Drucksache 17 / 17 896 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 01. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2016) und Antwort Finanzielle Mittel für außerschulische Lernorte – was, wann und wo? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Art und Weise gedenkt der Senat die im Haushaltsbeschluss 2016/17 für die Finanzierung von außerschulischen Lernorten bereitgestellten 2 Mio. Euro p.a. zu verteilen? 2. Welche außerschulischen Lernorte stehen im Fokus der zu verteilenden Mittel und welche Rolle spielen dabei Jugendkunstschulen, Jugendverkehrs- und Gartenarbeitsschulen ? 4. Wie soll der Gesamtbetrag von 2 Mio. Euro für Jugendkunstschulen, Jugendverkehrs- und Gartenarbeitsschulen aufgeschlüsselt und in jeweils welchen Umfängen auf die Bezirke verteilt werden? Zu 1., 2. und 4.: Die im Doppelhaushalt 2016/2017 etatisierten Mittel sind ausschließlich zur Förderung der drei außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen vorgesehen . Nach derzeitiger Planung sollen ca. 45 % der Mittel den Jugendkunstschulen, ca. 30 % den Jugendverkehrsschulen und etwa 25 % den Gartenarbeitsschulen zur Verfügung gestellt werden. 3. Können die für diese o.g. außerschulischen Lernorte zuständigen Bezirke eigene Schwerpunkte setzen und Einrichtungen als außerschulischen Lernorte definieren? Welche weiteren außerschulischen Lernorte sind demnach förderfähig im Sinne des o.g. Haushaltsbeschlusses? Zu 3.: Die Bezirke können für die o.g. außerschulischen Lernorte keine eigenen Schwerpunkte setzen. Intendiert ist vielmehr der Erhalt bzw. Ausbau einer möglichst vielfältigen Angebotsstruktur der Einrichtungen. Förderwürdig sind die bestehenden und von den Bezirken in ihrer Trägerschaft benannten Standorte der Jugendkunstschulen , Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen , die als Grundlage zur Kalkulation der Mittelbeantragung dienten. 5. Welcher finanzielle Anteil der o.g. 2 Mio. Euro ist speziell für die Förderung des Lernortes Jugendverkehrsschule insgesamt und pro Bezirk vorgesehen und welche Überlegungen / Berechnungsgrundlagen liegen dem zugrunde ? Zu 5.: Derzeit sind von den Bezirken 23 Standorte der Jugendverkehrsschulen benannt. Der anteilige Betrag an der Gesamtsumme von 2 Millionen Euro in Höhe von ca. 30 % für die 23 Standorte der Jugendverkehrsschulen soll gleichmäßig den 23 Standorten zur Verfügung stehen. 6. Welche Berechnungsgrundlage legt der Senat der Mittelverteilung für die Jugendkunstschulen und Gartenarbeitsschulen zugrunde? Was kalkuliert er an Aufwand pro außerschulischen Lernort? 7. Welche Zweckbestimmung gibt es nach den Richtlinien für die Mittelverwendung für die einzelnen außerschulischen Lernorte und was/wer ist demnach förderfähig ? 8. In welchem Umfang sind die Bezirke zur Kofinanzierung verpflichtet und was wird als Kofinanzierung bzw. Kofinanzierungsanteil gewertet (z.B. Stellenanteile, Bereitstellung von Infrastruktur o.ä.)? 9. Ab welchem Zeitpunkt stehen die Mittel für die außerschulischen Lernorte abrufbereit zur Verfügung und bis wann müssen die Mittel im Jahr 2016 bzw. 2017 abgerufen /abgerechnet sein? Was passiert, wenn Bezirke die Mittel nicht in Anspruch nehmen? 10. Wann und wie wurden die Bezirke über die Konditionen für die Inanspruchnahme der o.g. Mittel für die außerschulischen Lernorte informiert? Zu 6., 7., 8., 9. und 10.: Die für die zweckgebundene Mittelverwendung nach der Landeshaushaltsordnung vorgeschriebenen Förderrichtlinien befinden sich noch in der Bearbeitung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 896 2 11. Welche Anmeldungen für die o.g. Mittel liegen seitens der Bezirke für Jugendverkehrsschulen vor (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 12. Welche Anmeldungen für die o.g. Mittel liegen seitens der Bezirke für Jugendkunstschulen vor (bitte bezirklich aufschlüsseln)? 13. Welche Anmeldungen für die o.g. Mittel liegen für Gartenarbeitsschulen vor (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 11., 12. und 13.: Aktuell liegen noch keine Anmeldungen der Bezirke für die Jugendkunstschulen, die Jugendverkehrsschulen oder die Gartenarbeitsschulen vor. 14. Warum hat der Senat nicht die Gelegenheit genutzt und bei seiner jüngsten Vorlage zur Beschlussfassung über eine Änderung des Berliner Schulgesetzes (Drs. 17/2645) die vielfach angekündigte gesetzliche Verankerung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen, Jugendverkehrs- und Gartenarbeitsschulen vorgeschlagen ? 15. Welches Gesamtkonzept verfolgt der Senat im Hinblick auf die Rolle und die Bedeutung außerschulischer Lernorte und wann wird er dieses dem Abgeordnetenhaus vorlegen? Zu 14. und 15.: Seitens des Senats war eine schulgesetzliche Verankerung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen nicht angekündigt. Der Beschluss zur Stärkung der außerschulischen Lernorte mit 2 Mio. € im Doppelhaushalt 2016/17 erfolgte erst Ende 2015 nach Einbringung der Schulgesetzänderungen durch den Senat. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 28.01.2016 dem Senat einen Berichtsauftrag zur rechtlichen Sicherung der außerschulischen Lernorte im Schulgesetz erteilt und den Senat aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus ein Konzept zur Förderung und Institutionalisierung außerschulischer Lernorte vorzulegen. Berlin, den 22. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2016)