Drucksache 17 / 17 874 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 26. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2016) und Antwort Seiteneinstieg in den Erzieherberuf – Stand des Modellprojektes in Friedrichshain-Kreuzberg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Auszubildende befinden sich derzeit im „Modellprojekt praxisbegleitende Ausbildung“ für den Erzieherberuf, das im Sommer 2014 in Kooperation zwischen dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, dem Sozialpädagogischen Institut „Walter May“ – Stiftung SPI und dem Senat gestartet wurde? 2. Wie hat sich die Zahl der derzeit im Modellprojekt in Ausbildung Befindlichen im Vergleich zu den im August 2014 Gestarteten entwickelt und was waren die Gründe für mögliche Abbrüche? Zu 1. und 2.: Zum Schuljahr 2014/15 begannen insgesamt 24 Personen im Rahmen des Modells die „Praxisbegleitende Ausbildung“ zur Erzieherin/zum Erzieher. Davon hat eine Studierende wegen Schwangerschaft die Ausbildung unterbrechen müssen, eine weitere Person ist in die reguläre berufsbegleitende Ausbildung gewechselt. 3. Worin besteht die Besonderheit des Modellprojektes und was waren die Gründe für seine Initiierung? Welche „Lücke“ in den Zugängen zum Erzieherberuf soll damit geschlossen werden? Zu 3.: Dieses Modellprojekt verfolgt das Ziel, aus dem Kreis der Kundinnen und Kunden der Jobcenter gezielt potenziell geeignete Personen auszuwählen und durch eine dreimonatige Vorschaltmaßnahme inklusive eines 6- wöchigen Praktikums auf eine Ausbildung zur Erzieherin /zum Erzieher vorzubereiten. Das Besondere ist dabei die Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt der Teilnehmenden in den beiden ersten Ausbildungsjahren durch die Jobcenter. Dadurch erhalten die Kitas eine Mitarbeiterin /einen Mitarbeiter, die/der während dieser Zeit noch nicht auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet wird. 4. Welche konkreten Verpflichtungen haben die an der Kooperation beteiligten Institutionen jeweils übernommen ? 5. Wie ist die Finanzierung des Modellprojektes geregelt ? 6. Welche Laufzeit hat das Modellprojekt? Zu 4., 5. und 6.: Die Jobcenter finanzieren die Kosten der beiden ersten Ausbildungsjahre über Bildungsgutscheine unter der Voraussetzung, dass sich die Kita- Träger bereits am Beginn der dreijährigen Ausbildung verpflichten, die Personalkosten für das dritte Ausbildungsjahr zu übernehmen. Von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen wird die erforderliche Finanzierung der Maßnahmensachkosten im dritten Jahr übernommen. Das Modellprojekt wurde für die Dauer der Ausbildung – also drei Jahre - terminiert. 7. Welche Art der Prozessbegleitung wurde für das Modellprojekt vereinbart und welche Erfolgskriterien wurden von wem festgelegt? Zu 7.: Es handelt sich bei diesem Projekt nur bezüglich der Finanzierung um ein Modell. Inhaltlich ist die Ausbildung der berufsbegleitenden vergleichbar, d.h. weder die Dauer noch die Inhalte der Ausbildung unterscheiden sich von der regulären Ausbildung. Zusätzlich stellt die Fachschule der Ausbildungsklasse eine Mentorin /einen Mentor zur Seite, um die Teilnehmenden in ihrem Ausbildungsverlauf zu unterstützen. Als Erfolgskriterium gilt der erfolgreiche Ausbildungsabschluss. 8. Welche Ausgangsvoraussetzungen mussten die Bewerber/innen für die Ausbildung erfüllen, um am Modellprojekt teilzunehmen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 874 2 Zu 8.: Die Teilnehmenden müssen die allgemein geltenden Zugangsbedingungen für die Ausbildung zur Erzieherin /zum Erzieher erfüllen, arbeitslos sein und im Leistungsbezug nach dem SGB II der Jobcenter stehen. 