Drucksache 17 / 17 834 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2016) und Antwort Schwarzfahren 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S- Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderte die BVG in Berlin im Jahr 2015 und die S-Bahn Berlin jeweils im Jahr 2014 und im Jahr 2015? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG beförderte Im Jahr 2014 rund 978 Mio. Fahrgäste. Für das Jahr 2015 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor, erwartet werden rund eine Milliarde Fahrgäste.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Im Jahr 2014 wurden bei der S-Bahn Berlin 413,9 Mio. Fahrgäste befördert. Für das Jahr 2015 liegt noch keine Zahl vor.“ Frage 2: Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden bei der BVG bzw. der S-Bahn in Berlin in den Jahren 2014 bzw. 2015 durchgeführt? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im Jahr 2014 wurden 5.265.342 Fahrscheinkontrollen durchgeführt . Im Jahr 2015 waren es nach vorläufigem Ergebnis 5.475.659 Fahrscheinkontrollen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Fahrscheinkontrollen S-Bahn Berlin: 2014: kontrollierte Fahrgäste: 7.874.285 2015: kontrollierte Fahrgäste: vorläufige Zahl 8.669.151“ Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr 2014 sowie 2015 angetroffen? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im Jahr 2014 wurden 355.476 Personen ohne gültigen Fahrschein angetroffen. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich 326.545.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „S-Bahn Berlin: 2014: 333.519 2015: vorläufige Zahl: 340.663“ Frage 4: Wie hoch sind die Beanstandungsquote und die „Schwarzfahrquote“ im Jahr 2015 gewesen? Gibt es Erklärungen für Schwankungen im Vergleich zu den Vorjahren über Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen hinaus? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Beanstandungsquote lag 2014 bei 7 Prozent, 2015 wird die Beanstandungsquote voraussichtlich 5,96 Prozent betragen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2014:Ø Beanstandungsquote 4,24 % 2015: Ø vorläufige Beanstandungsquote 3,93 % Die Beanstandungsquote wird durch Zeit, Häufigkeit und Ort der Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen beeinflusst . Diese ist leicht rückläufig entspricht aber unserer Kenntnis nach dem Niveau anderer Metropolen. Der Anstieg der Feststellungen ist sicher auf die Anhebung der Anzahl der eingesetzten Kontrollkräfte sowie der Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40,00 auf 60,00 Euro im Juli 2015 zurück zu führen.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 834 2 Frage 5: Von wie vielen „Schwarzfahrer/-innen“ der Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das EBE wurde 2014 von 355.476 "Schwarzfahrer/-innen“ verlangt. Für das Jahr 2015 sind es voraussichtlich 326.545.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte Person keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann. Somit wurde im Jahr 2014 und 2015 von allen festgestellten Personen das erhöhte Beförderungsentgelt verlangt .“ Frage 6: Wie viele „Schwarzfahrer/-innen“ haben in den Jahren 2014 bzw. 2015 das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt? Wie hoch waren die Einnahmen daraus in den Jahren 2014 bzw. 2015? Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im Jahr 2014 haben 203.270 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt. Die Einnahmen daraus betrugen 6.829,4 Tsd. Euro. Im Jahr 2015 haben nach vorläufigen Auswertungen 192.798 Personen das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt. Die Einnahmen daraus betragen voraussichtlich 7.175,4 Tsd. Euro.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „2014: Insgesamt wurden in 2014 5,4 Mio. Euro aus dem Inkassoverfahren erlöst. 2015: Es wurden insgesamt ca. 6,8 Mio. Euro aus dem Inkassounternehmen erlöst.“ Frage 7: Von wie vielen Schwarzfahrer/-innen der Jahre 2014 bzw. 2015 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt nicht bezahlt? Was sind die Gründe? Antwort zu 7: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde im Jahr 2014 in 152.628 Fällen nicht bezahlt. Im Jahr 2015 wurde in voraussichtlich 133.436 Fällen nicht gezahlt. Die Gründe sind der BVG unbekannt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu übermittelt: „ca. 62% der übergebenen Forderungen werden nicht ausgeglichen. Der Nichtausgleich ist auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen: ein großer Anteil entfällt auf die Fahrgäste, für die eine gültige Anschrift nicht ermittelt werden kann. Weitere Gründe sind: Zahlungsunwilligkeit , Zahlungsunfähigkeit. Weiterhin müssen hier die Sachverhalte nachträglicher Vorlage und möglicher Kulanzentscheidungen berücksichtigt werden.“ Frage 8: Welche Kosten sind durch die beauftragten Inkassounternehmen, welche durch beauftragte Anwaltskanzleien in 2014 bzw. 2015 entstanden? Antwort zu 8: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Das Inkassounternehmen und die von diesem beauftragte Anwaltskanzlei finanzieren sich aus den geltend gemachten Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu ihr Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement zitiert und hierzu übermittelt: „Das Inkassoverfahren wird erst nach Ablauf einer Zahlungsfrist, die sich aus den Beförderungsbestimmungen ergibt, eingeleitet. Innerhalb dieser Frist zzgl. einer Kulanzzeit muss der Fahrgast nur den EBE-Betrag von 60 € ausgleichen. Kosten werden in diesen Verfahrensabschnitt noch nicht erhoben. Mit Versand der 1. IKU- Mahnung werden dann Inkassokosten in Höhe einer 1,1 Gebühr nach RVG geltend gemacht. Wird die Forderung im Inkassoverfahren nicht ausgeglichen , erfolgt eine Abgabe an eine Vertragskanzlei. In diesem Mahnprozess werden RA-Gebühren von 0,7 RA- Gebühr nach RVG erhoben.“ Anmerkungen: EBE erhöhtes Beförderungsentgelt IKU Inkassounternehmer RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RA Rechtsanwalt Frage 9: Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S- Bahn im Jahr 2015 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt? Antwort zu 9: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Im Jahr 2015 wurden insgesamt 22.346 Strafanzeigen gestellt .“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die S- Bahn stellt Strafanträge nach §265a StGB gegen Personen , die innerhalb von 12 Monaten mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. Zum Zeitpunkt der Strafantragstellung darf hierbei der älteste Vorgang die Frist von 12 Monaten nicht überschreiten . 2014 wurden insgesamt (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) gegen 20.356 Personen Anzeige erstattet. 2015 wurden insgesamt 30.887 Personen (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) zur Anzeige gebracht.“ Frage 10: Wie hoch ist der Anteil der Strafverfahren wegen „Beförderungserschleichung“ innerhalb der Verfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leistungen)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 834 3 Antwort zu 10: Soweit statistische Daten der Berliner Justiz abgefragt werden, muss darauf hingewiesen werden , dass das Registratur-System der Berliner Staats- und Amtsanwaltschaften zwar alle Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 265a Strafgesetzbuch (Erschleichung von Leistungen) enthält, aber keine Eingrenzung auf den abgefragten Vorwurf der „Beförderungserschleichung “ ermöglicht, so dass der Berliner Justiz die erbetenen Auskünfte nicht möglich sind. Die BVG hat hierzu übermittelt: „Alle 22.346 Strafanzeigen wurden wegen ´Erschleichens von Leistungen´ gestellt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Hierzu können keine Aussagen getroffen werden. Die Frage kann nur durch die Justiz beantwortet werden .“ Berlin, den 11. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)