Drucksache 17 / 17 879 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 28. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Januar 2016) und Antwort Energetische Gebäudesanierung (2) – städtische Wohnungsbaugesellschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurden seit 2006 mittels Bundesund KfW-Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren saniert (bitte nach Gesellschaft und Bezirken aufschlüsseln)? Frage 2: Wie hoch ist die Summe der seit 2006 durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anspruch genommenen Gelder durch Bundes- und KfW- Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren? Antwort zu 1 und 2: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 3: Wie hoch ist berlinweit das Investitionsvolumen , ausgelöst durch Bundes- und KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren? Frage 4: Welchen Anteil an der finanziellen Förderung haben die Maßnahmen: 1.) umfassende Sanierungen zu KfW-Effizienzhäusern, 2.) hochenergieeffiziente Einzelmaßnahmen (z. B. Fenster- oder Heizungsaustausch) und 3.) Maßnahmenkombinationen? Welche Trends zeichnen sich dabei ab? Antwort zu 3 und 4: Für die Bundes- und KfW 1 - Programme ist der Bund zuständig. Dies umfasst auch Aussagen zur Folgenabschätzung, die das ausgelöste Investitionsvolumen betreffen sowie differenzierte Betrachtungen zur ausgereichten Förderung. Frage 5: In welcher Höhe haben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften Gelder aus dem KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“ abgerufen (bitte nach Gesellschaften und Bezirken aufschlüsseln)? 1 Kreditanstalt für Wiederaufbau Antwort zu 5: Nur die degewo hat für das Projekt „Marienfelde Nord“ in Tempelhof-Schöneberg eine KFW-Förderung für das Projekt-Konzept in Höhe von 68.250 Euro erhalten. Frage 6: Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Geba ̈udebestand deutschlandweit zu erreichen. Die energetische Sanierung von Bestandsbauten und der energieeffiziente Neubau sollen entscheidend dazu beitragen, dieses Energiekonzept umzusetzen. Wie spiegelt sich dieses Ziel in den Strategien der städtischen Wohnungsbaugesellschaften wider? Frage 7: Welche Investitionen werden seitens der städtischen Wohnungsbaugesellschaften nötig sein, um das Ziel der Bundesregierung in den eigenen Beständen umzusetzen ? Antwort zu 6 und 7: Die Planung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften erstreckt sich im Rahmen der Mittel- und Langfristplanung auf 5-10 Jahre. Die Bauprogramme der städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden in der Regel von den Aufsichtsräten jährlich für fünf Jahre zur Kenntnis genommen. Dabei ist die energetische Sanierung als Teil der Bauprogramme enthalten . Die Sanierungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften erfolgen nach der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Die neueste Novellierung trat Anfang des Jahres in Kraft. In einzelnen Sanierungsprojekten gehen städtische Wohnungsbaugesellschaften über den durch die EnEV gesetzten Standard hinaus. Dabei sind in der Regel erhöhte Investitionskosten zu kalkulieren, die die Nettokaltmiete erhöhen. Verminderte Betriebskosten führen dabei zu einer gewissen Entlastung. Bei einer ausgewogenen Sanierungsstrategie , die soziale und energetische Ziele verfolgt , müssen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften das soziale Mietenbündnis beachten, das sowohl dem Ziel einer energetischen Ertüchtigung des Wohnungsbestandes als auch der besonderen sozialen Verpflichtung der städti- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 879 2 schen Wohnungsbaugesellschaften gerecht wird und mit dem seit Anfang des Jahres in Kraft getretenen Wohnraumversorgungsgesetz Berlin fortgeführt wird. Insgesamt ist der Anspruch der Bundesregierung sehr ambitioniert noch bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Er kann nur durch eine gemeinsame, auch verstärkte finanzielle, Kraftanstrengung erreicht werden. Dabei muss die soziale Balance, insbesondere hinsichtlich bezahlbarer Mieten, gewahrt bleiben. Berlin, den 15. Februar 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)