9. Welche Bedeutung hatte zu Beginn der Ausbildung im Modellprojekt die verbindliche Zusage von Kita- Trägern, die Kosten der Ausbildung für das dritte Studienjahr zu übernehmen? Zu 9.: Ohne die verbindliche Zusage der Kita-Träger zur Übernahme der Personalkosten für das dritte Ausbildungsjahr hätten die Jobcenter aufgrund der geltenden Fördergesetze nicht die Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II in den beiden ersten Jahren gewährleisten können. 10. Welche Kita-Träger beteiligen sich an dem Modellprojekt ? 11. Bei jeweils welchen Kita-Trägern finden die Praxisphasen statt? Zu 10. und 11.: An dem ersten Durchlauf, der mit Schuljahresbeginn 2014/15 startete, beteiligen sich folgende 14 Kita-Träger mit insgesamt 24 Kitas: Arbeiterwohlfahrt Berlin Kreisverband Südost e.V. Elterninitiativ-Kita (EKT) Sockenläufer Ev. Kita Magdalenen Ev. Kindertagesstätte der Martin-Luther-King- Kirchengemeinde Hortinitiative Gemeinde St. Alfons e.V. HISA INA Kindergarten gGmbH Kindertagesstätte Pusteblume Kindervilla Waldemar e.V. Menschenskinder Berlin gGmbH Outlaw gGmbH SEHstern e.V. Spastikerhilfe Berlin eG TÄKS e.V. Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH 12. Was kostet das dritte Ausbildungsjahr die Kita- Träger pro Auszubildenden und welche Ausgaben werden damit gedeckt? 13. Inwiefern sind die für die Finanzierung des 3. Ausbildungsjahres notwendigen Mittel, die die Kita- Träger übernehmen sollen, im Kita-Kostenblatt enthalten bzw. woher nehmen die Kita-Träger diese Mittel? Zu 12. und 13.: Die Kitas verpflichten sich, im 3. Jahr ein Arbeitnehmer-Brutto i.H.v. 1.900,-- € monatlich zu zahlen. Damit wird der Lebensunterhalt der Auszubildenden gedeckt. Durch die Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel werden die Kosten im Umfang der Arbeitsstunden der Auszubildenden in den Einrichtungen im Rahmen des Berliner Kita-Gutschein-Systems entsprechend des Kostenblatts refinanziert. 14. Wie ist der Stand der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/14721 vom 28. Oktober 2014 angekündigten Ausweitung des Modellprojekts um weitere Ausbildungsgänge? Zu 14.: In Absprache mit dem Jobcenter Friedrichshain -Kreuzberg wird das Modellprojekt fortgeführt, wenn aus dem Kundenkreis der Jobcenter ausreichend interessierte und geeignete potenzielle Teilnehmende zur Verfügung stehen. Es haben bisher zwei weitere Durchläufe mit jeweils rd. 25 Personen begonnen, einer im Februar 2015 und einer zum Schuljahrbeginn 2015/16. Für den Schuljahresbeginn 2016/17 ist ein weiterer Ausbildungsgang geplant. Seit Schuljahresbeginn 2015/16 wurde der schulische Ausbildungsteil von der Beruflichen Schule für Sozialwesen Pankow übernommen. Neben dem Jobcenter Friedrichhain-Kreuzberg werden sich weitere Jobcenter beteiligen. 15. Welche Erfahrungen hat der Senat aus dem Modellprojekt bisher gewonnen und welche Schlüsse zieht er daraus u.a. für die Deckung des Fachkräftebedarfs im Bereich der vorschulischen Förderung? Zu 15.: Die Erfahrungen sind nach den Rückmeldungen von der ausbildenden Fachschule und den beteiligten Kita-Trägern positiv, es handelt sich in der Mehrzahl um hoch motivierte Teilnehmende. Auf diesem Weg können gezielt geeignete Personen aus dem Kundenkreis der Jobcenter für die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gewonnen und künftige Fachkräfte erschlossen werden. 16. Warum ist es aus Sicht des Senats bis heute nicht gelungen, dass die Arbeitsagentur eine dreijährige Ausbildung zum Mangelberuf Erzieher/Erzieherin finanziert? Was wird der Senat diesbezüglich tun? Zu 16.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat sich in den Jahren 2012 und 2013 in mehreren intensiven Gesprächen mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg vergeblich dafür eingesetzt, dass eine vollständige Finanzierung der Erzieherinnenausbildung durch die Arbeitsagentur ermöglicht wird. Voraussetzung der Finanzierung einer dreijährigen Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit wäre die Anerkennung als Mangelberuf. Berlin, den 10. Februar 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)