Drucksache 17 / 17 859 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Harald Wolf (LINKE) vom 27. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2016) und Antwort Strom- und Gassperren in Berlin in den Jahren 2014 und 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Eine ausschließliche Betrachtung von Haushaltskundinnen und Haushaltskunden ist nicht möglich. Im Tarifkundenbereich Strom und Gas befinden sich neben den privaten Haushaltkundinnen und Haushaltskunden auch Kundinnen und Kunden des Kleingewerbes. Eine Unterscheidung wird von den Grundversorgern Vattenfall Europe Sales GmbH (im Weiteren Vattenfall Sales genannt) und der GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft (im Weiteren Gasag genannt) nicht durchgeführt. 1. Wie vielen Haushalten wurde jeweils in den Jahren 2014 und 2015 die Unterbrechung der Strom- und Gasversorgung angedroht (bitte aufschlüsseln nach Energieträger , Bezirk und Monat)? Zu 1.: Im Jahr 2014 wurden nach entsprechender Beauftragung durch die Stromlieferanten insgesamt 78.866 und im Jahr 2015 99.930 Sperrandrohungen durch die Stromnetz Berlin GmbH an Tarifkundinnen und Tarifkunden versandt. Die Aufschlüsselung nach Monaten und Bezirken ist der Anlage 2 zu entnehmen. Im Jahr 2014 hat die Gasag 139.133 und im Jahr 2015 120.751 Sperrandrohungen wegen ausgebliebener Zahlung versandt. Eine bezirkliche Aufschlüsselung ist der Gasag systemtechnisch nicht möglich. 2014 2015 Januar: 14.047 10.798 Februar: 10.553 9.533 März: 11.634 11.280 April: 13.048 10.949 Mai: 12.029 10.162 Juni: 11.254 10.492 Juli: 11.822 10.688 August: 11.035 11.069 September: 11.654 9.589 Oktober: 11.445 11.028 November: 9.518 9.689 Dezember 11.094 5.474 2. Wie vielen Haushalten wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 die Versorgung mit Strom und Gas wegen Zahlungsrückständen unterbrochen (bitte aufschlüsseln nach Energieträger, Bezirk und Monat)? Zu 2.: Im Tarifkundenbereich Strom wurden 2014 insgesamt 16.011 und im Jahr 2015 15.374 Sperrungen vom Netzbetreiber Stromnetz Berlin GmbH vorgenommen , die im Auftrag der Stromlieferanten die Abschaltungen durchführt. Die Aufschlüsselung nach Monaten und Bezirken ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Jahr 2014 wurden von der Gasag wegen Zahlungsverzugs insgesamt 2.184 und 2.219 in 2015 Gasanschlüsse gesperrt. 2014 2015 Januar: 229 205 Februar: 188 242 März: 239 208 April: 180 142 Mai: 178 151 Juni: 178 222 Juli: 175 213 August: 153 180 September: 215 172 Oktober: 192 189 November: 137 196 Dezember: 120 99 Eine bezirkliche Aufschlüsselung ist der Gasag systemtechnisch nicht möglich. 3. Wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlungsrückstände der betroffenen Strom- bzw. Gaskunden jeweils in den Jahren 2014 und 2015? Zu 3.: Der durchschnittliche Zahlungsrückstand für Stromkundinnen und Stromkunden, für die eine Sperrung durch den Grundversorger Vattenfall Sales beauftragt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 859 2 wurde, lag in 2014 bei einem Betrag von 647 Euro und 2015 bei einem Betrag von 520 Euro. Die durchschnittlichen Zahlungsrückstände lagen pro betroffenen Gaskundinnen und Gaskunden in 2014 bei 800 Euro und in 2015 bei 900 Euro. Die hohen Zahlungsrückstände resultieren daraus, dass der Zutritt zum Gaszähler in 79 % aller Fälle erst nach Erlangen eines Duldungstitels möglich ist. Der Zeitraum von der Einleitung eines Klageverfahrens bis zur Sperrung mittels Vollstreckungstitel dauert in Berlin durchschnittlich bis zu 6 Monaten . In diesem Zeitraum wachsen die Zahlungsrückstände an. 4. Wie lange dauerte jeweils in den Jahren 2104 und 2015 im Durchschnitt die Strom- bzw. Gassperre wegen Zahlungsrückständen? Zu 4.