Drucksache 17 / 17 913 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 04. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2016) und Antwort Wann wird der U-Bahnhof Rudow (wieder) barrierefrei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass am U-Bahnhof Rudow der Fahrstuhl von der Straße zu den Zügen außer Betrieb ist? Antwort zu 1.: Es ist bekannt, dass der Aufzug am U- Bahnhof Rudow des Öfteren außer Betrieb ist. Frage 2: Sieht der Senat den U-Bahnhof Rudow momentan als barrierefrei zugänglich an? Antwort zu 2.: Mit funktionsfähigen Aufzug ist der U- Bahnhof Rudow barrierefrei zugänglich Das ist derzeit der Fall. Frage 3: Wie gewährleistet der Senat gegenwärtig am U-Bahnhof Rudow, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl oder sonstige Gehhilfen angewiesen sind, oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, barrierefreien Zugang zum U-Bahnhof Rudow und damit zum Berliner U- Bahnnetz haben? Antwort zu 3.: Die Benutzung des Aufzuges am U- Bahnhof Rudow ist gegenwärtig möglich, so dass der barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof gewährleistet ist. Frage 4: Seit wann ist der Fahrstuhl am U-Bahnhof Rudow außer Betrieb genommen und wird künftig noch außer Betrieb sein und wie sieht der Zeitplan für eine (Wieder-) Inbetriebnahme dieses außer Betrieb genommenen Fahrstuhls aus? Frage 5: Aus welchen Gründen wurde dieser am U- Bahnhof Rudow einzig vorhandene Fahrstuhl außer Betrieb genommen? Antwort zu 4. und 5.: Der Aufzug am U-Bahnhof Rudow ist grundsätzlich nicht außer Betrieb genommen. Auf dem U-Bahnhof Rudow werden unter laufendem Betrieb zurzeit umfangreiche Baumaßnahmen mit zeitweisem Staub- und Schmutzanfall durchgeführt, die auch einen negativen Einfluss auf den Betrieb der Aufzugsanlage haben. In diesem Umfeld sind gehäufte Ausfälle der Anlage leider nicht immer vermeidbar. Im Schacht des Aufzuges müssen zwingend einige, terminlich bisher noch nicht konkret feststehende Baumaßnahmen durchgeführt werden, die eine Abschaltung der Aufzugsanlage erforderlich machen. Die zu erwartende Gesamtausfalldauer wird ca. 1,5 Wochen betragen. Frage 6: Gibt es Planungen, den U-Bahnhof mit einem alternativen die Barrierefreiheit gewährleistenden Zugang zu versehen? Antwort zu 6.: Im Rahmen der Baumaßnahmen auf dem U-Bahnhof Rudow werden zwei neue Außenfahrtreppen eingebaut, die das Verlassen des Bahnhofes für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtern werden . Frage 7: Wie informiert die BVG darüber, dass ein barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Rudow gegenwärtig nicht gewährleistet ist? Antwort zu 7.: Wenn der barrierefreie Zugang am U- Bahnhof Rudow nicht gewährleistet ist, erfolgt die Information über das Internetportal www.bvg.de. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 913 2 Frage 8: Weisen die vom Flughafen Schönefeld ankommenden Busse durch Hinweisschilder im Bus oder durch Ansagen des Busfahrers darauf hin, dass ein barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Rudow und damit zum U-Bahnnetz momentan nicht gewährleistet ist und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 8.: Derzeit weisen keine Hinweisschilder im Bus oder Ansagen des Fahrpersonals darauf hin, dass bei einer Störung bzw. Außerbetriebnahme des Aufzuges der barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof Rudow nicht gewährleistet ist. Die BVG AöR nimmt diese Anregungen auf und wird die Umsetzbarkeit prüfen. Berlin, den 17. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)