Drucksache 17 / 17 847 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Januar 2016) und Antwort Auch 2015 in der Kralle des Fiskus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft kamen im Land Berlin im Jahr 2015 Wegfahrsperren (sogenannte „Parkkrallen“) zum Einsatz, um die Begleichung von Steuerschulden zu erzwingen? Zu 1.: Die Berliner Finanzämter haben die Parkkralle bei der Beitreibung steuerlicher und sonstiger öffentlichrechtlicher Forderungen im Jahr 2015 in 9 Fällen tatsächlich eingesetzt. In 1.360 Fällen führte bereits die unmittelbare Androhung der Parkkralle durch den Vollstreckungsaußendienst gegenüber Vollstreckungsschuldnerinnen und Vollstreckungsschuldnern zum Erfolg. 2. Wie oft haben sich betroffene Bürger 2015 über das Anbringen der Parkkralle beschwert? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Finanzen sind im Jahr 2015 keine Beschwerden von Betroffenen bekannt geworden. Berlin, den 28. Januar 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2016)