Drucksache 17 / 17 857 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 27. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2016) und Antwort Sperrungen von Autobahntunneln in 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner Autobahntunnel wegen a) Unfällen, b) hohem Verkehrsaufkommen und c) aus anderen Gründen im Jahr 2015 gesperrt werden bzw. wie oft wurden einzelne Fahrstreifen und Zufahrten beschränkt ? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tunneln war davon wie oft betroffen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Anzahl Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsaufkommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen kurzzeitige Sperrung eines Fahrstreifens vor dem Tunnel und ggf. der Zufahrten Buschkrugallee und Britzer Damm (Zuflusssteuerung) 2015 8 Nord, 5 Süd 18 Nord, 8 Süd 13 Nord, 15 Süd, 1 Voll 280 Nord, 176 Süd 464 Nord, 18 Süd (Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen) Anzahl Sperrungen der (technisch miteinander gekoppelten) Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsaufkommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen 2015 5 Nord, 2 Süd 0 Nord, 0 Süd 83 Nord, 16 Süd, 0 Voll 212 Nord, 198 Süd (Nord = Fahrtrichtung AK Schöneberg, Süd = Fahrtrichtung Dresden, Voll = beide Fahrtrichtungen) Anzahl Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsaufkommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen 2015 15 Nord, 8 Süd 17 Nord, 105 Süd 46 Nord, 24 Süd 100 Nord, 123 Süd (Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 857 2 Anzahl Sperrungen des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) Jahr wg. Unfalls wg. hohen Verkehrsaufkommens aus sonstigen Gründen Sperrung einzelner Fahrstreifen 2015 1 Nord, 1 Süd 0 Nord, 1 Süd 15 Nord, 21 Süd 108 Nord, 117 Süd (Nord = Fahrtrichtung AK Oranienburg, Süd = Fahrtrichtung AD Charlottenburg) Anzahl Sperrungen der Zufahrten Siemensdamm und Antonienstraße wegen hohen Verkehrsaufkommens Jahr Siemensdamm Antonienstraße 2015 468 403 Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten , in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar. Frage 4: Wurden im letzten Jahr neue/veränderte Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungsstrecken? Antwort zu 4: Es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Frage 5: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 5: Die gegenwärtig noch geltenen "Richtlinien für die Aussattung und den Betrieb von Straßentunneln 2006" (RABT 2006) befinden sich bereits seit geraumer Zeit im Dialog zwischen der FGSV (Forschungegesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen), dem Bund und den Ländern in der Überarbeitung. Kürzlich haben die Länder ihre Stellungnahmen zum von der FGSV in 2015 vorgelegten Entwurf einer reformierten RABT abgegeben . In diesen Entwurf waren bereits die Wünsche Berlins und anderer Bundesländer eingeflossen, die RABT in Hinblick auf eine stadtverkehrsgeeignetere Anwendung flexibler zu gestalten. Dies wird voraussichtlich in Gestalt der Einführung eines sog. "Kritischen Stauniveaus" geschehen. Das kritische Stauniveau bezeichnet diejenige tunnelspezifische Verkehrssituation (Unterschreitung einer kritischen Mindestgeschwindigkeit oder Überschreitung einer kritischen Dichte), bei der zur Aufrechterhaltung der Sicherheit eine vorübergehende Sperrung des Tunnels für die betroffenen Fahrbeziehungen durchzuführen ist. Das kritische Stauniveau ist individuell für einen jeden Straßentunnel in Abhängigkeit von dessen spezifischer baulichen Situation (Tunnellänge, Kapazität der Rettungswege etc.) zu definieren. Berlin, den 11. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)