Drucksache 17 / 17 862 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 22. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2016) und Antwort Polizeieinsätze seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez – Politisch motivierte Machtdemonstration oder verhältnismäßige Einsätze? (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Gefahrenprognose ergab sich im Vorfeld nach Einschätzung der Polizei Berlin aus dem Lagebild anlässlich des veganen Torten-Brunchs am Sonntag, den 17. Januar 2016 auf dem Grundstück der Rigaer Straße 94? Zu 1.: Die Polizei Berlin hatte von einem im Haus Rigaer Straße 94 veranstalteten „veganen Torten-Brunch“ im Vorfeld keine Kenntnis. Somit war diese Veranstaltung auch nicht Bestandteil des polizeilichen Lagebildes und daraus folgend konnte diese für eine Gefahrenprognose auch keinerlei Relevanz entfalten. 2. Welche konkreten polizeilichen Maßnahmen wurden anlässlich dieser Gefahrenprognose zum veganen Torten-Brunch eingeleitet? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung .) Zu 2.: Es wird auf die Beantwortung zur Frage 1 verwiesen . 3. War der im Video (https://vimeo.com/152170466) bei Minute 0:45 zu sehende Wurf eines Gegenstands der Anlass, der am 17. Januar 2016 zu einer Hausdurchsuchung in der Rigaer Straße 94 führte? Wenn nein, aufgrund welcher Tatsachen wurde die Hausdurchsuchung am 17. Januar 2016 durchgeführt? Zu 3.: Zunächst muss – auch mit Blick auf die nachfolgenden Fragestellungen, die diese Begrifflichkeit enthalten – festgestellt werden, dass die Polizei Berlin am 17. Januar 2016 im Haus Rigaer Straße 94 keine „Hausdurchsuchung “ im strafprozessualen Sinne durchgeführt hat. Die hier in Rede stehende Wohnungsdurchsuchung basierte auf einem entsprechenden richterlichen Beschluss , dem der Verdacht einer Straftat zugrunde lag, die derzeit Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist. Der Senat erteilt dazu keine Auskünfte, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. 4. Erfolgte die Hausdurchsuchung zum Zweck der Gefahrenabwehr oder zum Zweck der Strafverfolgung? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Durchsuchung und lag ein Durchsuchungsbeschluss vor? Zu 4.: Am 17. Januar 2016 wurde mit richterlichem Beschluss eine Wohnungsdurchsuchung nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) zum Zwecke der Strafverfolgung durchgeführt. 5. Was war das konkrete Ziel der Hausdurchsuchung? Zu 5.: Die Wohnungsdurchsuchung in der Rigaer Straße 94 am 17. Januar 2016 fand zur Ergreifung tatverdächtiger Personen statt. 6. In welcher Entfernung zu dem heruntergeworfenen Gegenstand befanden sich die Polizeidienstkräfte zum Zeitpunkt des Wurfs, der die Hausdurchsuchung begründete ? Wodurch ergab sich die konkrete Gefährlichkeit? Zu 6.: Es wird auf die Beantwortung zur Frage 3 verwiesen . 7. Aus welchem Grund bewegt sich der Polizeibeamte mit der Rückenkennzeichnung 14130 in dem unter 3. genannten Video (ab Minute 1:30) wenige Augenblicke nach dem Wurf eines Gegenstands noch einmal in den Gefahrenbereich unter das Fenster, aus dem der Gegenstand geworfen wurde? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 862 2 Zu 7.: Videosequenzen, die in sozialen Medien verbreitet werden, ohne dass beispielsweise deren Herkunft, Urheberschaft oder Authentizität mit Bestimmtheit festgestellt werden können, werden vom Senat grundsätzlich nicht öffentlich bewertet, interpretiert oder kommentiert. 8. Kam es im Zuge der Hausdurchsuchung zu einem Aufbrechen von Türen durch die Polizei Berlin? a) Wenn ja, wo (Straße, Hausnummer, Etage)? b) Wenn ja, wie viele Türen wurden aufgrund welcher Rechtsgrundlage von welcher Untergliederungseinheit der Polizei Berlin aufgebrochen? c) Wenn ja, wer hat dies jeweils angeordnet? Zu 8.: Ja. a) Der ebenerdige Zugang zum Hinterhaus der Rigaer Straße 94 wurde von Einsatzkräften gewaltsam geöffnet . Dabei handelt es sich um die Hauszugangstür und eine weitere direkt dahinter liegende Tür. b) Es wird auf die Antworten zu Frage 4 und 8a) verwiesen. Eine explizite Angabe hinsichtlich der Gliederungseinheiten der Polizei Berlin erfolgt nicht. c) Die Anordnung der polizeilichen Maßnahme erfolgte durch die jeweiligen Vorgesetzten der eingesetzten Dienstkräfte auf Basis des richterlichen Beschlusses zur Wohnungsdurchsuchung. 