Drucksache 17 / 17 887 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 29. Januar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2016) und Antwort Staatliche Enteignung – die Bargeld- und Vermögensabgabe von Flüchtlingen im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Hat der Senat Kenntnis über die behördliche Praxis, im Land Berlin ankommenden Flüchtlinge nach etwaigen mitgeführten Vermögens- und Bargeldvermögen zu durchsuchen und dieses Vermögen zu konfiszieren? a) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wird diese Praxis durchgeführt? b) Wenn ja, wie gestaltet sich die Umsetzung dieser Praxis im Land Berlin? Wo und durch wen werden diese Kontrollen durchgeführt und sind diese Kontrollen umfassend , d.h. werden sie bei allen neu ankommenden Flüchtlingen durchgeführt? c) Wenn ja, wird diese Praxis auch bei Flüchtlingen durchgeführt, die sich bereits in einem anderen Bundesland aufgehalten haben oder aber deren Asylverfahren nicht im Land Berlin, sondern in einem anderen Bundesland durchgeführt wird und die somit das Land Berlin wieder verlassen müssen? d) Wenn ja, führt der Senat eine Statistik über die Anzahl der Flüchtlinge, denen Bargeld oder anderweitiges Vermögen abgenommen wird und wenn ja, listet diese Übersicht das abgenommene Vermögen auf? e) Wenn ja, wie hoch war das in den Jahren 2014- 2016 abgenommene Vermögen? f) Wenn ja, gibt es eine vom Land Berlin definierte Obergrenze, welche die Höhe des mitgeführten Vermögens limitiert? g) Wenn ja, ist die Durchsuchung und Konfiszierung des mitgeführten Vermögens verbunden mit einer Rechtshilfebelehrung des betroffenen Flüchtlings? h) Wenn ja, für welche Leistungen und inwieweit wird das mitgeführte Vermögen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verrechnet und gibt es, nach Ansicht des Senats, Ansatzpunkte, wo die behördliche Praxis der Bargeld- und Vermögensabgabe mit dem AsylbLG kollidiert? i) Wenn ja, was geschieht mit mitgeführten Vermögenswerten , die kein Bargeld darstellen, über die Konfiszierung und Verrechnung mit dem AsylbLG hinaus? Zu 1. a) bis i): Nach § 7a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kann von Leistungsberechtigten wegen der ihnen und ihren Familienangehörigen zu gewährenden Leistungen nach diesem Gesetz Sicherheit verlangt werden , soweit Vermögen im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG vorhanden ist. Der Vermögensfreibetrag beträgt nach § 7 Abs. 5 AsylbLG 200 Euro pro Person, wobei Gegenstände, die zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, außer Betracht bleiben. Übersteigt der vorhandene Betrag den Freibetrag findet eine Anrechnung auf die Leistungen statt. Beim Erstkontakt in Aufnahmeeinrichtungen erfolgt keine Durchsuchung auf Dokumente, Wertsachen oder Geld. Bei der Polizei kann es gegebenenfalls zu Durchsuchungen kommen. Die Umfrage bei den Leistungsbehörden hat, soweit Rückmeldungen eingegangen sind, ergeben, dass die Sozialämter Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg kein Vermögen eingezogen haben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 887 2 Soweit Hinweise zu Fallzahlen gemacht worden sind, sind diese der folgenden Tabelle zu entnehmen. Sozialamt Jahr Charlottenburg-Wilmersdorf Marzahn-Hellersdorf Neukölln Pankow LAGeSo 2014 Vorschrift wird angewandt, wenn auch nicht besonders häufig 3 0 nur vereinzelte Fälle 22 2015 0 0 6 2016 keine Angabe 1 0 *LAGeSo = Landesamt für Gesundheit und Soziales Soweit Rückmeldungen bezüglich der Einnahmen eingegangen sind, können sie der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Sozialamt Jahr Charlottenburg-Wilmersdorf Marzahn-Hellersdorf Neukölln Pankow LAGeSo 2014 wird statistisch nicht erfasst 247,00 € 0 wird statistisch nicht erfasst 6.117,38 € 2015 0 0 16.593,93 € 2016 Keine Angabe 1.045,00 € 0 *LAGeSo = Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, den 15. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e ____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)