Drucksache 17 / 17 875 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt (LINKE) vom 28. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2016) und Antwort Hinweise von Luxemburger Steuerbehörden Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hinweise von Luxemburg bzw. Luxemburger Steuerbehörden über ungewöhnlich hoch ausgewiesene Profite von grenzüberschreitend aktiven Konzernen in Luxemburg, die den Verdacht begründen würden, dass die in Luxemburg ausgewiesenen Gewinne nicht mit der realen ökonomischen Substanz der Konzerne in Übereinstimmung zu bringen seien und daher Deutschland auf diesem Wege ggf. Steuern entzogen würden, gab es seit 1990 an Berlin bzw. Berliner Steuerbehörden? Zu 1.: Der zwischenstaatliche Informationsaustausch mit Luxemburg erfolgt auf der Grundlage der sogenannten EU-Amtshilferichtlinie (EUAHiRL – Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung). Sämtliche Informationen ausländischer Steuerbehörden gehen zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern, welches das zentrale Verbindungsbüro im Sinne von Art. 4 Abs. 2 Satz 1 der EUAHiRL für Deutschland ist. Von dort erfolgt die Verteilung der ausländischen Informationen an die jeweils zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder – in Berlin an die Senatsverwaltung für Finanzen. Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet die Informationen dann unmittelbar an die betreffenden Finanzämter weiter, die diese Informationen im Rahmen der betreffenden Veranlagung zu berücksichtigen haben. Bis einschließlich 2007 erfolgte der Informationsaustausch überwiegend in Papierform. Für 2007 und davor liegende Jahre gibt es in Berlin leider keine Aufzeichnungen über Art und Umfang der von ausländischen Steuerbehörden übersandten Informationen. Eine Ermittlung in den Finanzämtern wäre mit nicht zu vertretendem Verwaltungsaufwand verbunden. Ab 2008 wurden die Informationen ausländischer Steuerbehörden in elektronischer Form versandt und entsprechend auch bei der Senatsverwaltung für Finanzen elektronisch registriert. Ausweislich dieser elektronischen Vorgänge sind in den Jahren 2008 bis 2015 keine Hinweise/Informationen von Luxemburg bzw. Luxemburger Steuerbehörden über ungewöhnlich hoch ausgewiesene Profite von grenzüberschreitend aktiven Konzernen in Luxemburg an Berlin bzw. Berliner Steuerbehörden gegangen. 2. Wie wurde seitens der Berliner Steuerbehörden mit diesen Hinweisen umgegangen? Zu 2.: Hierzu wird auf die Antwort zu 1. verwiesen. Berlin, den 10. Februar 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Feb. 2016)