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über die durchschnittliche Dauer von Strom- und Gassperren wegen Zahlungsrückständen vor. 5. Bei wie vielen Kunden dauert die Strom- bzw. Gassperre in den Jahren 2014 und 2015 jeweils länger als 3 Tage, länger als 1 Woche, länger als 2 Wochen, länger als 1 Monat? Zu 5.: Über die Dauer der Stromsperrungen liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Auch zu den Gassperren ist eine detaillierte Angabe nicht möglich, da 65 % der Kundinnen und Kunden, die von einer Sperrung betroffen sind, die Forderungen aus der Sperrrechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist zahlen. Dann erfolgt die Einleitung eines Klageverfahrens. 6. Wie viele Mahnstufen gingen der Sperrandrohung voraus? Zu 6.: Einer Sperrandrohung gingen bei Stromkundinnen und Stromkunden in der Grundversorgung zwei Mahnstufen voraus, bevor in einer dritten Stufe die Sperrandrohung erfolgte. Bei Zahlungsrückständen ab 100 € wurde bereits mit der 1. und der 2. Mahnung eine Sperrung angedroht. Eine eindeutige Aussage zu den Mahnstufen vor einer Sperrandrohung bei der Gasversorgung kann seitens der Gasag nicht getroffen werden, da dies vom Zahlungsverhalten der Kunden abhängig ist. Gasag-Kundinnen und Gasag-Kunden mit guten Zahlungsverhalten erhalten vor der Sperrandrohung eine Zahlungsaufforderung. Kundinnen und Kunden, bei denen absehbar ist, dass eine Zahlungsaufforderung wirkungslos bleiben wird, erhalten unmittelbar eine Sperrandrohung, die 4 Wochen vor dem Sperrtermin zugestellt wird. Gemäß Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) wird der Sperrtermin 3 Werktage im Voraus mitgeteilt. 7. Wie hoch sind die weiteren Kosten, die bei Strombzw . Gassperren für die Betroffenen entstehen? Zu 7.: Bei einer vom Stromversorger in Auftrag gegebenen Stromsperre werden den Kundinnen und Kunden vom Stromnetzbetreiber nachfolgende Kosten (netto) in Rechnung gestellt: Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung 144,80 Euro Erfolglose Unterbrechung der Versorgung 64,70 Euro Stornierung eines Auftrags zur Unterbrechung 7,90 Euro Für die im Auftrag der Gasag durchgeführte Sperrung der Messeinrichtung durch den Gasnetzbetreiber ist eine Gebühr in Höhe von 59,00 Euro zu entrichten. Darüber hinaus erhebt die Gasag eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro. 8: Wie hoch waren die offenen Forderungen der Grundversorger für Strom und Gas gegenüber privaten Haushalten in den Jahren 2014 und 2015 jeweils zum Jahresende? Zu 8.: Zum Forderungsvolumen hat Vattenfall Sales mit der Begründung, dass diese Angabe dem Geschäftsgeheimnis unterliege, keine Aussage getroffen. Die offenen Forderungen der Gasag gegenüber privaten Haushalten betrugen 2014 ca. 24,2 Mio. Euro, zum Jahresende 2015 ca. 21,0 Mio. Euro (jeweils 1 - >180 Tage). 