Drucksache 17 / 17 865 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 28. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2016) und Antwort Investitionen in Pankower Gymnasien und Entwicklung der Schülerzahlen (an Gymnasien) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Summe möchte die Bezirks- und Senatsverwaltung in den Jahren 2016 bis 2021 in die Sanierung von Pankower Gymnasien investieren? 2. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich der Gebäudesanierung sind hier geplant (Aufschlüsselung nach einzelnen Projekten)? Zu 1. und 2.: Die Mittel der Hochbauunterhaltung sind Bestandteil der Globalsummenzuweisung, über deren Verwendung die Bezirke in eigener Verantwortung entscheiden . Dies gilt auch für die Maßnahmen, die der Bezirk in den Jahren 2016 – 2021 an seinen Gymnasien zu realisieren beabsichtigt. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Senat besteht nicht. Der Bezirk Pankow wurde um Stellungnahme gebeten; diese liegt noch nicht vor. Sanierungsmaßnahmen an Pankower Gymnasien werden darüber hinaus aus den Mitteln der Investitionsplanung 2015 - 2019 sowie des Schulanlagen- und Sanitärsanierungsprogramms finanziert. Diese Maßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen. a) 3. Mit welcher Entwicklung der Schülerzahlen (absolute Schülerzahl) rechnet die Bezirks- und Senatsverwaltung für die Jahre 2016 bis 2021 an den Gymnasien in Pankow? 4. Mit welchen Maßnahmen möchte die Senatsverwaltung diese Entwicklung erfolgreich begleiten? 5. Sind hierzu konkrete Projekte, beispielsweise der Bau neuer Schulgebäude, in Planung und wenn ja, welche ? Zu 3., 4. und 5.: Mit den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) vom 25. Juni 2012 ist festgelegt, dass die jährlich veröffentlichten Modellrechnungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) eine der verbindlichen Planungsgrundlagen für die Schulentwicklungsplanung sind. Insofern ist von Haupt- und Bezirksverwaltung einheitlich von folgender voraussichtlichen Schülerzahlenentwicklung auszugehen (Modellrechnung SenBildJug Wiss -I C 1- 27.01.2015 Pankower Gymnasien): Die folgenden Übersichten stellen die voraussichtliche Entwicklung der Schülerzahlen dar: a) in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 und b) in der Sekundarstufe II. Pankow 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 Gymnasium 5.010 5.290 5.550 5.850 6.130 6.330 6.530 b) Pankow 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 Gymnasium 2.380 2.250 2.270 2.390 2.560 2.700 2.790 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 865 2 Im Schulentwicklungsplan (SEP) 2014 – 2018 wurde dargestellt, dass auf Basis der Fakten des Schuljahres 2013 / 2014 zu erwarten ist, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I der Pankower Gymnasien von 4.770 im Jahr 2013/2014 auf 6.070 im Schuljahr 2022/2023 steigen wird. Für die Sekundarstufe II wurde folgende voraussichtliche Entwicklung angenommen : Schuljahr 2013/14 = 2.023 und Schuljahr 2022/23 = 2.830 Schülerinnen und Schüler. Unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen für den Gymnasialbereich steigt die Aufnahmekapazität von rd. 44 Zügen im Jahr 2013/2014 auf rd. 51 Züge im Schuljahr 2022/23. Dem steht ein voraussichtlicher Bedarf von rd. 52 Zügen gegenüber, so dass sich nach Realisierung aller geplanten Maßnahmen Bestand und Bedarf in einem ausgewogenen Verhältnis gegenüberstehen würden . Die mit der Modellrechnung von 2015 gegenüber der Modellrechnung von 2014 dargestellte voraussichtliche Erhöhung der Schülerzahlen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 von 6.070 auf 6.530 entspricht rein rechnerisch einem Bedarf von rd. 4 Zügen. Sobald die Modellrechnung 2016 sowie die aktualisierten Daten geplanter Wohnungsbauten im Bezirk vorliegen , werden im Frühsommer 2016 alle Fakten /Entwicklungen erneut bewertet. Sollte sich über die bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen hinaus weiterer Handlungsbedarf ergeben, wird darauf reagiert werden . Bezüglich des prognostizierten langfristigen Bedarfs ist auszuführen, dass anders als bei den Grundschulen den weiterführenden Schulen keine Einschulungsbereiche zugeordnet sind. Die Schulwahl orientiert sich am jeweiligen Profil, an der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und sonstigen persönlichen Faktoren und Gründen. Theoretisch kann jeder Schüler