Drucksache 17 / 17 910 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 04. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2016) und Antwort Wundersame Reduzierung von Geflüchteten – Wie verschwinden Kinder bei der Erfassung durch das LaGeSo und die BUL? Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage: Situation von Berliner Kindern, die in Notunterkünften leben (Drucksache 17 / 17 618) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt sich die Diskrepanz der in der Antwort auf die Anfrage: Situation von Berliner Kindern, die in Notunterkünften leben benannten Zahlen von Kindern und der offensichtlichen Situation in einigen Einrichtungen ? 2. Warum tauchen Kinder, die in Notunterkünften leben in der Statistik der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) nicht auf? 3. Für die Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof werden in der Beantwortung der Anfrage 2 Kinder unter 6 Jahren angegeben und keine in weiteren Altersgruppen . a) Wer nutzt die dringend notwendigen und gut frequentierten Kinderbetreuungsräumlichkeiten? b) Wo kommen die Kinder her, die bereits in die umliegenden Schulen aufgenommen wurden? 4. Wenn im ehemaligen Rathaus am Fehrbelliner Platz nur 30 Kinder unter 6 Jahren wohnen, für wen werden dann dort täglich 200 Kleinkind-Essen bestellt? 5. Welche Zahlen gibt das LAGeSo an andere Senatsdienststellen für ihre Planung weiter, damit diese z.B. den Bedarf für Kita- und Schul- und Ausbildungsplätze einschätzen zu können? 6. Wie wird der Kinderschutz und eine angemessene gesundheitliche Versorgung von statistisch nicht existenten Kindern und Jugendlichen gewährleistet? Zu 1. bis 6.: Mit insgesamt rund 8.000 Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wies die als Anlage zur Antwort des Senats vom 29.12.2015 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/17618 vom 15.12.2015 beigefügte Übersicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine Größenordnung aus, die nach summarischer Plausibilitätsprüfung nicht offensichtlich fehlerhaft erschien. Im Ergebnis der für die Beantwortung der nunmehr vorliegenden Anfrage durchgeführten Sachaufklärung ist jedoch festzustellen, dass die dargestellte Abweichung zwischen der statistisch ausgewiesenen von der tatsächlichen Anzahl der in Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschafts- und Notunterkünften untergebrachten Kinder und schulpflichtigen Jugendlichen jedenfalls für einzelne Einrichtungen zutreffend in Zweifel gezogen wird: Auf Grund der im zweiten Halbjahr 2015 nochmals stark angewachsenen Zuzugszahlen (im ersten Halbjahr wurden nach der bundesweiten IT-Anwendung EASY noch 11.500 Asylsuchende nach Berlin verteilt, im zweiten Halbjahr waren es dagegen 43.501) war es – und ist es weiterhin – erforderlich, die Kapazität in Gemeinschaftsund Notunterkünften zügig und in erheblichem Umfang auszubauen: So konnten durch die Bemühungen des LA- GeSo sowie des Landesweiten Koordinierungsstabs Flüchtlingsmanagement (LKF) allein in den letzten vier Monaten des vorangegangenen Jahres annährend 9.000 Plätze allein in Notunterkünften neu geschaffen werden. Durch diese beschleunigte Schaffung zusätzlicher Einrichtungen und Plätze ist es allerdings für die im LAGeSo angesiedelte Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) mit den verfügbaren Personalressourcen nicht immer möglich, die raschen Veränderungen permanent tagesaktuell in die Belegungsstatistik einzupflegen. Aus diesem Grund kann es insbesondere unmittelbar nach Eröffnung einer neuen Notunterkunft zu einer zeitverzögerten Aktualisierung der Belegungsstatistik kommen. Diese verzögerte Aktualisierung kann dazu führen, dass die statistisch ausgewiesenen Zahlen nicht für alle Einrichtungen auch der tatsächlichen Belegung zum Stichtag entsprechen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 910 2 Zu den in der Anfrage konkret benannten Notunterkünften auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof sowie am Fehrbelliner Platz (im früheren Rathaus Wilmersdorf) teilt das LAGeSo mit Stand 10.02.2016 Folgendes mit: Notunterkunft Flughafengelände Tempelhof: Im Rahmen einer Begehung durch das LAGeSo am 03.02.2016 wurden von der Heimleitung 578 Kinder im Alter bis zwölf Jahren angegeben. Notunterkunft Fehrbelliner Platz: Bei der am 05.01.2016 erfolgten Einweisungsbegehung wurden dem LAGeSo durch die Heimleitung folgende Angaben vermittelt: 141 Kinder im Alter bis fünf Jahren, 129 Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren und 102 Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren. Soweit das LAGeSo der für Bildung und Jugend zuständigen Senatsverwaltung eine Statistik über die Anzahl der in den Einrichtungen untergebrachten Kinder und Jugendlichen, gegliedert nach den Altersgruppen (a) bis fünf Jahre, (b) sechs bis zwölf Jahre und (c) 13 bis 18 Jahre und jeweils getrennt nach der Zuständigkeit (LA- GeSo oder Bezirke) übermittelt, nutzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft diese Statistik nicht als alleinige Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung , sondern zieht hierfür ergänzend eigene Ermittlungen und Datenquellen heran. Dadurch kann vermieden werden, dass die Bedarfsplanung für Schulen und Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Belange des Kinderund Jugendschutzes durch eine nicht valide statistische Grundlage beeinträchtigt werden. Der Senat bedauert die derzeit bestehenden Unzulänglichkeiten in der Validität der in Rede stehenden Statistik und wird seine Bemühungen zur Verbesserung des Berichtswesens im LAGeSo weiter verstärken. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird diesen Sachverhalt zum Anlass nehmen, die Amtsleitung des LAGeSo auf die unzureichende Aktualisierung der Statistik hinzuweisen mit dem Ziel, eine vertiefte Analyse der hierfür ursächlichen Faktoren sowie daraus abgeleitet geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Berichtswesens zu veranlassen. Darüber hinaus wird diese Problematik im Rahmen der anhängigen konzeptionellen Überlegungen zur Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im neuen Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) berücksichtigt werden, um zukünftig ein optimiertes Erfassungsund Berichtswesen hinsichtlich der Belegung von Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten. Berlin, den 24. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2016)