9. In wie vielen Haushalten, die von einer Strom- bzw. Gassperre wegen Zahlungsrückständen betroffen waren, lebten in den Jahren 2014 und 2015 jeweils Kinder? Zu 9.: Hierzu liegen den Grundversorgern Vattenfall Sales und Gasag keine Daten vor. 10. Wie viele Haushalte von Arbeitslosengeld-und Sozialhilfebeziehenden sowie Beziehenden von Grundsicherung und von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (bitte getrennt auflisten) waren von Stromoder Gassperren in den Jahren 2014 und 2015 wegen Zahlungsrückständen jeweils betroffen? Zu 10.: Über die Gesamtanzahl der Haushalte hinaus, die von Strom- oder Gasunterbrechungen wegen Zahlungsrückständen betroffen sind (s. Frage 2.), liegen weder hier noch den Energieversorgern weitere Daten zur Unterscheidung nach Leistungsempfangenden vor. Wie in der Schriftlichen Anfrage Drs. Nr. 17/12991 vom 13.12.2013 erläutert, liegen auch der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Jobcentern und sowie den Leistungsstellen der Bereiche SGB XII und AsylblG Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 859 3 hierzu keine statistischen Daten vor und werden auch nicht erhoben. Die Erfassung und Verwaltung von finanziellen Leistungen für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen erfolgt in den Fachverfahren ALLEGRO und ProSoz. Hier werden nur allgemein Darlehensgewährungen erfasst . Daher ist eine statistische Auswertung nach Darlehensgründen nicht möglich. 2014 11.Wie viele Anträge auf darlehnsweise Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden waren in den Jahren 2014 und 2015 in den Sozialämtern und Jobcentern jeweils zu entscheiden, und wie viele wurden jeweils bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Behörde und Anzahl der bewilligten/abgelehnten Anträge aufschlüsseln)? Zu 11.: Für den Kreis der Leistungsbeziehenden nach SGB II ergibt sich für die Anzahl von Anträgen, Bewilligungen sowie Ablehnungen von Miet- und Energieschuldenübernahmen nach § 22 Abs. 8 SGB II, für 2014 und 2015, folgendes Bild: Jobcenter Anzahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anzahl Ablehnungen Mitte 557 433 115 Tempelhof.-Schöneberg 538 297 251 Steglitz-Zehlendorf 251 90 161 Marzahn-Hellersdorf 666 371 298 Lichtenberg 1.811 960 831 Friedrichshain-Kreuzberg 224 185 37 Treptow-Köpenick 1.237 724 513 Charlottenburg-Wilmersdorf 312 285 33 Spandau 704 354 359 Pankow 436 376 60 Neukölln 897 397 511 Reinickendorf 647 185 482 Gesamt 8.280 4.567 3.648 2015 Jobcenter Anzahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anzahl Ablehnungen Mitte 462 346 100 Tempelhof.-Schöneberg 544 319 224 Steglitz-Zehlendorf 220 86 134 Marzahn-Hellersdorf 606 331 275 Lichtenberg 1.819 979 843 Friedrichshain-Kreuzberg 112 98 15 Treptow-Köpenick 783 533 250 Charlottenburg-Wilmersdorf 228 189 24 Spandau 464 341 164 Pankow 411 354 55 Neukölln 821 394 237 Reinickendorf 613 221 335 Gesamt 7.083 4.191 2.656 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 859 4 Auf Grund der fortlaufenden kumulierten Erhebung kann sich eine Differenz zwischen Anträgen und beschiedenen Fällen ergeben. Die Leistungsbehörden der Bezirke sind zur Fragestellung um Zulieferung ersucht worden. Soweit Angaben innerhalb der Antwortfrist übermittelt werden konnten, sind diese der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 2014 Nach diesen Meldungen ergibt sich für die Anzahl von Anträgen, Bewilligungen sowie Ablehnungen von Mietund Energieschuldenübernahmen nach § 36 Abs. 1 SGB XII für 2014, folgendes Bild: Bezirk Anzahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anzahl Ablehnungen Mitte 58 34 24 Tempelhof.-Schöneberg* 798* 469* - Steglitz-Zehlendorf - - - Marzahn-Hellersdorf - - - Lichtenberg - - - Friedrichshain-Kreuzberg 62 - - Treptow-Köpenick - 63 - Charlottenburg-Wilmersdorf s.u. s.u. s.u. Spandau - - - Pankow - 30 - Neukölln 103 84 19 Reinickendorf 59 31 28 Gesamt 282 242 71 *Der Bezirk meldet hier alle, dem Bezirk vorliegenden Anträge auf Entscheidungen zu Miet- und/oder Energieschulden. Die regionalen Sozialdienste des Bezirkes entscheiden auch bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II. 2015 Bezirk Anzahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anzahl Ablehnungen Mitte 60 40 20 Tempelhof.