9. Welche konkreten Gegenstände wurden bei dem unter 1. genannten Einsatz wo (Keller, Hof, Wohnungen etc.) jeweils sichergestellt? a) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte eine Sicherstellung jeweils? b) Welche gegenwärtige Gefahr ging jeweils von den sichergestellten Gegenständen aus? c) Konnten die sichergestellten Gegenstände bestimmten Personen zugeordnet werden? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung.) Zu 9.: Am 17. Januar 2016 wurden durch die Polizei Berlin keine Sicherstellungen vorgenommen, die auf den unter 1. genannten Anlass, nämlich den im Haus veranstalteten „veganen Torten-Brunch“, zurückzuführen wären . 10. Zu welchen konkreten Schäden ist es im Zuge der Hausdurchsuchung durch die Maßnahmen der Polizei Berlin in den Häusern (Flure, Keller etc.) und in den Wohnungen jeweils gekommen? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung.) Zu 10.: Durch die erforderlichen Türöffnungen wurden die Türen im Bereich der Scharniere sowie am Schließmechanismus beschädigt. 11. Kam es bei den Polizeieinsätzen am Sonntag, den 17. Januar 2016 im Umfeld der Rigaer Straße 94 zur Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die eingesetzten Kräfte und wenn ja, welcher Art war die Zwangsanwendung jeweils und durch welche Untergliederungseinheit der Polizei wurde dieser Zwang angewendet? (Bitte eine detaillierte Einzelauflistung.) Zu 11.: Die eingesetzten Dienstkräfte übten strafprozessual begründeten Zwang gegen Sachen im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen aus, hier konkret in Form der gewaltsamen Öffnung der Zugangstüren des Hinterhauses (s. Beantwortung zu Frage 8a). In einem Fall erfolgte körperlicher Zwang gegen eine Person durch die Anwendung eines Festhaltegriffes nach einer Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte . Der unmittelbare Zwang wurde durch Teilkräfte einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei Berlin angewendet . 12. Wie viele Polizeidienstkräfte welcher jeweiligen Untergliederungseinheit waren bei dem Polizeieinsatz am 17. Januar 2016 im Umfeld der Rigaer Straße 94 eingesetzt ? Zu 12.: Im Zuge der derzeit erhöhten polizeilichen Präsenz in der Rigaer Straße und in deren Umfeld wurde am 17. Januar 2016 planmäßig eine Einsatzhundertschaft eingesetzt. 13. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 17. Januar 2016 im Umfeld der Rigaer Straße 94 wegen welchen konkreten Tatvorwürfen jeweils vorläufig festgenommen oder in Gewahrsam genommen ? Zu 13.: Einer Person wurde aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls vorübergehend die Freiheit entzogen. 14. Bei wie vielen Personen wurden im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 17. Januar 2016 im Umfeld der Rigaer Straße 94 wegen welchen konkreten Tatvorwürfen die Personalien festgestellt? Zu 14.: Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde im Zusammenhang mit der Einleitung von mehreren Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte in vier Fällen eine Identitätsfeststellung durchgeführt. 15. Bei wie vielen Personen wurden am 17. Januar 2016 im Umfeld der Rigaer Straße 94 die Personalien festgestellt, weil sich diese an einem gefährlichen Ort gemäß § 21 Abs. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG-Bln) aufhielten? Zu 15.: Im Bereich der Rigaer Straße und Umgebung erfolgten am 17. Januar 2016 155 Identitätsfeststellungen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 862 3 16. Bei wie vielen, der unter 15. genannten Personen wurden weitere polizeiliche Maßnahmen eingeleitet und welche waren dies im Einzelnen? Zu 16.: Mit Identitätsfeststellungen können im Einzelfall andere polizeiliche Maßnahmen einhergehen. Diese werden anlassbezogen dokumentiert. Eine statistische Erhebung dieser Daten erfolgt nicht. 17. Wie viele Personen erhielten im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am 17. Januar 2016 im Umfeld der Rigaer Straße 94 für jeweils welchen Bereich einen Platzverweis ? Zu 17.: Am 17. Januar 2016 wurden für das Umfeld der Rigaer Straße laut Einsatzdokumentation insgesamt 25 Platzverweise erteilt. Berlin, den 9. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)