Drucksache 17 / 17 903 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 03. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2016) und Antwort Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Bezirken sind aktuell wie viele Personen über das Förderinstrument FAV direkt beim Bezirksamt beschäftigt (bitte für die einzelnen Bezirke jeweils getrennt ausweisen)? Zu 1.: Auf der Grundlage des entsprechenden Parlamentsbeschlusses zur ergänzenden Förderung von Hausmeisterassistenten auf FAV-Basis (Sozialgesetzbuch II, § 16 e) mit Landesmitteln waren am 11.02.2016 in folgenden Bezirken Projektteilnehmende direkt beim Bezirksamt beschäftigt: Bezirk Anzahl der FAV-Beschäftigten Neukölln 19 Charlottenburg-Wilmersdorf 15 Lichtenberg 15 Friedrichshain-Kreuzberg 16 Ob und in welchem Umfang die Bezirksämter das o.g. Förderinstrument für andere Einsatzfelder nutzen, liegt in ihrer eigenen Verantwortung und wird vom Senat nicht erfasst. Eine diesbezügliche Anfrage bei den Bezirksämtern hat ergeben, dass der Bezirk Mitte aktuell über 3 (geplant sind insg. 4) weitere direkt beim Bezirksamt angestellte FAV-Beschäftigte in anderen Bereichen verfügt. Die Bezirke Treptow-Köpenick, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg haben keine direkt beim Bezirksamt beschäftigten FAV-Teilnehmenden gemeldet. Bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage lagen keine weiteren Meldungen aus den Bezirken vor. 2. In welchen Arbeitsbereichen sind die FAV- Beschäftigten eingesetzt (bitte für die einzelnen Bezirke getrennt ausweisen)? Zu 2.: Neben den unter Frage 1 genannten FAV- Hausmeisterassistenten besteht Kenntnis über die o.g. im Bezirk Mitte in anderen Bereichen tätigen FAV- Beschäftigten. Dazu gibt der Bezirk Mitte folgende Einsatzstellen an: • Mitarbeiter/in in der Arbeitsgruppe -Organisation, IT, Poststelle, Archivierung, Postverteilung • Mitarbeiter/in für Lagerarbeit und Hauswirtschaft in den 3 bezirklichen Katastrophenschutz- Notfalllagern (2 Tätigkeitsfelder) • Mitarbeiter/in für den Telefondienst und bei der telefonischen Unterkunftsakquise. 3. Welcher Vergütungsgruppe sind die FAV- Beschäftigten zugeordnet? Zu 3.: Die FAV-Hausmeisterassistenten sind der EG 1 TV-L, die anderen o.g. FAV-Beschäftigten im Bezirk Mitte sind der EG 2 TV-L zugeordnet. 4. Trifft es zu, dass die FAV-Beschäftigten nicht dem TV-L unterliegen? Falls ja, mit welcher Begründung und welche Änderungen für ihr Beschäftigungsverhältnis ergibt sich daraus? Zu 4.: Nein. Die o.g. FAV-Hausmeisterassistenten sind Beschäftigte der Bezirksämter und somit dem für sie maßgeblichen TV-L zugeordnet. Das trifft auch für andere FAV-Beschäftigte, die direkt beim Bezirksamt beschäftigt werden, zu. 5. Trifft es zu, dass einzelne Bezirksämter die personalwirtschaft - und personalrechtliche Betreuung der FAV-Beschäftigten durch die für Personal zuständige Serviceeinheit ablehnen und diese Aufgabe den Ämtern zuordnen, in denen die FAV-Beschäftigten eingesetzt sind? Wenn ja, welche Bezirksämter sind dies, wie viele FAV-Beschäftigte sind davon betroffen und wie bewertet der Senat diesen Umstand? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 903 2 6. Welche Aktivitäten wird der Senat unternehmen, damit durch die Zuständigkeitsverweigerung der jeweiligen Personalämter die Nutzung dieses arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Instrumentes zur Integration von langzeiterwerbslosen Menschen nicht verhindert wird Zu 5. und 6.: Innerbezirkliche Aufgabenverteilungen hinsichtlich der Beantragung, Einrichtung und Betreiben von FAV-Stellen obliegen den Bezirksämtern. Vom Bezirksamt Mitte wurde mitgeteilt, dass die Serviceeinheit Personal und Finanzen des Bezirksamtes Mitte die personalwirtschaftliche und personalrechtliche Betreuung der o.g., nicht zu dem Landesprojekt Hausmeisterassistenten gehörenden, FAV-Beschäftigten ablehnt. Die betreffenden Bezirksämter nehmen in ihrer Funktion als Arbeitgeber nicht nur die Beantragung entsprechender Fördermittel bei den Jobcentern für FAV- Hausmeisterassistenten wahr, sondern setzen auch die personalwirtschaftliche- und personalrechtliche Betreuung der FAV-Beschäftigten in eigener Verantwortung um. Die Bezirksämter haben die Ausfinanzierung der (immer befristeten) FAV-Stellen sicher zu stellen. Im Fall der FAV-Hausmeisterassistenten ist dies über den o.g. Parlamentsbeschluss zur ergänzenden Förderung mit Landesmitteln gegeben (Fördermittelbereitstellung über die Basiskorrektur der bezirklichen Haushalte). Den Bezirksämtern steht es offen, darüber hinaus FAV-Stellen für andere Bereiche bei den Jobcentern zu beantragen und einzurichten, die erforderlichen ergänzenden Förderungen (mindestens 25 % des berücksichtigungsfähigen tariflichen Arbeitsentgeltes) sind dann jedoch aus den Bezirkshaushalten abzudecken. Berlin, den 16. Februar 2016 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)