-Schöneberg* 763* 499* Steglitz-Zehlendorf - - - Marzahn-Hellersdorf - - - Lichtenberg - - - Friedrichshain-Kreuzberg - - - Treptow-Köpenick - 58 - Charlottenburg-Wilmersdorf** 35 31 4 Spandau - - - Pankow - 28 - Neukölln 117 96 21 Reinickendorf 63 34 29 Gesamt 275 191 74 *Der Bezirk meldet hier alle, dem Bezirk vorliegenden Anträge auf Entscheidungen zu Miet- und/oder Energieschulden. Die regionalen Sozialdienste des Bezirkes entscheiden auch bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II. **für 2014 und 2015 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 859 5 12. Wie hoch ist die Summe der Miet- und Energieschulden , die in den Jahren 2014 und 2015 bei Jobcentern und Sozialämtern beantragt, aber nicht übernommen wurde (bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln)? 2014 Zu 12.: Für die Höhe der beantragten und darlehensweise bewilligten Leistungen bei Anträgen auf Miet- und Energieschuldenübernahmen nach § 22 Abs. 8 SGB II, ergibt sich für den Zeitraum 2014 bis 2015 nachfolgendes Bild: Jobcenter Höhe der beantragten Leistungen (€)* Höhe der bewilligten Leistungen (€)** Differenz- betrag (€) Mitte 748.049 577.769 170.280 Tempelhof.-Schöneberg 1.121.146 442.562 678.584 Steglitz-Zehlendorf 346.591 114.714 231.877 Marzahn-Hellersdorf 998.545 501.443 497.102 Lichtenberg 1.723.804 595.333 1.128.471 Friedrichshain-Kreuzberg 277.332 248.696 28.636 Treptow-Köpenick 1.927.342 539.486 1.387.856 Charlottenburg-Wilmersdorf 401.654 278.641 123.013 Spandau 1.507.131 282.679 1.224.452 Pankow 462.203 372.513 89.690 Neukölln 1.626.259 468.294 1.157.965 Reinickendorf 1.024.856 380.962 643.894 Gesamt 12.164.913 4.803.092 7.361.821 2015 Jobcenter Höhe der beantragten Leistungen (€)* Höhe der bewilligten Leistungen (€)** Differenz- betrag (€) Mitte 646.833 586.270 60.563 Tempelhof.-Schöneberg 1.212.040 675.370 536.670 Steglitz-Zehlendorf 392.982 147.809 245.173 Marzahn-Hellersdorf 855.741 592.758 262.983 Lichtenberg 1.577.536 691.898 885.638 Friedrichshain-Kreuzberg 164.517 307.334 -142.817 Treptow-Köpenick 953.700 639.620 314.080 Charlottenburg-Wilmersdorf 339.123 363.410 -24.287 Spandau 1.087.698 658.399 429.299 Pankow 488.346 465.937 22.409 Neukölln 1.436.478 667.246 769.232 Reinickendorf 1.043.111 359.680 683.431 Gesamt 10.198.107 6.155.731 4.042.376 *Erhebung der Jobcenter ** Datenquelle SenFin Zu den darlehensweise bewilligten Anträgen auf Übernahme von Miet- und/oder Energieschulden gemäß § 36 Absatz 1 SGB XII liegen nachfolgende Gesamtzusammenfassungen vor: 2014 2015 44.779€ 26.425€ (vorläufiger Haushaltsabschluß) Quelle: SenFin Berlin, Profiskal / Berechnung SenGesSoz IA Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 859 6 13. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen zur Übernahme der Energieschulden? Zu 13.: Dem Senat liegen hierzu weder statistische noch anderweitige Erkenntnisse vor. 14. Bei wie vielen Haushaltskunden in Berlin wurden Pre-Paid-Zähler installiert? Zu 14.: Im Versorgungsgebiet von Vattenfall Sales und Gasag wurden bisher keine Pre-Paid-Zähler installiert . 