Drucksache 17 / 17 902 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 02. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2016) und Antwort Notunterkunft Erpelgrund – Wenn die Heimleitung rassistisch wird Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Hat der Senat Kenntnis über Vorfälle gegen die Heimleitung der von der BEWO GmbH betriebenen Notunterkunft im Erpelgrund im Bezirk Reinickendorf, dass diese wiederholt durch rassistische und sozialchauvinistische Ausfälle gegenüber den Bewohner/-innen der Notunterkunft auffällig geworden ist? Falls ja, ist man diesen nachgegangen und mit welchem Ergebnis? Zu 1.: Am 26.01.2016 erreichte die im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) zuständige Stelle für die Qualitätssicherung für Flüchtlingsunterkünfte eine Beschwerde aus der Bevölkerung. Der Vorwurf der Beschwerde war, dass ein schlechter und beleidigender Umgang mit Flüchtlingen seitens der Heimleitung erfolgt sei. Die Beschwerde beruhte auf einer Beobachtung außerhalb der Unterkunft. Dem Vorwurf wurde am 27.01.2016 im Rahmen der Qualitätssicherung für Flüchtlingsunterkünfte nachgegangen. Durch die Heimleitung wurde gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LAGeSo bestritten, beleidigende Äußerungen gegenüber Flüchtlingen gemacht zu haben. Stattdessen wurde ein differenziertes Bild einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Wachschutz und anderen Personen geschildert. 2) Welche anderen Probleme hinsichtlich der Betreiberfirma BEWO GmbH und der Heimleitung in der Notunterkunft Erpelgrund sind dem Senat bekannt? Zu 2.: Bei der Qualitätssicherung für Flüchtlingsunterkünfte des LAGeSo sind mehrere Beschwerden zur BeWo als Betreiberin eingegangen. Gegenstand der Beschwerden waren vor allem unterkunftsbezogen und betrafen beispielsweise die Müllentsorgung, einzelne technische Defekte und die Essensversorgung. Aufgrund der Beschwerden erfolgten anlassbezogene Begehungen durch das LAGeSo zur Überprüfung und Beseitigung der Mängel. 3) Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den beschriebenen Vorwürfen gegenüber der Heimleitung der Notunterkunft? a) Plant der Senat die Zusammenarbeit mit der BE- WO GmbH fortzusetzen? b) Wird sich der Senat für eine Absetzung und strafrechtliche Aufklärung über die Ausfälle der Heimleitung einsetzen? Zu 3.: Über die Zusammenarbeit mit einzelnen Betreiberinnen und Betreibern wird aufgrund fortschreitender Erfahrungen und nach sorgfältiger Abwägung der für und wider eine Zusammenarbeit sprechenden Gründe im Einzelfall entschieden. Wegen der schwerwiegenden Konsequenzen, die für alle Beteiligten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen eintreten können, sollte über die Frage der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren vorrangig durch Stellen oder Personen entschieden werden, die unmittelbar mit dem Verhalten, welches die Grundlage des Strafverfahrens bilden soll, direkt in Berührung gekommen sind. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird bei der Aufklärung strafrechtlicher Vorwürfe durch alle staatlichen Stellen nach Kräften unterstützt. 4) Welche Konsequenzen zieht der Senat aus den bekannt gewordenen Problemen in der Notunterkunft Erpelgrund für die generelle, landesweite Zusammenarbeit mit Betreiberfirmen in der Flüchtlingsunterbringung? Wie will der Senat verhindern, dass Betreiberfirmen und Heimleitungen eingesetzt werden, die für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht geeignet sind? a) Plant der Senat die Kriterien für die Zusammenarbeit mit Betreiberfirmen und deren Heimleitung zu überarbeiten ? b) Plant der Senat weiterhin eine Überprüfung der Eignung für andere Betreiberfirmen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 902 2 Zu 4.: In der als Anlage beigefügten und über die Internetadresse http://www.berlin.de/lageso/soziales/asylaussiedler /berlinerunterbringungsleitstelle /informationen-zu-betreiber-undimmobilienangeboten / allgemein zur Verfügung gestellten „Allgemeine(n) Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Angebotserstellung über