Drucksache 17 / 17 904 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 03. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2016) und Antwort Noch immer keine Ampelanlage an der Bahnhofstraße/ Pankstraße für Menschen mit Lernschwierigkeiten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum ist in den letzten vier Jahren keine Lösung für die Werkstattbeschäftigten von zwei Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) gefunden worden, obwohl das Problem der fehlenden Ampelanlage schon seit Jahren bekannt ist? Frage 4: Aus welchen Gründen wurde - trotz der Aussage der Arbeitsgruppe, dass eine Ampel 2015 komme - noch keine Ampelanlage in Betrieb genommen? Frage 5: Wird es 2016 eine Ampelanlage an der Bahnhofstraße /Pankstraße geben? Wenn ja, wann? Antwort zu 1, 4 und 5: Für den Knotenpunkt Bahnhofstraße /Blankenburger Weg-Pankstraße wurde im April 2012 eine Lichtzeichenanlage (LZA) im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs, insbesondere zum Schutz der Fußgänger/innen, straßenverkehrsbehördlich angeordnet . Im Rahmen des LZA-Bauprogramms der Verkehrslenkung Berlin wurde nach Klärung der speziellen Vorgaben für den LZA-Bau und dessen Kosten die Planung und der Bau der Anlage im Februar 2015 beauftragt. Es erfolgte zunächst eine Vermessung der Örtlichkeit auf deren Basis die Ausgestaltung der Kreuzung geplant und abgestimmt wurde. Diese Abstimmungen nahmen auf Grund der örtlichen Verhältnisse eine längere Zeit in Anspruch. Nach der nun durchgeführten Anhörung kann die Planung der Steuerung der Anlage erfolgen, abschließend dann die bauliche Umsetzung. Nach derzeitigem Stand der Planung kann die Inbetriebnahme spätestens im Herbst 2016 erfolgen. Nachdem sich abgezeichnet hatte, dass sich der Bau der Anlage weiter verzögern würde, hat die Straßenverkehrsbehörde am 22. September 2014 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Zeit bis zur Fertigstellung angeordnet, um den zu Fuß Gehenden die Querung der an dieser Stelle leider unübersichtlichen Bahnhofstraße zu erleichtern. Frage 2: Wer ist Mitglied der Arbeitsgruppe, die sich mit einem möglichen Ampelbau an der Bahnhofstraße/ Pankstraße befasst und wie oft tagte diese Arbeitsgruppe bisher? Frage 3: Nehmen an der Arbeitsgruppe auch Menschen mit Behinderungen teil? Wenn nein, wie wird Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, der eine enge Konsultation mit Menschen mit Behinderungen bzw. mit ihren Verbänden bei Entscheidungen , die Menschen mit Behinderungen betreffen, erfordert? Antwort zu 2 und 3: Dem Senat ist das Bestehen einer Arbeitsgruppe, die sich mit einem möglichen Ampelbau an der Bahnhofstraße/ Pankstraße befasst oder befasst hat, nicht bekannt. Aufgrund eines Antrags des Leiters einer ansässigen Behindertenwerkstatt auf Errichtung einer LZA oder Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wurde der Standort allerdings im Jahr 2010, also vor der Anordnung der LZA, in der Arbeitsgruppe „Fußgängerquerungshilfen “ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gemeinsam mit Straßenverkehrsbehörden , Straßenbaubehörden und Polizei behandelt. Hier wurde geprüft, ob nicht ein Zebrastreifen ausreichend und sinnvoll wäre. Die Prüfung ergab jedoch, dass dafür aufgrund des kurvigen Straßenverlaufs die erforderlichen Sichtweiten nicht ausreichend gewesen wären. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 904 2 Die Belange von sogenannten „schwächeren Verkehrsteilnehmern “, wie Kindern, älteren Menschen oder eben auch Menschen mit Behinderungen werden bei allen straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen besonders berücksichtigt. Im vorliegenden Fall wurde dem Begehren des Behindertenwerkstattleiters, das auch aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht gut nachvollzogen werden konnte, im Ergebnis vollumfänglich entsprochen. Berlin, den 17. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)