Drucksache 17 / 17 890 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 01. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2016) und Antwort Wie ernst nimmt sich die Koalition bezüglich des Seniorenmitwirkungsgesetzes? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat nun entschieden, ob er Änderungen am Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) vornehmen will, oder wartet er noch immer auf eine Einigung der Koalitionsfraktionen, was während der Haushaltsberatungen mitgeteilt wurde? Wenn ja, wie ist der Stand des Einigungsprozesses zwischen SPD und CDU und bis wann ist mit einer Einigung zu rechnen? Zu 1.: Der Senat hat eine Änderung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) bisher nicht beschlossen . 2. Welche Änderungen des BerlSenG hält der Senat für notwendig? 3. Plant der Senat eine Novellierung des BerlSenG noch in dieser Legislaturperiode und was soll geändert werden? Wenn nein, warum nicht? Zu 2. und 3.: Der Senat hat u. a. das Ziel, im Rahmen einer Änderung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes die Gremienstruktur zu überprüfen und damit Aufgabenüberschneidungen zwischen Landesseniorenbeirat und Landesseniorenvertretung zu beseitigen. Weiter sollen die sich aus der bisherigen Umsetzung des Gesetzes als notwendig ergebenden redaktionellen und systematischen Anpassungen vorgenommen werden. Dies betrifft u.a. die inzwischen durch eine Zuwendung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales finanzierte gemeinsame Geschäftsstelle des Landesseniorenbeirates und der Landesseniorenvertretung . 4. Wann wird der Senat die für 2016 notwendigen Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen (VV Berufungsvorschläge) beschließen ? 5. In welchem Stadium befindet sich die Erarbeitung der VV Berufungsvorschläge und welche Veränderungen sind gegenüber der VV vom 18.7.2011 geplant? Zu 4. und 5.: Die Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen wird der Senat beschließen, wenn eine Entscheidung über die Änderungen am Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz gefallen ist und feststeht, welche inhaltlichen Anforderungen die Verwaltungsvorschrift erfüllen muss. Sollte es zu keiner Neufassung des Gesetzes kommen, wird der Senat rechtzeitig die Verlängerung der derzeitigen Verwaltungsvorschriften beschließen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen der bezirklichen Seniorenvertretungen auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage sicherzustellen . 6. Ist eine Briefwahl, die von den Landesseniorenvertretungen gefordert wird, rechtlich, materiell und organisatorisch möglich und gewollt? Wenn ja, wann und wenn nein, warum wird dem Anliegen nicht nachgekommen? Zu 6.: Der Möglichkeit einer Briefwahl stehen nach derzeitiger Kenntnis des Senates keine rechtlichen Bedenken entgegen. In Hinblick auf mögliche Probleme unter Beachtung der Gesetzesfolgenabschätzung bei einer Zusammenlegung der Wahlen der bezirklichen Seniorenvertretungen mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus sei an dieser Stelle auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses vom 28.01.2015 verwiesen. Eine verlässliche Aussage über die Kosten einer Briefwahl ist ohne genaue Kenntnisse der Art und Weise ihrer Durchführung nicht möglich. Aufgrund der bestehenden Erfahrungswerte ist jedoch davon auszugehen, dass in jeden Fall mit Kosten von rund 1 bis 2 Euro pro briefwahlberechtigter Person zu rechnen ist. Bei einer Anzahl von rund 880.000 wahlberechtigen Seniorinnen und Senioren lägen die Gesamtkosten so je nach Verfahrensausgestaltung zumindest bei rund 900.000 bis 1,7 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 890 2 Mio. Euro (siehe hierzu auch Antwort zu 6. auf die Schriftliche Anfrage 17/15004 vom 24.12.2014). Die Organisation und Durchführung der Wahlen obliegt den Bezirksämtern. Mit Blick auf eine mögliche Zusammenlegung der Wahlen hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bereits auf massive personelle Engpässe in den Bürgerämtern, die die personelle Ausstattung der anlassbezogen einzurichtenden Bezirkswahlämter sicherzustellen haben, hingewiesen und eine zusätzliche Aufgabenübertragung als nicht vertretbar bezeichnet (siehe hierzu Beschlussprotokoll Hauptausschuss 17/91 vom 11.11.2015; Sammelvorlage 2459; S. 23 f.). 7. Was wird der Senat unternehmen, um die Seniorinnen und Senioren, die in Berlin leben, über die Berufungsvorschläge für die anstehenden Wahlen zu den Bezirklichen Seniorenvertretungen umfassend zu informieren , um so zur Erhöhung der Wahlbeteiligung beizutragen ? (Annoncen, Medienbeiträge, mehrsprachige Infoblätter , Plakate etc.) 8. Welche finanziellen Mittel stehen für die Öffentlichkeitsarbeit diesbezüglich wem zur Verfügung? Zu 7. und 8.: Die Aufgabe der Durchführung der Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen obliegt grundsätzlich den Bezirken. Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist derzeit aufgrund der ungeklärten Verfahrensfragen nicht vorgesehen. Mittel sind hierfür zudem im aktuellen Doppelhaushalt nicht etatisiert. 9. Wie sind der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung in diese Planung einbezogen? Zu 9.: Der Landesseniorenbeirat und die Landesseniorenvertretung werden im Rahmen der regelmäßigen Zusammenarbeit über die aktuellen Entwicklungen informiert und haben die Möglichkeit, in den einschlägigen Gremien ihre Positionen und Anregungen in die fachliche Diskussion einzubringen. Berlin, den 16. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2016)