den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft im Land Berlin“, ist unter anderem geregelt, dass die Betreiberinnen und Betreiber über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Asylbegehrenden und Flüchtlingen, insbesondere deren Unterbringung, Betreuung und Versorgung oder zumindest über umfangreiche Erfahrungen in einem vergleichbaren sozialen Bereich verfügen müssen. Zudem soll während des Betriebes der Einrichtung eine enge kooperative Abstimmung mit dem LAGeSo gewährleistet werden. Da es als Folge des im zweiten Halbjahr 2015 nochmals erheblich angestiegenen Flüchtlingszuzugs seit dem Sommer 2015 erforderlich war, neben zusätzlichen regulären Gemeinschaftsunterkünften auch eine Vielzahl neuer Notunterkünfte für die Unterbringung von Asylbegehrenden zu eröffnen, war die Gewinnung einer Vielzahl von Betreiberinnen und Betreibern erforderlich, von denen aufgrund der Marktsituation nicht alle in gleicher Weise umfangreiche Erfahrungen aufweisen. Bei der Auswahl muss situationsabhängig einerseits zwischen der Notwendigkeit, Obdachlosigkeit bei Asylbegehrenden und Flüchtlingen durch zügigen und ausreichenden Kapazitätsausbau in Gemeinschaftsunterkünften zu gewährleisten und andererseits der Beachtung hinreichender Qualitätsstandards bei der Auswahl geeigneter und am Markt verfügbarer Betreiberinnen und Betreiber abgewogen werden, wobei zusätzlich das übergreifende Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltungshandels zu beachten ist. Das LAGeSo wird dieser komplexen Zielvorgabe unter anderem durch ein ständig an verwaltungspraktische Erkenntnisse angepasstes und fortentwickeltes Qualitätsmanagement gerecht: So schreiben die Qualitätsanforderungen für Flüchtlingsunterkünfte dem zuständigen Fachbereich im LA- GeSo vor, in jeder vertragsgebundenen Einrichtung jährlich eine Routinebegehung zur Kontrolle der Einhaltung der Qualitätsanforderungen vorzunehmen. Die Kontrolle hat unabhängig von den Betreiberinnen und Betreibern und nach objektiven Kriterien zu erfolgen. Die Begehungen sind auch darauf ausgerichtet, die Betreiberin oder den Betreiber dahingehend zu überprüfen, ob eine sozialverträgliche und kultursensible Unterbringung der Flüchtlinge und Asylsuchenden im Rahmen gemeinschaftlichen Wohnens ermöglicht wird. Als Grundlage für die Umsetzung dieses qualitätssichernden Konzepts erfolgt eine jährliche Begehungsplanung , die alle bestehenden Unterkünfte umfasst und bei Hinzukommen neuer Unterkünfte fortlaufend angepasst wird. Die Planung umfasst neben der Koordinierung der in der zuständigen Organisationseinheit verfügbaren Arbeitsressourcen die voraussichtlich im Planungszeitraum anfallenden Aufgaben (insbesondere der Durchführung von Begehungen sowie deren Vor- und Nachbereitung, was auch die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel in Zusammenarbeit mit der Betreiberin/dem Betreiber und der Berliner Unterbringungsleistelle (BUL) umfasst). Für anlassunabhängige Kontrollen soll die Planung sicherstellen , dass alle Einrichtungen mindestens einmal im Kalenderjahr auf die Einhaltung der vorgesehenen einrichtungsspezifischen Standards, die sowohl behördliche Vorgaben, als auch die Einhaltung der oben genannten Vorgaben für den Betrieb überprüft werden. Zudem erfolgen Einweisungsbegehungen, die vorrangig beratenden Charakter haben. Häufig ist insbesondere bei neuen Betreiberinnen und Betreibern eine weitere Einweisungsbegehung notwendig, da gerade zu Beginn der Eröffnung von Notunterkünften die Vorhaltung qualifizierten und ausreichenden Personals, auch für den Wachschutz sowie für die Erfüllung der Erfordernisse des Brandschutzes, des Infektionsschutzes und des Unfallschutzes , in enger Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden und der Betreiberin oder dem Betreiber schrittweise an die sich ändernden Anforderungen angepasst werden muss. Neben den turnusmäßig geplanten Kontrollen erfolgen aufgrund eventueller Mängelanzeigen weitere anlassbezogene Kontrollen. Die Begehungen - anlassunabhängige sowie anlassbezogene - erfolgen in aller Regel unangekündigt. Für die unterschiedlichen Begehungen werden entsprechende Protokolle und Sachberichte erstellt, die sowohl den Betreiberinnen und Betreibern zur Verfügung gestellt werden, als auch der BUL, die für die Vertragsgestaltung zwischen den Betreiberinnen und Betreibern einerseits und dem LAGeSo andererseits zuständig ist und die bei Verstößen gegen die Verträge entsprechende Maßnahmen prüft und gegebenenfalls veranlasst. 5) Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, in dem sich Bewohner/-innen, Anwohner/-innen oder Helfer/- innen über rassistisches oder übergriffiges Verhaltens seitens Mitarbeiter/-innen eines Betreibers oder einer beauftragten Firma (Sicherheit, Catering, Reinigung) beschwert haben? In wie vielen Fällen wurde Anzeige erstattet? (Bitte nach Unterkunft und Art der Beschwerde und erstatteter Anzeige aufschlüsseln.) a) Wie ist der empfohlene Beschwerdeweg für Fälle dieser Art? Zu 5.: Bis zum 17. Februar 2015 gingen insgesamt drei Beschwerden beim LAGeSo ein, die den Vorwurf rassistischen oder übergriffigen Verhaltens enthielten. a) Wegen der Individualität der Situationen, die zu Beschwerden führen können, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Beschwerde und der Erlangung von Hilfe. Je nach Angebot der Betreiberin oder des Betreibers kommt zunächst diese oder dieser als Beschwerdestelle bei möglichem Fehlverhalten einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter oder von Personen, die von der Betreiberin oder dem Betreiber zu überwachen sind, in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 902 3 Betracht. Sofern das Vertrauensverhältnis zu der jeweiligen Betreiberin oder dem Betreiber nicht besteht, können Anregungen und Beschwerden direkt an das LAGeSo gerichtet werden. Hierzu wurde die E-Mailadresse: anfragemanagement.bul@lageso.berlin.de eingerichtet, die auf der Homepage des LAGeSo: https://www.berlin.de/lageso/soziales/asylaussiedler /berliner-unterbringungsleitstelle veröffentlicht ist. Zudem ist auch die Möglichkeit gegeben , polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was insbesondere im Zusammenhang mit Verhalten, welches den Verdacht einer Straftat begründet, empfehlenswert ist. Individuelle Beratungsangebote können über die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung vermittelt werden. Berlin, den 24. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2016) 1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Allgemeine Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Angebotserstellung über den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft im Land Berlin I) Allgemeine Aufgabenbeschreibung Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist u.a. für Errichtung, den Betrieb, die Belegung und die Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie die Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die nach den §§ 15a, 22, 23 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden sind, zuständig (Nr. 14 Abs. 16 ZustKat AZG ). Zur Erfüllung dieser Aufgaben sucht das LAGeSo ständig Betreiberinnen und Betreiber für Gemeinschafts-, Notunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen. Eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) ist eine Unterkunft, in der Flüchtlinge und Asylbewerber / -innen durch die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber/ -innen (ZLA) untergebracht werden. Die Bewohner/-innen erhalten Barleistungen und verpflegen sich selber. Eine Aufnahmeeinrichtung (AE) ist eine Unterkunft, in der Flüchtlinge und Asylbewerber/ - innen durch die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber/ -innen (ZAA untergebracht werden. Die Bewohner/-innen unterliegen dem Sachleistungsprinzip, erhalten also nur ein Taschengeld. Der Betreiber muss unter Berücksichtigung der kulturspezifischen Gegebenheiten die Verpflegung organisieren und Hygieneartikel und andere Sachleistungen bereitstellen. Mit den Betreiberinnen und Betreibern wird ein zivilrechtlicher Betreibervertrag über die beabsichtigte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Einen Mustervertrag können Sie auf der Website der Berliner Unterbringungsleitstelle im LAGeSo einsehen. 