Drucksache 17 / 17 867 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 28. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2016) und Antwort Sicherheitsräume in U-Bahnhöfen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 1, 2, 4, 5 und 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten unverändert wiedergegeben. Frage 1: Wie viele U-Bahnhöfe verfügen über keinen Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die folgenden 59 U-Bahnhöfe (Bahnsteigebene) besitzen keinen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante: U1 Schlesisches Tor Görlitzer Bahnhof Kottbusser Tor Prinzenstraße Hallesches Tor Möckernbrücke Gleisdreieck Kurfürstenstraße Nollendorfplatz Witterbergplatz Uhlandstraße U2 Schönhauser Allee Eberswalder Straße Senefelderplatz Rosa-Luxemburg-Platz Alexanderplatz Klosterstraße Märkisches Museum Spittelmarkt Hausvoigteiplatz Stadtmitte Mohrenstraße Potsdamer Platz Gleisdreieck Bülowstraße Nollendorfplatz Wittenbergplatz Zoologischer Garten Ernst-Reuter-Platz Deutsche Oper Sophie-Charlotte-Platz Kaiserdamm Theodor-Heuss-Platz Neu-Westend Olympia-Stadion U3 Augsburger Straße Hohenzollernplatz Fehrbelliner Platz Heidelberger Platz Rüdesheimer Platz Breitenbachplatz Podbielskiallee Dahlem Dorf Thielplatz U4 Nollendorfplatz Viktoria-Luise-Platz Bayerischer Platz Rathaus Schöneberg Innsbrucker Platz Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 867 2 U5 Biesdorf-Süd Elsterwerdaer Platz Wuhletal Kaulsdorf-Nord Neue Grottkauer Straße Cottbusser Platz Hellersdorf Louise-Levin-Straße Hönow U8 Voltastraße Hiervon weisen 26 Bahnhöfe jedoch einen Bereich auf der dem Bahnsteig abgewandten Seite auf, der einen sicheren Aufenthalt erlaubt.“ Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe verfügen über einen Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die folgenden 135 Bahnhöfe (Bahnsteigebenen) besitzen einen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante: U1 Warschauer Straße Kurfürstendamm U2 Pankow Vinetastraße Bismarckstraße Ruhleben Mendelssohn-Bartholdy-Park U3 Spichernstraße Oskar-Helene-Heim Onkel-Toms-Hütte Krumme Lanke U5 Alexanderplatz Schillingstraße Strausberger Platz Weberwiese Frankfurter Tor Samariterstraße Frankfurter Allee Magdalenenstraße Lichtenberg Friedrichsfelde Tierpark U55 Brandenburger Tor Bundestag Hauptbahnhof U6 Alt-Tegel Borsigwerke Holzhauser Straße Otisstraße Scharnweberstraße Kurt-Schumacher-Platz Afrikanische Straße Rehberge Seestraße Leopoldplatz Wedding Reinickendorfer Straße Schwartzkopffstraße Naturkundemuseum Oranienburger Tor Friedrichstraße Französische Straße Stadtmitte Kochstraße Hallesches Tor Mehringdamm Platz der Luftbrücke Paradestraße Tempelhof (Südring) Alt-Tempelhof Kaiserin-Augusta-Straße Ullsteinstraße Westphalweg Alt-Mariendorf U7 Rathaus Spandau Altstadt Spandau Zitadelle Haselhorst Paulsternstraße Rohrdamm Siemensdamm Halemweg Jakob-Kaiser-Platz Jungfernheide Mierendorfplatz Eisenacher Straße Kleistpark Yorckstraße Möckernbrücke Mehringdamm Gneisenaustraße Südstern Hermannplatz Rathaus Neukölln Karl-Marx-Straße Neukölln (Südring) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 867 3 Richard-Wagner-Platz Bismarckstraße Wilmersdorfer Straße Adenauerplatz Konstanzer Straße Fehrbelliner Platz Blissestraße Berliner Straße Bayerischer Platz Grenzallee Blaschkoallee Parchimer Allee Britz-Süd Johannisthaler Chaussee Lipschitzallee Wutzkyallee Zwickauer Damm Rudow U8 Wittenau (Wilhelmsruher Damm) Rathaus Reinickendorf Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik Lindauer Allee Paracelsus-Bad Residenzstraße Franz-Neumann-Platz Osloer Straße Pankstraße Gesundbrunnen Bernauer Straße Rosenthaler Platz Weinmeisterstraße Alexanderplatz Jannowitzbrücke Heinrich-Heine-Straße Moritzplatz Kottbusser Tor Schönleinstraße Hermannplatz Boddinstraße Leinestraße Hermannstraße U9 Osloer Straße Nauener Platz Leopoldplatz Amrumer Straße Westhafen Birkenstraße Turmstraße Hansaplatz Zoologischer Garten Kurfürstendamm Spichernstraße Güntzelstraße Berliner Straße Bundesplatz Friedrich-Wilhelm-Platz Walther-Schreiber Platz Schloßstraße Rathaus Steglitz “ Frage 3: Wie bewertet der Senat das Risiko für ins Gleis gefallene Personen auf Bahnhöfen ohne Sicherheitsraum insbesondere im Kleinprofil, wo es eine nach oben offene Stromschiene gibt? Antwort zu 3: Ins Gleis gefallene Personen sind äußerst seltene Einzelfälle. Ein Risiko besteht grundsätzlich bereits aus dem Sturz selbst und kann in Abhängigkeit von der verbleibenden Möglichkeit der Person sich aus dem Gefahrenbereich zu begeben sowie der verbleibenden Zeit bis zu einer Zugannäherung ein lebensbedrohliches Ausmaß annehmen. Dabei kann ein Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante das Risiko für ins Gleis gefallene Personen reduzieren. Dies gilt unabhängig, ob die Person in einem Gefahrenbereich des Klein- oder Großprofils verunfallt. Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Umbaukosten für alle U-Bahnhöfe auf Umrüstung mit einem Sicherheitsraum ? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Einrichtung eines Sicherheitsraums unter den in Antwort zu 1. genannten Bahnhöfen setzt in der Regel den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile voraus. Die Kosten lassen sich ohne vertiefte statisch-konstruktive und technische Untersuchungen nicht abschätzen; es ist jedoch von einem dreistelligen Millionen-Betrag auszugehen.“ Frage 5: In welcher Zeitperiode könnten alle U- Bahnhöfe entsprechend mit einem durchgehenden Sicherheitsraum umgerüstet werden? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Eine konkrete Zeitperiode für den Umbau der unter Antwort zu 1. genannten Bahnhöfe lässt sich ohne eingehende Untersuchungen pauschal nicht benennen. Die Zeitspanne für die Umrüstung eines Bahnhofs hängt von der Baukonstruktion und der technischen Ausstattung des Bahnhofs ab. Unter der Annahme, dass die Umrüstung eines U-Bahnhofes durchschnittlich ca. 6 Monate dauern würde, würde die Umbauzeit mindestens 35 Jahre betragen . Während der Umbauphase müsste der U-Bahnbetrieb im Bereich der betroffenen Bahnhöfe eingestellt werden.“ Frage 6: Nach welchen Kriterien erfolgt bei Bahnhofssanierungen der Einbau eines Sicherheitsraumes und aus welchen Mitteln werden die Kosten hierfür bestritten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 867 4 Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „In der Regel wird der Einbau im Falle von Grundinstandsetzungen , die auch den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile beinhalten, in Erwägung gezogen. Die Kosten lassen sich nur für den konkreten Einzelfall ermitteln; eine pauschale Angabe ist nicht möglich.“ Frage 7: Wie bewertet der Senat die Überlebenschancen , wenn eine Person ins Gleis fällt, bei vorhandenem Sicherheitsraum gegenüber nicht vorhandenem Sicherheitsraum ? Antwort zu 7: Die Überlebenschancen hängen wie unter 3. bereits ausgeführt von mehreren Faktoren ab. Ein Vergleich zwischen Bahnsteigen mit und ohne Sicherheitsraum ist daher pauschal nicht möglich. Insbesondere ist festzuhalten, dass sofern sich der Sturz zu einem unkritischen Zeitpunkt in Bezug auf eine Zugnäherung ereignet und die Person keine schweren Verletzungen aus dem Sturz selbst davon trägt, sie sich in der Regel eigenständig wieder auf den Bahnsteig begeben wird. Sofern Verletzungen dieses nicht ermöglichen ist davon auszugehen, dass der Sturz durch andere Fahrgäste in der Regel bemerkt werden wird und das entsprechende Notsignal gezogen wird, das den Zugverkehr vor dem Gefahrenpunkt unterbricht. Für den Fall, dass sich der Sturz zu einem bereits zeitkritischen Zeitpunkt in Bezug auf die Zugnäherung ereignet, bleibt in der Regel keine Zeit sich in den Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante zu begeben. Dies gilt umso eher, wenn der Sturz in böswilliger Absicht durch einen Dritten, z.B. durch Stoßen unmittelbar vor den einfahrenden Zug, herbeigeführt wird. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Installation von Bahnsteigtüren, nach Pariser Vorbild, welche Kosten wären für eine 100-%ige Ausstattung aller U-Bahnhöfe hierzu erforderlich und innerhalb welchem Zeithorizont wäre die Ausstattung aller U-Bahnhöfe hiermit möglich? Antwort zu 8: Der Installation von Bahnsteigtüren ist bei der Berliner U-Bahn aus technischen wie verkehrlichen Gründen eine Absage zu erteilen. Zunächst steht dagegen, dass der BVG-Fahrzeugpark uneinheitlich ist und kein einheitliches Türabstandsmaß aufweist (offenkundig erkennbar an Fahrzeugen mit zwei und Fahrzeugen mit drei Türen). Einen einheitlichen Fahrzeugpark unterstellt bedarf es darüber hinaus der vollautomatischen Traktion, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge an exakt definierten Standorten zum Halten kommen. Beides ist im gegebenen System der BVG nicht gegeben und nur unter weitestgehendem Neubau aller Fahrzeuge bzw. der Zugsteuerungsanlagen realisierbar. Die Installation wäre zudem außerordentlich aufwändig, u.a. in Bezug auf die unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten in den U-Bahnhöfen (z.B. gekrümmte Bahnsteigkanten ) sowie gestalterische Fragen und den Denkmalschutz . Weiterhin werden Fragen der Selbstrettung im Brandfall aufgeworfen. Schließlich sind auch Folgekosten und Störanfälligkeiten der Bahnsteigtüren zu benennen. Berlin, den 12. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)