechts seit der Antwort auf Drs. 17/16092 verändert und wie viele dieser Stellen sind aktuell besetzt? Wurden die vier zum Zeitpunkt der Abfrage 17/16092 noch unbesetzten Stellen inzwischen besetzt? Zu 9.: Die Anzahl der Personalstellen hat sich um zwei Stellen des gehobenen und zwei Stellen des mittleren Dienstes erhöht. Da die Stellen im Haushalt für die Jahre 2016/2017 vorgesehen sind, sind diese noch nicht besetzt. Bei der Besetzung der vier zum Zeitpunkt der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16092 noch unbesetzten Stellen gab es lediglich eine Bewerbung. Daher ist die Einleitung eines weiteren Ausschreibungsverfahrens bereits initiiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 832 3 10. Wie viele gewaltsame Todesfälle und wie viele Fälle von Körperverletzung wurden im Jahr 2015 durch Schusswaffen in Berlin verursacht? (Bitte nach Versuch und vollendeten Delikten aufschlüsseln) Zu 10.: Für die Beantwortung der Frage gilt die Vorbemerkung aus der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16092. Jahr 2015 insgesamt Erfassungsgrund erfasste Fälle ∑ davon Versuch Vollendung Tötungsdelikte mit dem Fallmerkmal „geschossen“ 8 5 3 Körperverletzungsdelikte mit dem Fallmerkmal „geschossen “ 51 21 30 Berlin, den 03. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)