2 Bei Übergabe der Liegenschaft nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliche von ihm vorgenommenen Veränderungen oder Ein- und Umbaumaßnahmen auf eigene Kosten wieder rückgängig zu machen, wenn der Eigentümer oder der Auftraggeber dieses wünscht. Einzelheiten werden vertraglich vereinbart. II) Beschreibung der zu erbringenden Leistungen 1) Betreiberleistungen Der Betreiber nimmt keine hoheitlicher Tätigkeiten wahr. a) Generelle Leistungsanforderungen an einen Betreiber Die Betreiber müssen über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie insbesondere deren Unterbringung, Betreuung und Versorgung oder zumindest über umfangreiche Erfahrungen in einem vergleichbaren sozialen Bereich verfügen . Während des Betriebes der Einrichtung ist eine enge kooperative Abstimmung mit dem LAGeSo zu gewährleisten. Dazu gehören auch regelmäßige Betriebskontrollen. Die für die Durchführung dieser Kontrollen erforderlichen Unterlagen sind regelmäßig in der Einrichtung vorzuhalten. Die Betreiber müssen die Bereitschaft und Fähigkeit haben, bei stark ansteigenden Flüchtlingszahlen ggf. die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen kurzfristig zu organisieren. Die Betreiber müssen die Fähigkeit besitzen vor Ort Akzeptanz für die Einrichtung in der Bevölkerung zu schaffen bzw. zu erhalten. Hierzu sollen sie im Bedarfsfall mit allen gesellschaftlich interessierten Personengruppen (z.B. Bürgerinitiativen, Stadtteilzentren) kommunizieren . b) Anforderungen an die Unterbringung und Betreuung Der Betreiber steht für sämtliche erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen, insbesondere die mit dem Vertragszweck zusammenhängen Genehmigungen und deren Aufrechterhaltung ein. Hierzu stimmt er sich grundsätzlich eigenständig und eigeninitiativ mit den jeweils zuständigen Behörden ab. 3 Der Betreiber übernimmt auf der Liegenschaft die Verkehrssicherungspflicht. Dies betrifft insbesondere die Verkehrssicherung der Räume, des Gebäudes (einschließlich Winterdienst ), die Sicherung und unverzügliche Meldung aller potentiellen Unfallgefahren im Innen- und Außenbereich an das LAGeSo. Für Notfälle ist geeignetes Erste Hilfe Material vorzuhalten. Dieses ist enthalten in Verbandskästen nach DIN 13169 oder DIN 13157. Notrufnummern von Polizei, Feuerwehr, Giftnotruf und gegebenen-falls weiteren Institutionen sind offen und sichtbar auszuhängen . Alle Kindern zugängliche Steckdosen sind mit Kindersicherungen auszustatten. Der Betreiber organisiert die Unterbringung der ihm zugewiesenen Bewohnerinnen und Bewohner. Den Bewohner/innen steht in den Einrichtungen ein individueller Wohnbereich zur Verfügung. Zu diesem Wohnbereich gehören Wohn-/Schlafräume. Nicht dazu gehören Küchen, Sanitäranlagen sowie Flure, auch wenn sie in den Zimmern liegen. Dafür ergeben sich folgende Anforderungen: - Größe für ein Ein-Bett-Zimmer: 9 m² - Größe für ein Zwei-Bett-Zimmer: 15 m² - Größe für ein Drei-Bett-Zimmer: 21 m² - Größe für ein Vier-Bett-Zimmer: 27 m². Hiervon abweichend kann bei der Belegung eines Zimmers für Kinder unter sechs Jahren lediglich ein Flächenbedarf von 4 m² zugrunde gelegt werden. Die dadurch ggf. entstehende Überbelegung wird gemäß Vertrag abgerechnet. In einem Raum sollen nicht mehr als vier Bewohner/innen untergebracht sein. Familien mit Kindern, Ehepaare und Lebenspartner sollen gemeinsam untergebracht werden. Handelt es sich nicht um eine Familie, sind die Bewohner/innen nach Geschlechtern getrennt unterzubringen. aa) Grundausstattung der Räumlichkeiten Der Betreiber hat die Räume entsprechend der vertraglich vereinbarten Belegung auszustatten . 