Drucksache 17 / 17 908 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 03. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2016) und Antwort Wer ist in der Bildungsverwaltung für Flüchtlingskinder zuständig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Abteilungen der Senatsverwaltung für Bildung sind für die Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zuständig? 2. Welche Referate der Senatsverwaltung für Bildung sind für die Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zuständig? 3. Welche weiteren Stäbe, Arbeitsgruppen, Sonderkommissionen der Senatsverwaltung für Bildung sind für die Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zuständig? Zu 1. – 3.: Die Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen betrifft alle Abteilungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Es sind daher die Abteilungen I, II, III und IV zuständig und auch alle Referate in jeweils fachlicher Zuständigkeit involviert. In der Abteilung I „Unterstützung und koordinierende Beratung, operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden, beruflichen und zentral verwalteten Schulen; personelle Ausstattung der Schulen; Bildungsstatistik/Prognose" wurde eine Fachgruppe zur Koordinierung der Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher eingerichtet. In der Abteilung III „Jugend und Familie, Landesjugendamt“ liegt die Zuständigkeit für die Inobhutnahme nach §§ 42a, 42 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das Thema Flüchtlinge in Bezug auf die anderen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Kindertagesförderung, allgemeine Angebote der Familienförderung u.a.) wird in einer eigenen Kommunikations- und Abstimmungsstruktur mit den Jugendämtern der Bezirke bearbeitet. In der im Spätsommer 2015 gegründeten Task Force Flüchtlinge in der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft sind ebenfalls alle Abteilungen vertreten. Für die Beschulung der Kinder und Jugendlichen, die in der Notunterkunft auf dem Tempelhofer Feld untergebracht sind, wurde eine abteilungsübergreifende Projektgruppe eingerichtet. 4. Wie viele VZE sind in der Senatsverwaltung für Bildung und den regionalen Außenstellen genuin für die Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zuständig? 5. Welche Ansprechpartner/-innen stehen in der Senatsverwaltung für Bildung für Fragen zur Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, wenn es von Seiten der Schulen Fragen zu der Thematik gibt? 6. Welche Ansprechpartner/-innen stehen in der Senatsverwaltung für Bildung für Fragen zur Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, wenn es Fragen an der Schnittstelle zu Trägern und Akteuren der Jugendhilfe, der beruflichen Bildung und anderen professionellen Zusammenhängen gibt? Zu 4. - 6.: Da die Aufgabe der Beschulung und Integration allen Abteilungen obliegt, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner/in gemäß ihres Zuständigkeitsbereiches und es können keine speziellen Vollzeiteinheiten (VZE) zugeordnet werden. 7. Welche Ansprechpartner/-innen stehen in der Senatsverwaltung für Bildung für interessierte und ehrenamtlich engagierte Berliner/-innen zur Verfügung? Besonders für Fragen rund um Beschulung und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen? 8. Wie vermittelt der Senat Anfragen zum ehrenamtlichen Engagement im Rahmen des Flüchtlingsthemas an Schulen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 908 2 Zu 7. - 8.: Als Ansprechpartner für interessierte und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger im Bereich Schule steht der Info-Point im Hause der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung . Er vermittelt auch den Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Allgemein ehrenamtlich Interessierte können sich für den Bereich der Kinder– und Jugendhilfe auch an die bezirklichen Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe wenden, die entsprechende Möglichkeiten vermitteln bzw. selbst vorhalten. Berlin, den 17. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)