Drucksache 17 / 17 894 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 01. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2016) und Antwort Schulsanierung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Kriterien für die Erfassung und Bewertung des Sanierungsbedarfs der Schulgebäude auf bezirklicher Ebene hat sich die vom Senat eingerichtete Arbeitsgruppe (AG) „Statuserhebung/ Sanierungsbedarf“ verständigt? Zu 1.: Die Arbeitsgruppe (AG) „Statuserhebung /Sanierungsbedarf“ hat sich dahingehend verständigt, dass pro Schulstandort alle Gebäude, Sporthallen und Außenanlagen einem Scan unterzogen werden. Nach einheitlich festgelegten Kostenwerten werden die einzelnen Bereiche der Liegenschaften bewertet und getrennt nach baufachlichen und schulfachlichen Kriterien eingestuft und priorisiert. Baufachliche Kriterien sind: Bauwerk /Baukonstruktion, technische Anlagen, Außenanlagen , Barrierefreiheit. Schulfachliche Kriterien sind: Fachräume /Ausstattungen, Sanitär/Hygiene, Ganztags- /Essensversorgung. 2. Wie ist der Stand der Erfassung und Bewertung des Sanierungsbedarfs der Schulgebäude hinsichtlich der oben genannten Kriterien in den Bezirken und wie hoch ist der Sanierungsbedarf der Berliner Schulen, der sich aus bisheriger Erfassung in den Bezirken und aus Sicht des Senats abschätzen lässt? Zu 2.: Die AG hatte sich darauf verständigt, dass alle Ergebnisse zum Ende des II. Quartals 2016 vorliegen sollen. Infolge der Eilbedürftigkeit wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft jedoch angestrebt, die Ergebnisse bereits zum I. Quartal 2016 zu erhalten. Nicht alle Bezirke sehen sich in der Lage, diese Frist einzuhalten. Nach Stand der Dinge werden zum Ende des 1. Quartals 2016 Erhebungen von vier Bezirken vorliegen. In den anderen acht Bezirken befinden sich die Erhebungen des Sanierungsbedarfs in einem unterschiedlichen Bearbeitungsstand , jedoch sollen die Ergebnisse im II. Quartal vorliegen. Vor Abschluss aller Erhebungen in allen Bezirken ist der Bedarf nicht abzuschätzen und insbesondere keine Prioritätensetzung möglich. Berlin, den 10. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)