Drucksache 17 / 17 893 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Hiller (LINKE) vom 01. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2016) und Antwort Wie unterstützen das Land Berlin und die Senatsschulverwaltung Schulen im sozialen Brennpunkt Hellersdorf Mitte / Nordost? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann sind in der Senatsschulverwaltung Entwicklungen , wie sie im Zweiten Monitoringbericht der Senatsverwaltung für Inneres (November 2015) zur Jugendgewaltdelinquenz dargestellt werden, bekannt und wie arbeitet sie seitdem mit den betroffenen Schulen zusammen? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Senats mit den Schulen im sozialen Brennpunktgebiet Hellersdorf Mitte/Nordost vereinbart: Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden mit den Schulen verabredet, welche Beratungsangebote für Jugendliche, Lehrer/innen und Eltern bereit gestellt, wie die Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Institutionen /Einrichtungen/Angeboten im Umfeld der Schulen angepasst und weiterentwickelt? 8. Wie ist der Bezirk in Maßnahmen und Aktivitäten zur Bekämpfung der Jugendgewaltdelinquenz an den betroffenen Schulen einbezogen bzw. wie wird der Bezirk nach Kenntnis des Senats selbst im Sinne von Prävention und allgemeiner Förderung in dieser Region aktiv? Zu 1., 2. und 8.: Schulaufsicht und Schulpsychologie im Bezirk haben in den letzten Jahren die Meldungen der Schulen zu Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen systematisch ausgewertet und sogenannte Brennpunkte identifiziert . Mit den betroffenen Schulen werden seitdem schulbezogene Angebote entwickelt. Dazu gehören: - Präventionsangebote, (z. B. in Kooperation mit freien Trägern zum Thema „Sich selbst helfen, indem man anderen hilft“, „Schule ohne Rassismus“, Streitschlichtung und Konfliktlotsenausbildung sowie -einsatz), - das Training der pädagogischen Mitarbeiter/innen, insbesondere im Hinblick auf das unmittelbare Handeln in Gewaltsituationen respektive rechtlicher Rahmenbedingungen für das Handeln (z. B. PART Training für professionelles Handeln in Gewaltsituationen oder CUT126 – Projekt zum gelingenden Miteinander in weiterführenden Schulen), - die Qualifikation von Krisenteams, - die Verstärkung der Jungenarbeit (z. B. durch das Projekt „Rackern, Rangeln, Raufen“ zum fairen Umgang miteinander), - die Kooperation mit dem Jugendamt. Die Schulen im sozialen Brennpunkt Hellersdorf Mitte /Nordost setzen dazu u. a. auch Mittel aus dem Bonus- Programm ein. Weiterhin wurden sozialpädagogische Übergangsklassen in Kooperation mit dem Jugendamt und freien Trägern eingerichtet, Angebote für Schüler /innen ausgebaut und die schulpsychologische sowie sonderpädagogische Beratung durch Mitarbeiter/innen des Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungszentrum (SIBUZ) verstärkt. An den betroffen Standorten gibt es besondere Angebote der Schulsozialarbeit . Außerdem haben die Schulen mit der Polizei Kooperationsverträge geschlossen. Angebote für die betroffenen Schulen seitens des SIBUZ sind u. a.: - Beteiligung an Schulhilfekonferenzen, ggf. in Kooperation mit dem Jugendamt - Fallbesprechungen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern - Entlastungsgespräche für betroffenes Schulpersonal - Erarbeitung von Sicherheitskonzepten für die Schule u. a. unter Einbeziehung des polizeilichen Präventionsbeauftragten - Unterstützung beim Aufbau schulischer Krisenteams - Einzelfallberatung für betroffene Schüler/innen und deren Eltern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 893 2 3. Welche ressortübergreifende Präventionsstrategie gibt es im Sozialraum Hellersdorf Mitte/Nordost, um der Jugenddelinquenz insbesondere der Gruppe der 8-14- Jährigen sowie der 14-18Jährigen zu begegnen? Zu 3.: Die ressortübergreifende Arbeit mit dem Jugendamt und anderen Unterstützungssystemen wird gestärkt . Seit einem Jahr arbeitet eine Arbeitsgruppe zur Schnittstellenoptimierung mit vier Unterarbeitsgruppen zu den Themenfeldern: - „Gelingende Elternarbeit“, - „Umgang mit Gewaltmeldungen“, - „Schuldistanz“ und - „Kinder mit unsicheren Perspektiven“. Beteiligt sind neben den Schulen Elternvertreter /innen, freie Träger als Kooperationspartner, die Kinder - und Jugendpsychiatrie, die Schulaufsicht und das Jugendamt. Die Gruppen befassen sich mit präventiven Strategien und besonderen Angeboten zu den einzelnen Themen. Ein besonderer Fokus wird auf die Einbindung der Eltern, die Gewaltprävention und die Arbeit mit sogenannten „Systemsprengern“ gelegt. 4. Wie reagiert die Schulverwaltung auf Hilferufe, wie sie z.B. durch eine Schule im Sozialraum über einen BZ- Bericht vom 9.10.15 („Schulunterricht knallhart“) öffentlich gemacht wurden? Zu 4.: In diesem Fall fanden in der Schule auf Initiative der Schulaufsicht Gespräche mit Mitarbeiterinnen /Mitarbeitern der Schulpsychologie statt. Dabei wurden verschiedene Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. U. a. wurde eine schulische Gruppe (Schulleitung, Schulpersonal , Präventionsbeauftragter der Polizei) eingesetzt, die sich regelmäßig mit der Schulpsychologie und Schulaufsicht trifft und Vorschläge entwickelt, wie die präventive Arbeit in der Schule verbessert werden kann. 5. Zu welchen Maßnahmen führten die durch die Schulverwaltung durchgeführten Schulinspektionen in den betroffenen Schulen? Zu 5.: Nach einer Schulinspektion finden intensive Beratungen zwischen Schulleitung und Schulaufsicht statt. Maßnahmen sind schulspezifisch und beziehen sich auf wesentliche Entwicklungsschwerpunkte. Schulen mit besonderem Entwicklungsbedarf erhalten zusätzlich die Möglichkeit der intensiven externen Begleitung u. a. durch Unterstützungssysteme wie „Pro Schul“. 6. Wie reagiert die Schulverwaltung auf die hohe Zahl von Überlastungsanzeigen in dem benannten sozialen Gebiet? Zu 6.: Die Gründe für Überlastungsanzeigen sind unterschiedlich . Deshalb werden zunächst die Schulleitungen aufgefordert, innerschulisch nach individuellen Entlastungsmöglichkeiten zu suchen und diese mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu vereinbaren. Im Regelfall können bereits im Personalgespräch in der Schule Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden. 7. Inwiefern ist garantiert, dass wöchentliche Beratungen der Schulpsycholog/innen an den betroffenen Schulen in diesem sozialen Brennpunktgebiet stattfinden? Zu 7.: Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen den Schulen grundsätzlich zur Unterstützung und Beratung zur Verfügung. Beratungen erfolgen telefonisch , in der Schule vor Ort und im Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum , wo es u.a. wöchentlich eine offene Sprechstunde des Schulpsychologischen Dienstes gibt (immer donnerstags von 15:00 – 18:00 Uhr). Bei schweren Gewaltvorfällen , Krisen und Notfällen wird die Schulpsychologin /der Schulpsychologe für Gewaltprävention und Krisenintervention kontaktiert werden, der auch Beratungen in den Schulen anbietet. Berlin, den 11. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)