Drucksache 17 / 17 884 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 28. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2016) und Antwort Vandalismus an BVG-Haltestellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Fälle von Vandalismus an BVG- Haltestellen haben in den Jahren 2014 und 2015 in Berlin, und insbesondere in Staaken, zu Sachschäden geführt? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „An BVG-Haltestellen von Straßenbahn und Omnibus wurden in 2014 und 2015 insgesamt ca. 800 Haltestellen grob beschmiert. In 2200 Fällen wurden Glasbruchschäden gemeldet. Eine Auswertung nach Ortsteilen erfolgt durch die BVG AöR nicht.“ Die Anzahl erfasster Fälle von Sachbeschädigung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- % Bus 228 197 - 31 -13,6 Straßenbahn 86 101 15 17,4 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016 Ortsteil Staaken: Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- % Bus 4 4 - Straßenbahn - - - Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016 Frage 2: Wie hoch sind die Kosten in beiden Jahren für die Reparatur der genannten Schäden gewesen (aufschlüsseln in Materialkosten und weitere Kosten wie bspw. Personal)? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Glasbruchschäden sind hauptsächlich an Wartehallen zu verzeichnen. Diese werden fast ausschließlich durch die Firma Wall AG bewirtschaftet, so dass der BVG AöR für die Instandsetzungen keine Kosten entstehen. Über die Höhe der Kosten liegen der BVG AöR keine Angaben vor. Der BVG AöR entstehen jährlich ca. 300 TEUR Kosten für das Beseitigen von anderweitigen Vandalismusschäden an Haltestellen.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 884 2 Frage 3: Wie viel Zeit vergeht in der Regel von der Schadensmeldung bis zur Behebung des Schadens? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Grobe politische Schmierereien und Parolen sowie Schäden, die zu einer Gefährdung führen können, werden sofort nach der Schadensmeldung beseitigt. Zerbrochene Scheiben werden in der Regel innerhalb von 2 – 4 Werktagen nach der Schadensmeldung ersetzt. Die Beseitigung von Graffiti erfolgt im Rahmen der Turnusreinigung alle zwei Wochen.“ Frage 4: Welche Erfahrungswerte bestehen hinsichtlich des beim Dienstleister angesiedelten zentralen Meldetelefons bei Schäden? Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Annahme und Bearbeitung von Meldungen sowie die Beauftragungen zur Schadensbeseitigung sind durch eine durchgehende Besetzung der BVG-Meldestellen sowie einen Bereitschaftsdienst gewährleistet. Der Bereitschaftsdienst der Firma Wall wird bei Betroffenheit informiert . Probleme dabei sind nicht bekannt.“ Frage 5: Ist dem Senat bekannt, ob es vereinzelte BVG-Haltestellen gibt, die schwerpunktmäßig von Vandalismus betroffen sind und auffällig oft beschädigt werden und wenn ja, welche BVG-Haltestellen betrifft dies? Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine Auswertung der Vandalismusschäden nach Ortsteilen erfolgt durch die BVG nicht. Außergewöhnlich viel Glasbruch ist regelmäßig in den Silvesternächten zu verzeichnen.“ Frage 6: Welche Maßnahmen sieht der Senat als geeignet an, BVG-Haltestellen und die besonders gefährdeten BVG-Haltestellen vor Vandalismus zu schützen? Antwort zu 6.: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine gute Ausleuchtung und eine hohe Frequentierung an Haltestellen tragen dazu bei, Haltestellen vor Vandalismus zu schützen.“ In Absprache mit allen zuständigen Stellen werden die jeweils lageangepassten, erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Verhinderung und Aufklärung von Vandalismusschäden ergriffen. Frage 7: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Glasscheiben mit Sensoren auszurüsten, die ein Alarmierungssystem am nächsten Polizeiabschnitt auslösen? Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Ausrüstung der Glasscheiben mit Sensoren ist nicht angedacht.