4 An den Türen der zur Unterbringung vorgesehenen Räume ist deutlich die Zimmernummer und Wohnfläche analog zum Raumverzeichnis kenntlich zu machen. Alle Räume müssen über eine zweckentsprechende Beleuchtung und ausreichende Belüftungs -möglichkeiten verfügen. Zu der Grundausstattung eines Raumes gehören für jede/n Bewohner/innen: - eine geeignete und separate Schlafgelegenheit mit entsprechender Ausstattung • Bettgestell, ggf. ein Kinderbett • Matratze • Kopfkissen • Einziehdecken in ausreichender Zahl • Individuelle Leselampe - ein Tischteil mit Sitzgelegenheit - ein abschließbarer Schrank oder abschließbarer Schrankanteil (Mindestgröße pro Person: 50x180x55 cm [BHT]) - eine Tischlampe - Bettwäsche und Handtücher zum regelmäßigen Wechseln - Abfalleimer mit Deckel Zur Grundausstattung einer Haushaltsgemeinschaft gehören: - Küchenutensilien, insbesondere mit Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen, - die notwendigen Reinigungsmaterialien und –geräte (einmalig). - Möglichkeit zur Aufbewahrung von Geschirr, Lebensmitteln, Handtüchern und Bettwäsche Das Aufstellen von Doppelstockbetten bedarf vorab der schriftlichen Genehmigung des LAGeSo. Die oben benannten Wohnflächen dürfen dabei nicht unterschritten werden. Sofern in der Einrichtung keine gemeinschaftlich genutzten Küchenräume oder andere Kochgelegenheiten in abgeschlossenen Wohneinheiten zur Verfügung stehen, dann gehören ebenfalls zur Grundausstattung eines Raumes: 5 - Kochplatte (mindestens zwei Kochstellen) - Abwasch- und Spültisch mit Warm- und Kaltwasseranschluss einschließlich Abstellmöglichkeiten - Arbeitsplatte zur Nahrungs- und Getränkezubereitung - eine Kühleinrichtung mit Gefrierfach von 20 bis 30 Liter je Bewohner/innen. Der Einbau einer Pantryküche (als Block) wird empfohlen. Die Pantryküche muss mindestens 1,20 m breit sein, über eine Spüle, zwei Kochstellen und eine (möglichst integrierte) Kühleinrichtung mit Gefrierfach verfügen. In der Einrichtung ist in den allgemein und jederzeit zugänglichen Bereichen (z. B. Kinder-, Aufenthalts- und Beratungsräumen) ein kostenfreier WLAN-Empfang sicherzustellen. Dafür sind mobile Endgeräte (pro 100 Bewohner/innen ein Notebook oder Tablet) zur leihweisen Nutzung vorzuhalten. bb) Heizperiode In der Heizperiode vom 01. Oktober bis zum 30. April, und zusätzlich wenn an drei aufeinanderfolgen -den Tagen die Außentemperatur um 21:00 Uhr 15 Grad Celsius unterschreitet , ist für eine ausreichende Beheizung des Wohnheimes zu sorgen. Zu beachten sind darüber hinaus die allgemein anerkannten Grundsätze und die Rechtsprechung für die Beheizung von Mietwohnungen. cc) Reinigung und Hygiene Während des Betriebes der Einrichtung ist durch den/die Betreiber/in folgendes zu gewährleisten : - an Werktagen (hier: Montag bis Samstag) werden die Verkehrsflächen mindestens einmal täglich gereinigt. - die Reinigung der Gemeinschaftsküchen und der gemeinschaftlich genutzten Sanitärbereiche erfolgt mindestens einmal täglich von Montag bis Sonntag. 6 - Abgeschlossene Wohneinheiten werden durch die Bewohner/innen gereinigt. Für einen Neu-bezug ist die hygienische Sauberkeit und Ordnung durch den/die Betreiber/in zu gewährleisten. - Einem Schädlingsbefall ist derart vorzubeugen, dass • Zutritts- und Zuflugsmöglichkeiten unterbunden, • Verbergeorte vermieden, • bauliche Mängel beseitigt und • Ordnung und Sauberkeit eingehalten werden. - Es sind regelmäßig Befallskontrollen durchzuführen und zu dokumentieren. - Waschen der Bettwäsche alle 14 Tage bzw. Austausch nach Bewohner/innenwechsel - Waschen der Handtücher wöchentlich bzw. Austausch nach Bewohner/innenwechsel. dd) Verpflegung/ Ernährung In den Unterkünften, in denen die Bewohner/innen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur einen Anspruch auf Unterbringung mit Vollverpflegung haben, sind die nachfolgend genannten Bedingungen zu erfüllen: - Es sind täglich mindestens drei (bei Bedarf individuell auch mehr) qualitativ und quantitativ ausreichende vitamin- und proteinreiche Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) auszugeben. - Zusätzlich zu den Mahlzeiten sind alkoholfreie Getränke (Tee, Kaffee, Mineralwasser etc.) in ausreichender Menge (mindestens zwei Liter Wasser pro Person zzgl. anderer Getränke) zur Verfügung zu stellen. - Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr werden die erforderliche Baby- bzw. Kleinkindernahrung und Windeln bereitgestellt. - Bei den Mahlzeiten sind auf eine ausgewogene