Drucksache 17 / 17 839 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2016) und Antwort Stadtteilmütter und Integrationslots(inn)en-Wege in Beschäftigung oder Sackgasse I (Berufsbild Stadtteilmutter/Integrationslots(in): Chance oder Ausschluss für Menschen ohne formale Bildung) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie wird das neue Berufsbild: Stadtteilmutter /Integrationslots(in) ausgestaltet werden? Zu 1.: Im Ergebnis der Fachtagung am 29.06.2015 wurde ein Experten- und Expertinnen-Kreis einberufen und hat den Prüfauftrag erhalten, ob die Entwicklung eines Berufsbildes für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sinnvoll ist. Der Kreis hat im 4. Quartal 2015 drei Mal getagt und folgendes Votum abgegeben: Es besteht eine deutliche Lücke in der niedrigschwelligen Integrationsarbeit, die durch das Profil der Integrationslotsinnen und Integrationslotsen geschlossen werden könnte. Diese Lücke besteht sowohl quantitativ als auch qualitativ. Daher ist es sinnvoll, ein entsprechendes Berufsbild zu initiieren. Aus Sicht der Arbeitsgruppe wird ein landesrechtlich geregeltes, mehrstufig angelegtes Berufsbild favorisiert. Der Prozess wird 2016 fortgesetzt. 2. Ist ein Berufsbild denkbar, dass einerseits einen anerkannten Berufsabschluss beinhaltet und andererseits Menschen den Zugang ermöglicht, die über keine formalen Bildungsabschlüsse verfügen? Zu 2.: Ja, dies ist denkbar, wenn das Berufsbild, wie unter Frage 1 erläutert, mehrstufig angelegt wird. 3. Wird zur Erlangung der neuen Berufsqualifikation eine Anerkennung der nachgewiesenen praktischen Kompetenzen aus einer erfolgreichen Tätigkeit einer bestimmten Dauer als Stadtteilmutter/Integrationslots(in), in berufsfördernden Maßnahmen des Job-Centers, möglich sein oder wird eine erfolgreich durchlaufene Berufsausbildung zwingend notwendig? Zu 3.: Ja, es ist das Ziel, berufsrelevante Kompetenzen , die z.B. in der Berufstätigkeit als Integrationslotse /Integrationslotsin bzw. Stadtteilmutter erworben wurden , bei dieser Ausbildung anzurechnen. 4. Wie soll der Zugang zu einer Ausbildung nach dem neuen Berufsbild gestaltet werden? Kann auf die formale Voraussetzung „Schulabschluss“ verzichtet werden ? Welche Kompetenznachweise könnten einen Schulabschluss ersetzen? Zu 4.: Wenn das Berufsbild - wie beabsichtigt - mehrstufig angelegt wird, können Möglichkeiten bereitgestellt werden, den erforderlichen Schulabschluss zu erwerben. 5. Welches Niveau in der Beherrschung der deutschen Sprache soll in einer Ausbildung zur Stadtteilmutter /Integrationslots(in) vorausgesetzt werden? Zu 5.: Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beantworten, da deren Beantwortung davon abhängt , wie das Berufsbild im Detail ausgestaltet werden wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mindestens das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Rechtsrahmens erreicht sein muss. 6. Wie wird die Ausbildung zukünftig gestaltet werden ? Wer soll/kann ausbilden? Schulische Lehrgänge und/oder Praxisausbildung, in welchem Verhältnis? Dauer? Inhalte und Umfang der Inhalte? Spezialisierungen? Prüfungen? Abschlussniveau im Verhältnis zu anderen Ausbildungsberufen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 839 2 Zu 6.: Langfristig sollen verschiedene Zugänge zu dem angestrebten Berufsbild und der entsprechenden Ausbildung ermöglicht werden, sowohl berufsbegleitend z.B. für Menschen, die im Landesrahmenprogramm Integrationslotsinnen und Integrationslotsen tätig sind, genauso aber auch für Menschen, die nach dem Absolvieren der allgemeinbildenden Schule diese Berufsrichtung wählen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das Berufsbild im sozialen Sektor angesiedelt wird. Da die Berufsbildentwicklung ein langfristiger Prozess ist, wird erwogen , gegebenenfalls zunächst ein bereits bestehendes Berufsbild zu modifizieren. Der benannte mehrstufige Weg wird Qualifikationen auf der Stufe der Berufsfachschule ebenso vorsehen wie auf der Stufe des Fachschulniveaus. 7. Wie kann/soll gewährleistet werden, dass Stadtteilmütter /Integrationslots(inn)en, die bisher hervorragende Arbeit für den sozialen Zusammenhalt in Berlin geleistet haben, jedoch die formalen Voraussetzungen für eine reguläre Berufsausbildung nicht haben, wie einen anerkannten Schulabschluss oder ein bestimmtes und zertifiziertes Sprachniveau der deutschen Sprach in Wort und Schrift, nicht durch das neue Berufsbild von der Tätigkeit ausgeschlossen werden, die sie seit Jahren erfolgreich und zum großen Nutzen für Berlin ausgefüllt haben? Zu 7.: Durch die Konzipierung eines mehrstufigen Berufsbildes werden die Zugänge auch für den hier benannten Personenkreis möglich sein. Berlin, den 5. Februar 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2016)