“ Eine derartige Sicherungsmaßnahme dürfte mit erheblichen Kosten verbunden sein. Zudem ist deren Wirksamkeit unter kriminalistischen Gesichtspunkten angesichts dder oft hohen Mobilität der Täterinnen und Täter fraglich . Frage 8: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, über Videosicherheit Täter zu überführen bzw. sie sogar von der Tat abzuhalten? Antwort zu 8: Derzeit fehlt es in Berlin an einer entsprechenden Rechtsgrundlage zu einer Videoüberwachung und Aufzeichnung im öffentlichen Straßenland, auf dem sich Bus- und Straßenbahnhaltestellen in der Regel befinden. Frage 9: Welche Maßnahmen plant die Senatsverkehrsverwaltung , um dem Vandalismus an Wartehallen Herr zu werden? Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG setzt erhebliche personelle und finanzielle Mittel ein, damit die Auswirkungen von Vandalismus auf die Fahrgäste so gering wie möglich bleiben.“ Frage 10: Werden entsprechende Vandalismusschäden standardisiert zur Anzeige gebracht? Antwort zu 10: Aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung der BVG-Haltestellen erfolgen die Anzeigen wegen Vandalismusschäden auf verschiedenen Wegen, z.B. durch die Bevölkerung, Funkwagenbesatzungen, in Teilen auch durch die BVG selbst, hier durch standardisierte zivilrechtliche Strafanzeigen. Frage 11: Wie viele Täter konnten im Zusammenhang mit Vandalismus in BVG-Haltestellen in den Jahren 2014 und 2015 in entsprechenden Verfahren ermittelt werden und wie viele von ihnen sind im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits - oder eines Strafverfahrens verurteilt worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 884 3 Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG hat im Jahr 2014 26 und im Jahr 2015 22 Strafanträge in Zusammenhang mit Vandalismus an BVG-Haltestellen gestellt.“ Anzahl Tatverdächtiger nach Echttatverdächtigenzählung zu Sachbeschädigungen an Haltestellen der BVG in Berlin in den Jahren 2014 – 2015 Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- % Bus 77 86 9 11,7 Straßenbahn 30 57 27 90,0 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016 Anzahl Tatverdächtiger* zu Sachbeschädigungen an Haltestellen der BVG im Ortsteil Staaken in den Jahren 2014 – 2015 Haltestelle der BVG 2014 2015 Veränderung +/- % Bus 1 1 - Straßenbahn - - - Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse – (DWH-FI)-Recherche vom 05.02.2016“ Es erfolgt weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch bei den Gerichten eine statistische Erfassung derartiger Verfahren, so dass keine Angaben dazu gemacht werden können, wie viele Täter/innen im Zusammenhang mit Vandalismus an BVG-Haltstellen in dem benannten Zeitraum verurteilt worden sind. Frage 12: Teilt der Senat meine Auffassung, dass insbesondere junge Täter im Rahmen des Täter-Opfer- Ausgleichs zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden sollten, namentlich in ihrer Freizeit an der Reparatur beschädigter Haltestellen beteiligt werden? Frage 13: In wie vielen Fällen erfolgt derartige gemeinnützige Arbeit im Rahmen des Täter-Opfer- Ausgleichs? Antwort zu 12 und 13: Es erscheint aus erzieherischer Sicht grundsätzlich wünschenswert, dass junge Täterinnen und Täter zu der Beseitigung der von ihnen verursachten Schäden herangezogen werden. Bezogen auf die Sachverhalte des Vandalismus im öffentlichen Personennahverkehr sollte dies aber auch den Wünschen des geschädigten Verkehrsunternehmens entsprechen. Den Unternehmen kann nämlich ein erheblicher Aufwand durch die Notwendigkeit entstehen, die herangezogenen Täterinnen und Täter zu unterweisen und zu beaufsichtigen, insbesondere wenn die Verwendung zum Teil hochgiftiger Chemikalien zur Beseitigung von Graffiti-Schmierereien im Raume steht. In wie vielen Fällen junge Täterinnen und Täter zu gemeinnützigen Arbeiten im Rahmen des Täter-Opfer- Ausgleichs herangezogen werden, kann aus den Gründen der Antwort zu 11. nicht beantwortet werden. Berlin, den 17. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)