Drucksache 17 / 17 892 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 01. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2016) und Antwort Kostenloses WLAN auch in Lichtenberg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Standorten in Berlin werden bis Mitte nächsten Jahres die insgesamt 650 WLAN-Antennen samt Funktechnik an jeweils welchen öffentlichen Gebäuden durch die Firma „abl social federation“ installiert? Zu 1.: Die Bezirke sowie die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) haben im Vorfeld des Starts des Projekts „Freies WLAN für Berlin“ Listen mit Standortvorschlägen (öffentliche Gebäude in Bezirks- bzw. im Landeseigentum) bei der Senatskanzlei eingereicht. Die Anzahl der benannten Standorte variierte von Bezirk zu Bezirk sehr stark – von wenigen Gebäuden bis zu über 100. Als Auswahlkriterium diente insbesondere der zu erwartende Nutzen für möglichst viele potentielle Nutzerinnen und Nutzer, wie z.B. auf Marktplätzen vor Rathäusern . Nach Auswahl der WLAN-Betreiberfirma konnten die Listen durch die Bezirke und die BIM nochmals an die konkrete Ausbauzusage der Firma angepasst bzw. priorisierte Standorte mitgeteilt werden. Das Angebot der abl social federation GmbH umfasst die WLAN-Ausstattung mit 325 Indoor- und 325 Outdoor-Hotspots verteilt im gesamten Stadtgebiet. Alle benannten Standorte sind noch nicht final festgelegt worden, da hierfür zunächst eine Standortbegehung notwendig ist, die die jeweiligen Voraussetzungen klärt. Hierzu gehören z.B. die Genehmigungsfähigkeit durch die Denkmalschutzbehörden, aber auch die Klärung der Verkabelungsfragen. Die Begehungen der Standorte haben im Dezember 2015 begonnen. Eine finalisierte Standortliste kann daher aktuell nicht vorgelegt werden. Die mit WLAN ausgestatteten Standorte werden jedoch nach und nach im Internet bekanntgegeben werden. 2. An welchen öffentlichen Gebäuden des Bezirkes Lichtenberg werden WLAN-Antennen samt Funktechnik installiert und mit welchem Abdeckungsradius ist derzeit zu rechnen? Zu 2.: Zu den Standorten in Lichtenberg s. Antwort zu 1. Die Outdoor-WLAN-Hotspots haben ohne Störfaktoren eine Reichweite bis zu 250 Meter in jede Richtung vom Installationspunkt, was dem theoretischen Maximum der WLAN-Frequenzen entspricht. Reichweite setzt dabei voraus, dass nicht nur ein Signal empfangen wird, sondern auch noch das Surfen im Internet tatsächlich möglich ist. Die Reichweite in Gebäuden liegt bei normaler Bausubstanz bei ca. 20-25 m. Zu beachten ist jedoch, dass die tatsächliche Reichweite im Außenbereich stark vom Endgerät des Endnutzers abhängig ist. Bei Sichtverbindung beträgt die tatsächliche Reichweite bei einem Laptop in der Regel zwischen 80-100 m, bei aktuellen Smartphones zwischen 50-55 m. 3. Mit welcher Download- und Uploadrate ist nach dem derzeitigen Planungsstand zu rechnen? Zu 3.: Es ist vorgesehen, dass die gesamte verfügbare Geschwindigkeit auf alle aktiv verbundenen Geräte verteilt wird. Damit kein einzelner Nutzer das gesamte Netzwerk blocken kann, wird die Geschwindigkeit per „TrafficShaping“ auf ca. 3 Mbit/s pro Nutzer im Download begrenzt. Die Begrenzung vom Upload hat sich nach dem Internetanschluss vor Ort zu richten. 4. Wie stellen sich nach derzeitigem Planungsstand die Nutzungskonditionen dar? Zu 4.: Die abl social federation GmbH wird einen freien Internetzugang über die zu installierenden WLAN- Hotspots ohne Volumenbegrenzung und rund um die Uhr, d.h. 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, bereitstellen, der jedermann offensteht. Das Unternehmen ist berechtigt , nach der Startseite für bis zu max. 10 Sekunden Werbebotschaften einzublenden. In Absprache mit dem Land Berlin können Nachtruhezeiten vorgesehen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 892 2 5. Wurde der Datenschutzbeauftragte in die Konzeption eingebunden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Die Einbindung des Datenschutzbeauftragten war nicht erforderlich. 6. Inwieweit beabsichtigt der Senat nach einer ggf. erfolgreichen Zwischenevaluation eine Ausweitung des WLAN-Angebotes und wenn beabsichtigt, in welchen Schritten? Zu 6.: Der Vertrag zwischen Senatskanzlei und der abl social federation GmbH beinhaltet eine Verlängerungsoption . Verläuft die zweijährige Projektzeit erfolgreich, wird die abl social federation GmbH die Anzahl der WLAN- Hotspots in Berlin weiter erhöhen. Details hierzu wurden noch nicht festgelegt. 7. Welche Pläne mit welchem Realisierungsstand verfolgt die BVG zur Einführung eines kostenlosen WLAN-Angebotes im ÖPNV? Zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG hat 2015 die technische Machbarkeit von PWLAN (Public WLAN) auf U-Bahnhöfen im Rahmen des Pilotbahnhofs Osloer Straße erprobt. Auf dieser Basis ist ein Projekt Anfang 2016 zur Ausrüstung weiterer U-Bahnhöfe initiiert worden.“ Berlin, den 12. Februar 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung B j ö r n B ö h n i n g Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Feb. 2016)