15. Bei wie vielen Haushalten wurde jeweils 2014 und 2015 vor Sperrung auf Wirksamkeit der Härtefallregelung für schutzbedürftige Haushalte gemäß § 19 StromGVV bzw. § 19 GasGVV überprüft? Zu 15.: Hierzu liegen keine statistischen Erkenntnisse vor. Bei Vattenfall Sales erfolgt jedoch eine sorgfältige Prüfung und Berücksichtigung, wenn Informationen von mit Strom versorgten Kundinnen und Kunden zu einer besonderen Schutzbedürftigkeit vorliegen (z.B. Dialysepatienten ). 16. Wie viele Strom- bzw. Gassperren konnten jeweils 2014 und 2015 aufgrund der Härtefallreglung für schutzbedürftige Haushalte nach § 19 StromGVV bzw. Gas- GVV abgewendet werden? Zu 16.: Hierzu liegen bei den Grundversorgern keine Erhebungen vor. 17. Wie wird sichergestellt, dass die Strom- bzw. Gasversorgung bei besonders Schutzbedürftigen gemäß § 19 StromGVV und § 19 GasGVV nicht unterbrochen wird (bitte Verfahren der Überprüfung erläutern)? Zu 17.: Verfügt Vattenfall Sales über Informationen von mit Strom versorgten Kundinnen und Kunden zu einer besonderen Schutzbedürftigkeit (z.B. Dialysepatienten , Vorlage eines ärztlichen Attestes), wird diese Information zur Kundin und zum Kunden gespeichert (Versorgungssicherheitsmerker ) und jeder Fall sorgfältig geprüft, so dass daraufhin keine Versorgungsunterbrechung beauftragt wird. Liegen keine kundenseitigen Informationen zur Schutzbedürftigkeit bzw. einer möglichen Einstufung hinsichtlich Härtefallregelung zum Zeitpunkt der Unterbrechungsandrohung vor, muss die Kundin oder der Kunde diese zur Abwendung nachweisen. Für Gaskundinnen und Gaskunden, die eine Übernahmebescheinigung des Sozialamtes, Jobcenters, Jugendamts etc. vorlegen, wird die Sperrung ausgesetzt. Bei einer bevorstehenden Sperrung von Sammelheizungen in Mehrfamilienhäusern werden die Mieterinnen und Mieter vorab über die Unterbrechung informiert. Gleichzeitig wird das zuständige Bezirksamt/Wohnungsaufsichtsamt über die Energieschuld der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers bzw. der Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt . 18. Beim Vorliegen welcher sozialen Kriterien verzichten die Energieversorger auf den Vollzug der angedrohten Liefersperre? Zu 18.: Siehe dazu Antwort zu Frage 17. 19. Ist der Senat der Ansicht, dass die EU-Richtlinie 2009/72/EG und 2009/73/EG hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Haushalten (Artikel 3, Absatz 7 und 8 bzw. Artikel 3, Absatz 3 und 4) hinreichend in deutsches Recht umgesetzt sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zu 19.: Der Senat ist der Ansicht, dass die EU- Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Haushalten in deutsches Recht hinreichend umgesetzt sind. Nach § 19 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) darf der Grundversorger die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs nur unter engen Voraussetzungen unterbrechen lassen. Außerdem darf die Einstellung der Versorgung nicht erfolgen , wenn die Folge der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder die Kundin oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass sie oder er seinen Verpflichtungen nachkommt . Dasselbe gilt für die Gasversorgung gemäß § 19 GasGVV mit Ausnahme der Mindestsumme von 100 Euro, mit der die Kundin oder der Kunde nach § 19 StromGVV in Verzug sein muss. 20. Wie bewertet der Senat die Anzahl der Strom- und Gassperren in Berlin? Zu 20.: Die Stromsperren in Berlin sind seit mehreren Jahren rückläufig. Dazu beigetragen hat eine intensivere Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden durch den Grundversorger sowie die Einführung einer dritten Mahnstufe. Die Gassperrungen in 2015 haben zwar zum Vorjahr geringfügig um 35 Sperren zugenommen. Tendenziell ist jedoch seit einigen Jahren ein erheblicher Rückgang der Sperrungen zu verzeichnen. Dies ergibt sich daraus, dass die Gasag gegenüber den säumigen Kundinnen und Kunden mit der Mahnung eine Sperrandrohung ankündigt. Mit dieser Vorgehensweise wird vielfach die Ansammlung kleinerer Zahlungsrückstände zu einem größeren Betrag vermieden, der bei Nichtbegleichung zu einer Gassperrung führt. 