und jede Schülerin jede Bildungseinrichtung in Berlin besuchen. Auf der interbezirklichen Ebene lässt sich jedoch eine deutliche Korrelation zwischen Wohnbezirk und Schulbezirk belegen. Durch diese Wanderungsbewegungen, deren auslösende Motivationen nicht empirisch erfasst sind, werden in den meisten Bezirken mehr bzw. weniger Schüler /innen vorsorgt als dort auf Grund der Schulbevölkerung zu erwarten wären. Die daraus ermittelte „Versorgungsquote “ ist Bestandteil der Eingangsparameter für die Modellrechnung zur Schülerzahlenentwicklung. Sie beschreibt damit einen bezirklichen Bedarf, der einträte, wenn in Zukunft der Anteil der Schüler/innen, die ihren Wohnsitz in anderen Bezirken haben oder in anderen Bezirken beschult werden, gleich bleibt. Ob die Versorgungsquoten gleich bleiben, entzieht sich zurzeit soliden prognostischen Annahmen. Bei der Bewertung der Schulraumkapazitäten der Bezirke ist daher zu berücksichtigen, wie sich die prognostizierte Entwicklung mindestens in den angrenzenden Bezirken darstellt. So sind beispielsweise im Nachbarbezirk Reinickendorf nicht nur derzeit sondern auch im Schuljahr 2022/2023 im Bereich der Gymnasien ausreichende Kapazitäten vorhanden (s. SEP 2014-2018). 6. Inwieweit denkt die Senatsverwaltung darüber nach, die Curricula an die steigende Schülerzahl anzupassen , mehr Lehrpersonal und/oder weitere Fachkräfte einzustellen , neue Schulen zu bauen und vorhandene Abläufe durch eine stärkere Digitalisierung zu vereinfachen? Zu 6.: Grundsätze der Zumessung von Lehrkräften an öffentliche Berliner Schulen regelt die für das jeweilige Schuljahr geltende Verwaltungsvorschrift. Die Planung der Unterrichtsversorgung für eine auskömmliche Ausstattung mit Lehrpersonal auch der Gymnasien basiert auf den prognostizierten Schülerzahlen für das jeweils kommende Schuljahr und dem sich daraus ergebenden Unterrichtsbedarf . Dadurch ist es möglich, rechtzeitig den Personalbedarf für jeden Schulstandort zu ermitteln und ggf. bestehenden Einstellungsbedarf für das kommende Schuljahr bzw. das zweite Schulhalbjahr festzulegen und die Einstellungen zu realisieren. Durch diesen Ablauf ist ein hohes Maß an Planungssicherheit gegeben. Grundsätzlich besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit der Nachsteuerung durch weitere Einstellungen. Wie zuvor dargestellt, unterstützt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Bezirk nachhaltig bei der Schaffung von Schulkapazität; dies beinhaltet auch Gymnasien. Eine Beschleunigung der Abläufe bei der Realisierung bezirklichen Schulbau- und Schulsanierungsmaßnahmen ist durch eine stärkere Digitalisierung nicht gewährleistet, da für lange Planungsprozesse andere Faktoren ursächlich sind. Berlin, den 10. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016) SenBildJugWiss Referat I D Pankower Gymnasien Investitionen und Sanierungen Anlage 1 Bezeichnung Gesamtkosten in Tsd. € 1 Rosa-Luxemburg-Oberschule: Abbruch eines Schulgebäudes, Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaus (MEB), Einbau von Fachräumen im Hauptgebäude sowie Neubau einer Sporthalle mit drei Hallenteilen; Borkumstraße 14.300 2 Denkmalgerechte Instandsetzung des Schulstandortes Pasteurstraße und Neubau einer Sporthalle mit vier Hallenteilen; Dietrich-Bonhoeffer-Straße 30.400 3 Max-Delbrück-Schule: Grundinstandsetzung und standardgerechter Ausbau zum fünfzügigen Gymnasium einschl. Neubau einer Sporthalle mit zwei Hallenteilen; Kuckhoffstraße 24.550 4 Felix-Mendelssohn-Bartoldy-Gymnasium: Grundinstandsetzung und standardgerechter Ausbau zum vierzügigen Gymnasium; Eugen-Schönhaar- Straße 16.250 5 Ehemaliges Coubertin-Gymnasium: Grundinstandsetzung und Ausbau zu einem 5-zügigen Gymnasium; Conrad-Blenkle-Straße 15.600 gesamt: 101.100 Bezeichnung Anmeldung SSP 2016 in Tsd. € 1 Rosa-Luxemburg-Gymnasium: Sanierung Fassade; Kissingenstr. 980 2 Robert-Havemann-Schule: Dezentrale Heizungsregelung, 1. BA; Achillesstr. 17 gesamt: 997 Bezeichnung Anmeldung SaniP 2016 in Tsd. € 1 Primo-Levi-Levi-Gymnasium: Sanierung Sanitär, 2. BA; Pistoriusstr. 440 2 Robert-Havemann-Schule: Sanierung Sanitär; Achillesstr. 29 gesamt: 469 Investitions-Planung 2015 bis 2019 Schulanlagensanierungsprogramm 2016: bewilligte Maßnahmen* Sanitärsanierungsprogramm 2016: bewilligte Maßnahmen* * Die Maßnahmen für das SSP 2017 und SaniP 2017 werden Mitte 2016 angemeldet. S17-17865 S1717865_Anlage