Drucksache 17 / 17 845 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2016) und Antwort Stau im Sanierungsgebiet Neukölln – Block 77 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem aktuellen Stand der Umsetzung befinden sich die Ziele des Sanierungsgebiets zwischen Reuterstraße 10 und Karl-Marx-Straße? Antwort zu 1: Die Sanierungsziele für die Infrastrukturgrundstücke im Block 77 wurden im Bezirk zwischen den Fachabteilungen im September/Oktober 2015 abgestimmt und konkretisiert. Festgelegt wurden insbesondere die Standorte und Grundstücksabgrenzungen für die geplanten Neubauten der „Familienarkaden“ (Karl-Marx- Str. 52), der Jugendfreizeiteinrichtung und des öffentlichen Kinderspielplatzes (beide Reuterstr. 9-10) unter Einbeziehung der noch zu erwerbenden Grundstücke Karl-Marx-Str. 52 und 42 (Flurstück 416). Entsprechend der abgestimmten Fachplanung wurde der Inhalt des Sanierungsbebauungsplanentwurfs (B- Planverfahren XIV-246) durch Beschluss des Bezirksamts vom 03.11.2015 geändert. Über das beschlossene Sanierungskonzept wurde die Öffentlichkeit mit einem Faltblatt im Dezember 2015 informiert. Das Bebauungsplanverfahren hat die Behördenbeteiligung durchlaufen und soll vor der Sommerpause 2016 abgeschlossen werden. Frage 2: Treffen Informationen zu, dass eine Grundstücksfläche , die für einen geplanten Neubau einer Kinder - und Jugendeinrichtung vom Sanierungsträger angekauft werden muss, nicht angekauft werden kann, weil der private Eigentümer sich weigert? Antwort zu 2: Es trifft zu, dass die Ankaufsverhandlungen derzeit stagnieren. Frage 3: Wer ist der Sanierungsträger für diese Maßnahme und aus welchen Gründen wird der Verkauf der Fläche durch den Grundstückseigentümer verweigert? Antwort zu 3: Sanierungsträger ist die STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Berlin. Es bestehen unterschiedliche Vorstellungen über den Ankaufspreis. Frage 4: Seit wann werden konkrete Verhandlungen zum Ankauf der Fläche mit dem Eigentümer des besagten Grundstücks geführt und welche konkreten Forderungen bestehen seitens des Eigentümers? Antwort zu 4: Konkrete Verhandlungen werden seit November 2014 geführt. Weitergehende Angaben zu Einzelheiten können mit Rücksicht auf das weitere Verfahren nicht gemacht werden. Frage 5: Welche nächsten Schritte werden veranlasst, die Fläche zu erwerben, damit der Neubau einer Jugendfreizeiteinrichtung auf dem Areal umgesetzt werden kann und welche Zeitschiene ist hierfür vorgesehen? Antwort zu 5: Derzeit wird durch das Bezirksamt Neukölln das Bebauungsplanverfahren zügig durchgeführt (siehe unter 1.) Der Sanierungsträger steht weiterhin in Kontakt mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Eigentümers. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 845 2 Frage 6: Wird auch ein Enteignungsverfahren geprüft und wie ist der aktuelle Vorbereitungsstand und falls nicht, warum nicht? Antwort zu 6: Die Durchführung eines Enteignungsverfahrens setzt einen festgesetzten Bebauungsplan voraus . Dieser liegt bisher nicht vor, deshalb wäre die Vorbereitung eines Enteignungsverfahrens verfrüht. Darüber hinaus stellt die Enteignung die ultima ratio dar, wenn Erwerbsverhandlungen endgültig scheitern. Aufgabe des treuhänderischen Sanierungsträgers ist es, gütliche Einigungen herbeizuführen, um sanierungsbedingte Enteignungsverfahren weit möglichst zu vermeiden. Berlin, den 08. Februar 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Feb. 2016)