Ernährung, religiöse Belange der Bewohner /innen und bei gesundheitlichen Einschränkungen auf die aus medizinischer Sicht erforderlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Ausgabe von Baby-, Kleinkind- sowie Sonderverpflegung für Kranke (Diätkost) ist sicher zu stellen. ee) Betreuung und Beschäftigungsmaßnahmen 7 Der Betreiber hat ausreichende soziale Betreuungs- und Beschäftigungsmaßnahmen der Bewohner/ -innen sicherzustellen. Diese werden nicht detailgenau vorgegeben, sondern sind vom Betreiber in einem Einrichtungskonzept unter Berücksichtigung des zu betreuenden Personenkreises darzustellen. ff) Einrichtung einer Sanitätsstation Der Betreiber hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt einen Raum zur Untersuchung und Behandlung einzurichten. Zur notwendigen Ausstattung dieses Raumes gehören im Allgemeinen: Waschbecken, Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Papierhandtücher, Abwurfbehälter, Medikamentenkühlschrank, Untersuchungsliege, abschließbarer Schrank (für Utensilien des Arztes), Büroausstattung (u. a. Schreibtisch, Stuhl, Telefon etc.), Umkleidemöglichkeit (Sichtschutz, Ablage und/oder Garderobenhaken) und ausreichendes Licht (helle Deckenbeleuchtung). c) Personal Für den Betrieb der Einrichtung muss das eingesetzte Personal persönlich und fachlich für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit geeignet sein. Mindestens die Hälfte des eingesetzten Personals muss über Erfahrung (i. d. R. Berufserfahrung, die in Ausnahmefällen auch durch Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten ersetzt werden kann) in der Arbeit mit dem unterzubringenden Personenkreis verfügen. Der Betreiber muss grundsätzlich mit fest angestelltem Personal arbeiten. Hausmeisterund Reinigungsdienste sowie der Pförtnerdienst und Wachschutz können ohne Abstimmung mit Berlin an zuverlässige und erfahrene Fremdfirmen vergeben werden. Jedoch hat der Betreiber sicherzustellen, dass die im Betreibervertrag und der Leistungsbeschreibung definierten Pflichten von dem Dritten eingehalten werden. Mit Wachschutzaufgaben dürfen nur Unternehmen beauftragt werden, die bzw. deren Beschäftigte über eine Sachkundeprüfung gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) verfügen. Dies gilt auch für Nach- oder Subunternehmen, die im Auftrag des Wachschutzunternehmens in der Einrichtung tätig werden. 8 Bei den eingesetzten Personen dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen , dass sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich ungeeignet sind. Zum Nachweis hat der/die Betreiber/in von allen in der Einrichtung tätigen Mitarbeitern vor der Einstellung bzw. bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung ein Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes, das nicht älter als drei Monate ist, anzufordern und dem LAGeSo vorzulegen. Beim Einsatz des Personals ist zu berücksichtigen, dass Personen eingesetzt werden, die möglichst eine Fremdsprache (mindestens Englisch oder Französisch und bevorzugt Sprachen der jeweiligen Hauptherkunftsländer) sprechen. Nachfolgend werden die vertraglich zwingend vorgesehenen Stellen im Einzelnen beschrieben . Abweichungen davon müssen mit dem LAGeSo vorab abgestimmt werden. aa) Heimleitung / stv. Heimleitung Aufgaben: Die Heimleitung ist zur selbstständigen Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betreibers befugt. Sie leitet und führt sämtliche Mitarbeiter/innen des Betreibers und koordiniert ggf. vom Betreiber eingesetzte Dritte. Die Heimleitung überwacht eigenverantwortlich die Umsetzung des Betreuungskonzeptes. Anforderungsprofil: abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium mit sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt oder vergleichbare Befähigung auf Grund der beruflichen Erfahrungen; mehrjährige Leitungs- und Leitungserfahrung in einer Einrichtung bb) Allgemeines Betreuungspersonal Das Betreuungspersonal setzt sich aus Sozialarbeiter/innen, Sozialbetreuer/innen und Kinderbetreuer/innen zusammen. Aufgaben: Durchführung der Betreuung für die Bewohner/innen, Hilfestellung bei