Drucksache 17 / 17 914 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 04. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2016) und Antwort Pflichten der Sondernutzer öffentlichen Straßenlandes – hier die BWB Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts - (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Durch wen und in welcher Weise erfolgt Aufsicht über die Berliner Wasserbetriebe (BWB)? Zu 1.: Eine inhaltsgleiche Frage wurde bereits im Rahmen der Schriftlichen Anfrage vom 16. Dezember 2015 (Drs.-Nr. 17/17 609) gestellt. Insoweit wird auf die dortige Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. 2. Wie kontrollieren die BWB und auch die Aufsichtsbehörde die notwendigen Anlagenteile insbesondere die Regenabflüsse und Revisionsschächte im Berliner Straßenland? Zu 2.: Die notwendigen Anlagenteile einschließlich der Revisionsschächte werden von den BWB in regelmäßigen Abständen inspiziert und gewartet. Die Fristen ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik, Auflagen des Straßenbaulastträgers und Betriebserfahrungen . Straßenabläufe werden regelmäßig durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gereinigt. Diese informiert die BWB über defekte Straßenabläufe. 3. Wie stellen die BWB eine schnellstmögliche Behebung von Schäden insbesondere die erfolgten Absenkungen der Abdeckeinrichtungen sicher? Zu 3.: Die BWB beurteilen, kategorisieren und priorisieren die Schäden nach dem Risiko- und Gefährdungspotential . Die Schadensabarbeitung erfolgt entsprechend der Priorisierung. Absenkungen von Abdeckeinrichtungen werden zeitnah nach Zustimmung des bezirklich zuständigen Tiefbauamtes und ggf. der Verkehrslenkungsbehörde bei den vertraglich gebundenen Firmen beauftragt . Schäden mit Gefährdungspotential werden umgehend behoben. 4. Welches Verfahren nutzen die BWB um Meldungen der Straßenbaulastträger und auch von Bürgern über Schäden an den Anlagenteilen zu erfassen und im welchen Zeitraum erfolgt in der Regel die Beseitigung der gemeldeten Schäden? Zu 4.: Die BWB dokumentieren jede Meldung in einer betriebsstellenbezogenen Datei. Die Meldungen werden überprüft und entsprechend des Ausmaßes des Schadens umgehend bei einer Vertragsfirma beauftragt. Die Bauzeit hängt vom Umfang der Bauarbeiten und des Deckenschlusses ab. Schäden mit Gefährdungspotential werden umgehend behoben. Berlin, den 15. Februar 2016 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)