Drucksache 17 / 17 864 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Januar 2016) und Antwort Geflüchtete Datenerfassung II – Auswirkungen des Datenerfassungsbeschleunigungsgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz ) wurde am 29.1.2016 nach der vorher erfolgten Beschlussfassung im Bundestag vom Bundesrat beschlossen und ist mit Ausnahme der Artikel 3, 5, 9 bis 11 und 13, die am 1. November 2016 in Kraft treten, am 5. Februar in Kraft getreten. Ist die Berliner Verwaltung für die Umstellungen durch „Datenaustauschbeschleunigungsgesetz“ vorbereitet , insbesondere: 1) Ist in den bisher mit der Registrierung und Ersterfassung von Geflüchteten betrauten Verwaltungen die notwendige a) Software vorhanden, bzw. ist die vorhandene Software mit entsprechenden Schnittstellen nachgerüstet worden ? Zu 1a: Vom Bund werden die erforderliche Software und eine Grundausstattung der für die Erstregistrierung (einschließlich Ausdruck des neuen Ankunftsnachweises) erforderlichen Hardware zur Verfügung gestellt. Die Polizei verfügt bereits über die erforderliche Hard- und Software – die Schnittstelle zur Übertragung der Daten in das Automatisierte Fingerabdruck- Identifizierungssystem der Ausländerbehörde (AFIS-A) bzw. das Ausländerzentralregister (AZR) wird zurzeit vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelt. b)Wie wird die automatisierte Synchronisation, gem. § 8 Abs. 3 S. 2 AZRG umgesetzt? Zu 1b: Die Umsetzung der automatisierten Synchronisation ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu besteht noch Abstimmungsbedarf zu den technischen Details durch die beteiligten Behörden. c)Ist die notwendige Hardware, auch für die Verwendung des Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (sog. Fast-ID), vorhanden? Zu 1c: Die notwendige Hardware ist vorhanden. d) Welcher Schulungsaufwand musste bisher betrieben werden und/oder ist noch für die Mitarbeiter*innen geplant Zu 1d: Zur Durchführung des jetzigen Pilotbetriebes sind die Nutzerinnen und Nutzer durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesdruckerei eingewiesen worden . Schulungen wurden noch nicht durchgeführt, da die erforderliche Hardware erst ab Mitte Februar 2016 ausgeliefert wird. e) weitere technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität der biometrischen Daten. Zu 1e: Die qualitätssichernden Maßnahmen sind in der Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende oder Asylsuchender (Ankunftsnachweis ) (Ankunftsnachweisverordnung - AKNV) festgelegt . Landesspezifische Regelungen sind nicht vorgesehen . f) Änderung AufenthaltsG - jetzt auch originäre Erfassung durch Landespolizei (AufenthG Änderung Nr. 3), sind die technisch- und organisatorischen Voraussetzungen schon geschaffen/geplant? Zu 1f: Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Datenerfassung liegen bei der Polizei Berlin grundsätzlich vor. Die erforderliche elektronische Schnittstelle wird aktuell durch das BKA vorbereitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 864 2 2) Für den Ankunftsnachweis wird u.a. der Wohnsitz erfasst, a) entfällt dadurch eine gesonderte Bearbeitung in den Bürgerämtern? b) gibt es Softwareschnittstelle zu de der Melderegisterdatenbank der Bürgerämtern? Zu 2a und b: Der Artikel 9 des Datenaustauschverbesserungsgesetzes tritt erst am 01.11.2016 in Kraft. Bis dahin müssen die erforderlichen technischen Voraussetzungen geschaffen werden. 3) Ebenfalls neu ist, dass die Landespolizei mit der Erfassung von Geflüchteten betraut werden dürfen. Welche Pläne hat der Senat in diesem Punkt? Zu 3.: Durch die Mitarbeit der Polizei Berlin in der Zentralen Ersterfassungsstelle in der Kruppstraße und durch die Beteiligung am Projekt Ankunftszentrum Tempelhof sind die Voraussetzungen für die zukünftige Beteiligung der Polizei Berlin am Prozess der Ersterfassung bereits gegeben. Auf die Beantwortung der Frage 1f) wird verwiesen. 4) Welche Maßnahmen wurden gegen die zweckfremde Verwendung der Daten (z.B. zu strafrechtlicher Verfolgung ) ergriffen. Zu 4.: Die Daten werden nach Maßgabe des § 16 Abs. 5 Asylgesetz (AsylG) verwendet. Weiter gehende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Berlin, den 17. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)