Drucksache 17 / 17 882 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 29. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2016) und Antwort Was plant der Senat in der Grumbkowstraße? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum hatte der Senat bis zum 28.12.2015 keine Kenntnis von der Liegenschaft Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße, die sich im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BIMA befindet? (s. Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17570, s. Verkaufsprospekt der BIMA: http://iggroka.de/wpcontent /uploads/2014/10/2013- 2014_BimaVerkaufskatalog_BerlinBrandenburg.pdf 2. Wie ist der Zeitplan für die Herrichtung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes in der Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße als Unterkunft für Geflüchtete? 3. Wie viele Geflüchtete können am Standort Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße untergebracht werden? 4. Wer soll der Betreiber der Unterkunft für Geflüchtete am Standort Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße sein? 5. Welche weiteren Nutzungen plant der Senat am Standort Grumbkowstraße 54/Buchholzer Straße (Wohnen , Gewerbe, Infrastruktur)? Zu 1. bis 5.: Nachdem im Ergebnis einer Ortsbegehung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) festgestellt worden war, dass sich die in der Fragestellung bezeichnete Liegenschaft auf Grund des sehr hohen Sanierungsbedarfs und einer wirtschaftlich nicht realisierbaren Herrichtung als ungeeignet für die Errichtung einer modularen Flüchtlingsunterkunft erweist und eine entsprechende Nutzung zudem nur für längstens drei Jahre - gemäß der nach § 246 Abs. 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) bis zum 31.12.2019 befristeten Zulassungserleichterung für die Gebietsausweisung Gewerbegebiet - gestattet werden könnte, wurde entschieden, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. Die Erstellung eines Zeitplans wurde damit entbehrlich. Nach Mitteilung des zuständigen Stadtplanungsamtes des Bezirksamtes Pankow von Berlin bleibt die Gebietsausweisung Gewerbegebiet erhalten. 6. Was hat der Senat seit dem 28.12.2015 unternommen , um einen vollständigen Überblick über Liegenschaften der BIMA in Berlin zu bekommen? 8. Welche Liegenschaften der BIMA in Berlin sind aus welchen Gründen für eine Unterbringung von Flüchtlingen nicht geeignet? Bitte im Einzelnen auflisten. Zu 6. und 8.: Die Prüfung der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erstellten Liste erfolgte durch die BIM in Hinblick auf zu qualifizierende bebaute Grundstücke und durch die WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe) hinsichtlich ihrer Eignung für Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) bis zum Ende des Jahre 2015; zu den Einzelheiten wird auf die Antwort des Senats vom 26.10.2015 auf die Schriftliche Anfrage 17/17160 vom 08.10.2015 verwiesen. Eine Vorauswahl der BImA in Hinblick auf eine Eignung ihrer Liegenschaften für Flüchtlingsunterbringung erfolgte nicht. In der Liste finden sich beispielsweise Grundstücke, die für den regulären Wohnungsbau an das Land bzw. an Wohnungsbaugesellschaften veräußert werden sollen, Kleingartenanlagen, Liegenschaften mit überwiegend gewerblicher Nutzung oder auch Flächen für Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßen), die allesamt für die Flüchtlingsunterbringung nicht geeignet sind. Aus diesem Grund bedarf das vorliegende Ergebnis noch einer abschließenden Abstimmung. In Hinblick auf durchzuführende Grundstücksgeschäfte mit der BImA, die grundsätzlich der Vertraulichkeit unterliegen, und den Nutzungsvorgaben durch die BImA können Angaben zu den auf der vorgenannten Liste aufgeführten , aber nach derzeitigem Sachstand nicht als Standort für eine Flüchtlingsunterkunft geeigneten Liegenschaften nur wie folgt gemacht werden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 882 2 Es handelt sich um acht Objekte, davon gehören drei Areale jeweils zu einer Kleingartenanlage. Zwei Objekte scheiden auf Grund ihrer geringen Größe bzw. ihres Zuschnitts aus. In den übrigen Fällen handelt es sich um eine zukünftige Verkehrsfläche, den Teil einer öffentlichen Badeanstalt sowie um ein teilvermietetes Objekt. 7. Welche Liegenschaften der BIMA in Berlin werden mit welchem Zeitplan für die Unterbringung von Flüchtlingen ertüchtigt? Zu 7.: Folgende Objekte befinden sich im Herrichtungs - oder Planungsprozess: Schmidt-Knobelsdorf-Straße, 13581 Berlin: Haus 54: 6. Kalenderwoche (KW) 2016 Traglufthallen: 8. KW Haus 55: 16. KW Haus 11: Phasenweise Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2016 Haus 49: zweites Halbjahr 2016 Thielallee, 14195 Berlin: Haus 1: 14. KW Häuser 10, 11: (Herrichtung für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – SenBJW) Phase 1; Beauftragung von SenBJW wird erwartet; Inbetriebnahme voraussichtlich im 3. Quartal 2016 Häuser 6; 11-15: Herrichtung für UMF im Auftrag von SenBJW entsprechend Beauftragung Askanierring, 13585 Berlin: 3. Quartal 2016 Kurt-Schumacher Damm, 13405 Berlin: Machbarkeit in Prüfung (Herrichtung für UMF im Auftrag von SenBJW) Französische Straße, 10117 Berlin: Machbarkeitsstudie in Erarbeitung; grundlegende Herrichtungsmaßnahmen sind erforderlich. Der Bauzeitraum beträgt mindestens 12 Monate. Neuendorfer Straße, 13585 Berlin: Zwei Gebäude sind in Planung; grundlegende Herrichtungsmaßnahmen sind erforderlich. Cité Pasteur, 13405 Berlin: grundlegende Herrichtungsmaßnahmen und Asbestsanierung sind erforderlich . Berlin, den 16. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)