Drucksache 17 / 17 915 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 04. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2016) und Antwort Auszahlung der SIWA-Mittel an die Grundschule im Hasengrund Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum hat die Grundschule im Hasengrund in Pankow noch nicht die ihr zugesagten Finanzmittel aus dem SIWA-Fonds erhalten? 2. Welche Ämter, Abteilungen und/oder Referate in der Bezirksverwaltung Pankow sind für die Auszahlung der SIWA-Mittel an die Grundschule im Hasengrund zuständig (bitte mit einer Auflistung der Abteilungen / Referate)? 3. Wie lauten die einzelnen Verfahrensschritte auf Landes- und Bezirksebene, die noch erfolgen müssen damit die Grundschule im Hasengrund ihre SIWA-Mittel erhält? 4. Wann (Benennung eines konkreten Zeitpunkts) kann die Hasengrundschule mit der Auszahlung der SI- WA-Mittel rechnen? Zu 1. bis 4.: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 die SIWA-Vorschlagsliste (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt) zur Kenntnis genommen, die für den Bezirk Pankow u.a. die Maßnahme „Sanierung und Umbau zu einem Mehrzweckraum /Mensa“ in Höhe von 1,7 Mio. € enthält. Nach dem aktuellen Stand des Controllings liegen mit Datum 04.11.2015 genehmigte Bauplanungsunterlagen in Höhe von 1.700.000 € vor und der Bezirk geht von einem voraussichtlichen Baubeginn im Juli 2016 sowie einer Fertigstellung im März 2018 aus. Zum 31.12.2015 wurden rd. 88.000 € verausgabt. Zusätzlich zu dem o.a. SIWA-Projekt sind in der Investitionsplanung 2015-2019 unter 3701 / 715 12 rd. 5.400.000 € für „Sanierung und Ausbau Dachgeschoss einschl. Aufzug, Flucht- und Rettungswege und Erneuerung Haustechnik mit einer 1. Rate im Jahr 2018 eingestellt . Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schule grundsätzlich den Bezirken . Hierzu zählen insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die öffentlichen Schulen des Landes Berlin sind keine rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Mittel wurden dem Bezirk Pankow, nicht der Grundschule im Hasengrund bewilligt. Insofern ist eine Auszahlung an die Schule oder eine Umsetzung der Baumaßnahmen durch die Schule ausgeschlossen und es sind keine Ämter der Bezirksverwaltung für die Auszahlung der SIWA- Mittel an die Schule zuständig. Berlin, den 11. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)