21. Wie und mit welchem Betrag unterstützt das Land Berlin welche Beratungsangebote zu Energieschulden und zur Energieeinsparung mit welcher Zielgruppe? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 859 7 Zu 21.: Ein spezielles, nur auf Personen mit Energieschulden zugeschnittenes, Beratungsangebot gibt es nicht. Personen mit Schulden, die aus dem Energiebereich stammen, haben in nahezu allen Fällen auch mit Verschuldungen in anderen Bereichen (Bankschulden, Mietschulden etc.) zu kämpfen. Diesem Personenkreis stehen z.B. Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung. Aufstellungen darüber, welchen prozentualen Anteil ihrer Arbeit die Schuldnerberatungsstellen für die Beratung zu Energieschulden aufwenden, existieren nicht. Das Land Berlin fördert die Verbraucherzentrale Berlin , die auch mit Hilfe dieser Förderung Beratungsangebote zum Thema Energie offeriert. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet – gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle – für Mieterinnen und Mieter (Basis- Check) und für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden (Gebäude-Check) für 10 bzw. 20 € an. Für soziale Härtefälle sind Kostenbefreiungen möglich. Der Caritasverband und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen bieten in einer Gemeinschaftsaktion – gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Stromspar -Checks an. Das Beratungsangebot der Gemeinschaftsaktion ist mit dem der Verbraucherzentrale vernetzt . Die Beratungsangebote richten sich an alle Energieverbraucherinnen und –verbraucher. 22. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Vermeidung von Strom- und Gassperren? Zu 22.: Seitens des Senats sind gegenwärtig keine konkreten Maßnahmen zur Vermeidung von Strom- und Gassperren vorgesehen. Gleichwohl wird im Rahmen des im Dezember 2015 vorgelegten Entwurfs für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm auch die Problematik der Strom- und Gassperren von den Verfassern thematisiert und entsprechende Maßnahmen zur Einsparung von Energie vorgeschlagen (u.a. eine Ausweitung zielgruppenspezifischer Beratungsangebote). Derzeit wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Senatsvorlage zur Beschlussfassung des Endberichts zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm für den Senat vorbereitet, in der auch Umsetzungsmaßnahmen zur Vermeidung von Strom- und Gassperren vorgesehen sind. Berlin, den 12. Februar 2016 In Vertretung Henner B u n d e ………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016) Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage 17/17859 Ausschaltandrohungen Monat 2014 Bezirk 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Gesamt Charlottenburg-Wilmersdorf 1365 1082 896 393 540 352 544 419 490 422 994 388 7885 Friedrichshain-Kreuzberg 571 449 681 705 435 342 359 434 637 716 508 361 6198 Lichtenberg 675 282 356 165 522 432 477 201 398 292 321 411 4532 Marzahn-Hellersdorf 801 806 861 566 228 315 281 289 471 327 158 170 5273 Mitte 738 887 897 987 1076 1019 1335 832 464 755 776 480 10246 Neukölln 1522 1700 1240 693 779 461 524 304 494 530 425 768 9440 Pankow 635 