der Regelung des Zusammenlebens, Konfliktmanagement, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung, Unterstützung der Bewohner/innen bei der Konfliktbewältigung 9 Anforderungsprofile: abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialarbeiter/in (FH- BA),Pädagoge/in (FH-BA), Sozialpädagoge/in (FH-BA) oder vergleichbare Befähigung auf Grund der beruflichen Erfahrungen Die Sozialbetreuer/innen und Kinderbetreuer/innen sollen eine berufliche Ausbildung in sozialen Bereichen haben oder vergleichbare Befähigung auf Grund der beruflichen Erfahrungen vorweisen können. cc) Verwaltungsmitarbeiter Aufgaben: Durchführung allgemeiner Verwaltungsaufgaben dd) Hausmeister Aufgaben: Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Überwachung der zentralen Versorgungseinrichtungen, Überwachung der Reinigungsmaßnahmen, sowie der Sicherheitsbestimmungen, 24-Stunden-Rufbereitschaft während der Heizperiode. Anforderungsprofil: erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in einem gewerblichtechnischen Beruf, wie z. B. Elektroinstallateur, Schlosser, Heizungsinstallateur, handwerkliches Geschick ee) Pförtnerdienst und/oder Wachdienst Aufgaben: Pfortendienst bei Tag und Nacht, Konfliktmanagment, Führung eines Wachbuches Anforderungsprofil: Anforderungen gemäß § 34 a GewO, Fachkräfte für Schutz und Sicherheit oder analoge Qualifikation sofern es sich um festangestellte Mitarbeiter handelt. d) Personalschlüssel Hingewiesen wird vorab auf die Richtwerte zur Personalausstattung für Unterkünfte, die auf der Website der Berliner Unterbringungsleitstelle im LAGeSo eingesehen bzw. dort heruntergeladen werden können. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, muss das 10 Personal schwerpunktmäßig von Montag bis Freitag von 09:00Uhr bis 17:00 Uhr in den Unterkünften anwesend sein. Für eine Vollzeitstelle werden im Personalschlüssel wöchentlich mindestens 38,5 Stunden und für eine Teilzeitstelle mindestens 19,25 Stunden zugrunde gelegt. Beschäftigte, die ihren Bundesfreiwilligendienst, ihr freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr ableisten, oder geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und Ehrenamtlichen werden nicht auf die Personalausstattung angerechnet. e) Einrichtungskonzept Der/Die Betreiber/in der Einrichtung hat spätestens vier Wochen nach Bezug der Unterkunft schriftlich beim LAGeSo ein mit dem LAGeSo abgestimmtes Einrichtungskonzept vorzulegen. Das Einrichtungskonzept soll mindestens enthalten: - Angaben zum/r Betreiber/in (Geschichte, Erfahrungen, Aufbauorganisation [Funktion, Name], Leitbild, Unternehmensphilosophie und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung [QM-System]) - Beschreibung zur Einrichtung, deren Lage und Ausstattung sowie die Zusammenarbeit mit Bezirk, Schulen, Kitas - Aufstellung des beschäftigten Personals in der Einrichtung (zeitlicher Umfang, Aufgaben , Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung für die ausgeübte Tätigkeit) - Beschreibung der Angebote zur Betreuungs- und Freizeitgestaltung (unterteilt nach regelmäßigen und besonderen Angeboten) Beschreibung der Beratungsangebote (unterteilt nach regelmäßigen und besonderen Angeboten sowie Integration der Bewohner /innen) - Beschreibung der Verfahren (einschl. der Benennung der Ansprechpartner /Verantwortlichen) für : • Ein- und Auszug, • Umgang mit Beschwerden (innerhalb und außerhalb der Einrichtung) • Abmahnung/Hausverbote • mögliche Kindeswohlgefährdung und • meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). 11 - Hygiene und Reinigung (einschl. Erarbeitung einer Gefahrenanalyse „Schädlingsprophylaxe und –bekämpfung) - Sicherheitskonzept - bei einer Aufnahmeeinrichtung/notbelegter Unterkunft ein Versorgungskonzept. Landesamt für Gesundheit und Soziales Für den Inhalt verantwortlich: Referat II B, Berliner Unterbringungsleitstelle Turmstraße 21, 10559 Berlin E-Mail: bul.angebote@lageso.berlin.de V.i.S.d.P.: Silvia Kostner - Z Press – Stand: März 2015 S17-17902 S1717902_Anlage I) Allgemeine Aufgabenbeschreibung II) Beschreibung der zu erbringenden Leistungen