Drucksache 17 / 17 836 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bola Olalowo und Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2016) und Antwort Familienbaudarlehen der IBB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ergebnisse lieferte die Auswertung des Pilotprojektes „IBB Familienbaudarlehen“? Antwort zu 1: Siehe Antworten zu 2. bis 10. Frage 2: Wie viele Anträge wurden gestellt? Wie viele von diesen Anträgen wurden bewilligt? Antwort zu 2: Es sind bisher drei Anträge gestellt worden. Ein Antrag wurde bewilligt. Frage 3: Welche Gründe gab es für die Ablehnung von Anträgen? Antwort zu 3: Im Rahmen eines abgelehnten Antrags wurden die Eigenkapital-Mindestanforderungen nicht erfüllt. Ein weiterer Antragsteller hat seinen Antrag ohne Angaben von Gründen nicht weiter verfolgt. Frage 4: Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde der gesamte Kreditbetrag durch die IBB gefördert? Antwort zu 4: Bei keinem bewilligten Antrag wurde die gesamte Finanzierung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) bereitgestellt. Frage 5: Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde der Kreditbetrag neben dem IBB Familienbaudarlehen auch durch KfW-Förderprogramme gefördert? Antwort zu 5: Im Rahmen eines bewilligten Antrags wurde die Finanzierung mit einem Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzt. Frage 6: Bei wie vielen Anträgen (bewilligt und nicht bewilligt jeweils) wurden zusätzlich öffentliche Fördermittel (z.B. Wohnraumförderfonds des Landes Berlin) mit beantragt oder mit in Anspruch genommen (Bitte je nach Förderkulisse aufschlüsseln)? Antwort zu 6: Bei keinem der Anträge. Weiterhin sind im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung aus dem Wohnraumförderfonds Berlin Maßnahmen zum Eigentumserwerb nicht förderfähig. Frage 7: Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde das Programm für die Nachrangfinanzierung genutzt? Antwort zu 7: Im Rahmen des bewilligten Antrags wurde das Förderdarlehen nicht im Nachgang gesichert. Frage 8: Mit welchen Hausbanken hat die IBB beim Familienbaudarlehen zusammen gearbeitet? Welchen Anteil haben die jeweiligen Hausbanken an der Summe der geförderten Anträge? Antwort zu 8: Der Antrag, welcher durch die IBB bewilligt wurde, wurde ohne Zusammenarbeit mit einer Hausbank finanziert. Frage 9: Zu welchem Zinssatz wurde gefördert? Antwort zu 9: Der Sollzinssatz für den bewilligten Förderantrag betrug 2,05 % p.a. für eine zwanzigjährige Zinsbindung. Frage 10: Welche Haushaltsstruktur wiesen die Antragsteller auf? Welche Haushaltsstruktur weisen die Antragsteller von bewilligten Anträgen auf? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 836 2 Antwort zu 10: Der Antrag eines 4-Personen Haushalts musste abgelehnt werden. Der Antrag eines 7- Personen Haushalts wurde bewilligt. Frage 11: Wird das IBB Familienbaudarlehen in die Regelförderung der IBB übernommen? a) Wenn ja, wird bei einer Weiterführung die bisherige Förderstruktur beibehalten oder angepasst? Wenn ja, in welcher Form wird konkret angepasst? b) Wenn nein, wie begründet der Senat die Einstellung ? Antwort zu 11: Über die Verlängerung des Programms wird der Senat auf der Grundlage der aus dem Jahr 2015 vorliegenden Erfahrungen entscheiden. Berlin, den 09. Februar 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2016)