700 872 780 394 377 664 522 174 507 427 235 6287 Reinickendorf 758 172 30 284 516 733 578 523 208 163 464 572 5001 Spandau 740 805 698 825 427 430 206 243 269 607 443 124 5817 Steglitz-Zehlendorf 493 581 811 481 281 334 312 513 314 333 171 26 4650 Tempelhof-Schöneberg 617 334 476 794 912 770 661 513 518 773 515 247 7130 Treptow-Köpenick 447 712 353 270 335 376 216 251 315 349 387 396 4407 Gesamtergebnis 9362 8510 8171 6943 6445 5941 6157 5044 4752 5774 5589 4178 76866 Ausschaltandrohungen 2015 Monat Bezirk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Gesamtergebnis Charlottenburg-Wilmersdorf 1135 770 655 624 605 750 792 729 875 658 604 571 8766 Friedrichshain-Kreuzberg 677 601 598 798 512 586 784 856 745 579 544 708 7989 Lichtenberg 466 439 356 401 523 497 514 418 446 361 341 594 5355 Marzahn-Hellersdorf 666 557 472 491 414 425 452 551 451 372 320 345 5519 Mitte 978 1087 1188 1245 1120 1545 1251 1204 1075 960 803 846 13301 Neukölln 1564 1084 867 889 781 848 964 842 1073 725 664 704 11004 Pankow 891 793 817 659 654 735 832 672 650 555 483 476 8212 Reinickendorf 554 411 456 714 844 823 706 632 621 577 552 506 7398 Spandau 885 1095 679 665 540 635 690 877 642 492 436 440 8079 Steglitz-Zehlendorf 517 749 572 558 451 516 530 537 490 365 330 299 5908 Tempelhof-Schöneberg 621 676 738 873 976 884 805 767 728 701 529 461 8762 Treptow-Köpenick 579 453 341 422 420 549 412 428 589 413 373 347 5331 Gesamtergebnis 9533 8715 7739 8339 7840 8793 8732 8513 8385 6758 5979 6297 99930 Anlage 2 der Schriftlichen Anfrage 17/17859 gesperrte Anlagen Monate 2014 Bezirke 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Gesamt Charlottenburg- Wilmersdorf 256 179 120 73 81 61 98 60 96 58 181 70 1333 Friedrichshain- Kreuzberg 128 144 137 201 114 116 102 123 141 170 117 80 1573 Lichtenberg 203 85 107 60 165 140 137 49 122 82 96 122 1368 Marzahn- Hellersdorf 333 307 276 130 74 122 126 107 146 143 45 58 1867 Mitte 101 166 224 226 233 221 212 152 102 139 116 63 1955 Neukölln 287 263 187 113 128 89 94 36 100 79 99 121 1596 Pankow 113 132 170 166 75 107 159 121 41 138 86 57 1365 Reinickendorf 41 9 6 55 122 180 119 88 37 42 76 84 859 Spandau 199 132 144 202 70 102 57 66 75 123 75 14 1259 Steglitz- Zehlendorf 69 73 93 59 28 37 27 41 35 39 27 3 531 Tempelhof- Schöneberg 68 58 87 106 175 135 93 96 71 107 82 37 1115 Treptow-Köpenick 123 128 90 69 80 138 77 71 109 138 73 94 1190 Gesamtergebnis 1921 1676 1641 1460 1345 1448 1301 1010 1075 1258 1073 803 16011 Sperrungen 2015 Monat Bezirk 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 Gesamtergebnis Charlottenburg- Wilmersdorf 198 94 67 63 49 79 83 67 67 40 69 87 963 Friedrichshain- Kreuzberg 145 59 121 171 74 110 117 108 91 70 107 86 1259 Lichtenberg 113 141 74 95 170 148 161 86 119 66 120 163 1456 Marzahn-Hellersdorf 288 178 156 158 100 113 135 153 127 73 79 168 1728 Mitte 134 235 224 179 179 286 179 224 144 103 106 81 2074 Neukölln 237 149 136 108 68 133 144 87 128 60 102 124 1476 Pankow 159 165 183 111 103 150 161 114 100 72 101 88 1507 Reinickendorf 59 26 48 102 100 138 113 80 88 52 99 75 980 Spandau 161 213 87 79 63 88 101 139 63 61 45 51 1151 Steglitz-Zehlendorf 49 87 56 43 43 39 38 38 47 17 30 17 504 Tempelhof- Schöneberg 60 77 81 134 148 123 90 90 88 70 60 56 1077 Treptow-Köpenick 150 103 47 96 98 151 87 78 129 73 104 83 1199 Gesamtergebnis 1753 1527 1280 1339 1195 1558 1409 1264 1191 757 1022 1079 15374 S17-17859 SAn 1717859_Anlage 1 Androhung der Liefersperre Vattenfall SAn 1717859_Anlage 2 gesperrte Anlagen Vattenfall