Drucksache 17 / 17 838 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2016) und Antwort Stadtteilmütter und Integrationslots(inn)en-Wege in Beschäftigung oder Sackgasse I (Job- Coaching: Form-Ergebnis-Konsequenzen) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel Zeit ist für das Job-Coaching für Stadtteilmütter /Integrationslots(inn)en eingeplant? Zu 1.: Die zweihundert Berliner Jobcoaches im öffentlich geförderten Bereich (ögB) nutzen ihre Arbeitszeit für die Betreuung und Nachbetreuung von Teilnehmenden in Beschäftigungsmaßnahmen (Förderung von Arbeitsverhältnissen [FAV], Arbeitsgelegenheiten [AGH] und geförderte Beschäftigte im Rahmen von Bundesprogrammen ). Eine Kontingentierung der Arbeitszeit auf bestimmte Arten von Beschäftigungsmaßnahmen findet dabei ebenso wenig statt wie eine solche für bestimmte Einsatzfelder. 2. Welche fachliche Unterstützung zur Überwindung von unterschiedlichen Vermittlungshemmnissen wird den Stadtteilmütter/Integrationslots(inn)en bereitgestellt? Zu 2.: Grundsätzlich steht das Betreuungs-, Beratungs - und Begleitungsangebot des Berliner Jobcoachings vollständig sämtlichen Stadtteilmüttern/Integrationslotsen in Beschäftigungsmaßnahmen und darüber hinaus zur Verfügung. Ein spezieller Fokus liegt dabei auf fachgebietsbezogenen Qualifizierungen neben und nach der Beschäftigungsmaßnahme, um damit die Chancen auf eine Übernahme in das Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen/Stadtteilmütter, also in sozialversicherungspflichtige Arbeit, zu erhöhen. Entsprechende Abstimmungen mit dem Landesrahmenprogramm sind dazu erfolgt. Die Tätigkeit der Jobcoaches zielt neben der Arbeitsmarktintegration selbstverständlich auch bei Stadtteilmüttern/Integrationslotsinnen und Integrationslotsen auf den Abbau von individuellen Vermittlungshemmnissen . 3. Was folgt aus den Coaching-Ergebnissen, wenn Stadtteilmütter/Integrationslots(inn)en nach Auslaufen ihrer Job-Center-Förderung sich erneut als arbeitssuchend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen? Wie werden die erkannten Vermittlungshemmnisse bearbeitet? Welche Ansprüche auf Förderleistungen und -maßnahmen leiten sich aus der erfolgreichen Tätigkeit der Stadtteilmütter /Integrationslots(inn)en ab. Zu 3.: Das Berliner Jobcoaching ögB strebt bei Stadtteilmüttern /Integrationslotsinnen und Integrationslotsen wie bei allen anderen Einsatzfeldern von Beschäftigungsmaßnahmen einen möglichst nahtlosen Anschluss an eine reguläre Beschäftigung an. Dieses gelingt durchaus erfolgreich bei 17% der Coaches innerhalb eines Monats nach Maßnahmebeendigung. Bei Maßnahmeteilnehmenden , die das Coaching nicht nutzen, gelingt dies im Vergleich nur in 9% der Fälle. Hinsichtlich der Frage nach der Bearbeitung von Vermittlungshemmnissen wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. Aus der Tätigkeit als Stadtteilmutter/Integrationslotsin und Integrationslotse leiten sich keine zusätzlichen Ansprüche auf Förderleistungen und -maßnahmen ab. Bei einer erfolgreichen Tätigkeit und nach Absolvieren fachspezifischer Qualifizierungen bestehen jedoch gute Chancen auf Übernahme in das Landesrahmenprogramm Stadtteilmütter /Integrationslotsinnen und Integrationslotse. 4. Gibt es Förderpläne in den Job-Centern, die die erworbenen wertvollen Kompetenzen der Stadtteilmütter /Integrationslots(inn)en einbeziehen, und in welcher Weise geschieht dies? Zu 4.: Grundlage der Vermittlungsarbeit bildet das arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept für den Rechtskreis SGB II und SGB III der Bundesagentur für Arbeit. https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/web/wcm/idc /groups/public/documents/webdatei/mdaw/mje1/~edisp/l6 019022dstbai613932.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI613 935 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 838 2 Ein darüber hinaus gehender Förderplan für die Personengruppe der Stadtteilmütter ist nicht vorhanden. Erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bzw. Tätigkeiten werden im Vermittlungsprozess und bei der Umsetzung der individuellen Integrationsstrategie berücksichtigt. Definierte Prozesse und Standards stellen sicher, dass alle relevanten Daten für die Erarbeitung und Fortschreibung einer Integrationsstrategie erhoben und genutzt werden. Dies gilt für alle absolvierten Maßnahmen und Tätigkeiten. 5. Welche Förderungen zur Erreichung eines Berufsabschlusses können eingesetzt werden, um die soziale Absicherung der Familien der Stadtteilmütter /Integrationslots(inn)en zu gewährleisten und so den Erfolg der Maßnahmen zu fördern? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen koordiniert zurzeit für eine weitergehende Operationalisierung und Anerkennung der Tätigkeit eine Experteninnen- und Expertengruppe zur Berufsbildentwicklung im Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Durch Mehrstufigkeit der Ausbildungsinhalte sollen zukünftig noch besser unterschiedliche Zugänge möglich werden, also auch aus öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Etablierung notwendiger fachlicher und auch finanzieller Förderinhalte während der Qualifizierungsphase wird in der Expertinnen - und Expertengruppe auch diskutiert. Die Ergebnisse werden in die Berufsbildentwicklung einfließen. Berlin, den 12. Februar 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)