Drucksache 17 / 17 906 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 03. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2016) und Antwort Daten zum Übergang Schule Beruf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden Übergänge der Schülerinnen und Schüler (SuS) aus allgemeinbildenden Schulen in den Beruf, respektive vollqualifizierende Ausbildung oder weiterführende Schulen (Abitur, OSZ, Maßnahmen) im Land Berlin erhoben (außerhalb des elektronischen Anmeldesystems EALS)? Zu 1.: Eine nachvollziehbare Übergangsverfolgung aus den allgemeinbildenden Schulen in den Beruf auf Grundlage von Individualdaten wird außerhalb des Elektronischen Anmelde- und Leitsystems (EALS) in Berlin landesweit nicht erhoben. Eine vollständige Abbildung aller Übergänge in Ausbildung sowie in alle Fördersysteme ist bisher in keinem Bundesland realisiert, lediglich in Teilansätzen in Hamburg und Hessen. Bei Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regelungen zu Datenflüssen ist darüber hinaus ein vollumfängliches Bildungsmonitoring nur schwer realisierbar. 2. Falls nicht, warum werden diese Zahlen nicht erhoben und an welchen Zahlen orientiert sich die Bildungs - und Arbeitsmarktpolitik des Senats? Zu 2.: Die Arbeitsmarktpolitik des Berliner Senats orientiert sich an einer Statistik, die die Ausbildungsmarktdaten jährlich unter Einbeziehung der Daten der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zusammenführt und vom Landesausschuss für Berufsbildung bewerten lässt. Weil die Nachverfolgung von unversorgten jungen Bewerberinnen/Bewerbern oder solchen die sich nicht bei den Agenturen für Arbeit melden, erhebungsbedingt schwierig ist, ergibt sich eine Unsicherheit bei der Größenordnung von Altbewerberinnen/Altbewerbern, die noch Ausbildungsplätze und Qualifizierungsangebote jenseits der formellen Meldewege nachfragen. In Hamburg hat die Jugendberufsagentur nach Einrichtung aller regionalen Standorte und der Konsolidierung der Übergangsdokumentation aus den allgemeinbildenden Schulen eine deutlich höhere Quote der unversorgten jungen Menschen unter 25 Jahren belegen können. Dies erfolgte jedoch nicht auf Grundlage einer absoluten Teilnehmererfassung , sondern vor allem durch die Effekte einer intensivierten Ansprache der jungen Menschen insbesondere an den abgebenden allgemeinbildenden Schulen. Im Berufsbildungsbericht 2015 wurde dies als Annäherung an die wirkliche Bedarfssituation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt positiv hervorgehoben. Aufgrund der Zuständigkeiten für die differenzierten Zugangswege, insbesondere in die Qualifizierungsangebote der Jobcenter nach SGB II, der Agenturen für Arbeit nach SGB III und der Jugendberufshilfe nach SGB VIII und auch der damit datenschutzrechtlich zu berücksichtigenden Aspekte ist der Aufbau einer durchgängigen Bildungsberichterstattung am Übergangsfeld so anspruchsvoll , dass es mit absoluter Vollabdeckung im vertikalen Schnitt nur für den Übergang aus den allgemein bildenden Schulen in die beruflichen Schulen organisierbar ist. Durch eine Schulpflicht im elften Schulbesuchsjahr können in Hamburg und Hessen alle Schulabgänger/innen aus der Sekundarstufe (Sek) I erfasst werden. Im weiteren Qualifizierungsverlauf und insbesondere auch nach der Sek II der Gymnasien oder Gesamtschulen/Stadtteilschulen entfällt allerdings auch diese Erhebungsoption. Die geplanten Schritte des Aufbaus des Berichtswesens der Jugendberufsagentur Berlin und der Ergänzung des EALS um weitere Bildungsgänge zielen unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen ohne Schulpflicht im elften Schulbesuchsjahr im Land Berlin auf eine annähernd gleiche Abdeckungsquote im Übergangsmonitoring . 3. Falls ja, wo verbleiben die SuS, wie viele von Ihnen bleiben unversorgt und nach welchen Erfassungskriterien werden die Daten erhoben? Zu 3.: Entfällt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 906 2 4. Warum werden die Daten des EALS nicht gespeichert und systematisch ausgewertet? Zu 4: Alle Anmeldedaten werden nach mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgesprochenen Verfahren nach Ablauf aller Anmeldeoptionen in der Regel sechs Wochen nach Schuljahresbeginn gelöscht. Eine anonymisierte Auswertung zu spezifischen Übergangssituationen in den Bezirken ist für den anlaufenden Anmeldeprozess in Vorbereitung. 5. Laut des Landeskonzeptes Berufs- und Studienorientierung und dem Senatsbeschluss zur Jugendberufsagentur soll der Verbleib der SuS nach der Schulzeit erhoben werden. Welche Daten werden diesbezüglich nach welchen Kriterien erhoben? Bzw. wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Zu 5: Nach dem Landeskonzept für Berufs- und Studienorientierung registrieren die abgebenden Schulen die Übergangsabsichten der Schülerinnen und Schüler und differenzieren diese nach Migrationshintergrund bzw. nicht deutsche Herkunft, Geschlecht, möglicher Behinderung und nach erreichten Abschlüssen. Grundsätzlich werten die Schulen ihre Übergangsergebnisse schulintern aus und nutzen die aufbereiteten Daten zur Steuerung der Übergangsprozesse. Die Auswertung dient als Instrument der Evaluation des schulischen Konzepts der Berufs- und Studienorientierung und ist Grundlage für dessen Weiterentwicklung. Ein Teil dieser Dokumentation soll als Grundlage für die Beratung durch die Vereinbarungspartner in der Jugendberufsagentur (JBA) Berlin genutzt werden können, sofern die Einwilligung zur Datenweitergabe vorliegt. Die Schulen erhalten von der Jugendberufsagentur Berlin eine Rückmeldung über die Aufnahme von Bildungsanschlüssen an den beruflichen Schulen unter Einbeziehung der dualen Ausbildung. Nach Aufbau aller JBA Berlin Standorte 2016 ist die Rückmeldung der realisierten Übergänge über die Jugendberufsagentur in der genannten Fallbreite systematisch ab dem Anmeldejahrgang 2016/17 möglich. 6. Medienberichten zufolge (Tagesspiegel vom 15.10.2015) wurden die Daten zu den Übergängen der SuS der Schuljahre 2012-2015 im Bezirk Mitte durch das „Netzwerk Berufsorientierung“ erhoben. Warum sind die Daten nicht zugänglich? Zu 6.: Der Projektträger des Netzwerkes Schule- Arbeitswelt Stiftung SPI ist vom Bezirksamt Mitte beauftragt , Angebote im Rahmen der Berufsorientierung durchzuführen. Die Schülerdaten werden nach Datenweiterabgabeeinwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten an den Träger zur Bearbeitung gegeben und zu Abrechnungs- und Dokumentationszwecken durch den Träger genutzt. Damit sind jedoch nicht alle Übergänge aller Schülerinnen und Schüler aller Schulen des Bezirks erfasst worden, sondern lediglich diejenigen, die am Projekt teilgenommen haben. 7. Wie sind die Ergebnisse dieser Erhebung? Falls vorhanden bitte inklusive des Schuljahres 2014/2015. Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft liegen die Ergebnisse dieser bezirklich veranlassten Dokumentation nicht vor. Berlin, den 15. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)