Drucksache 17 / 17 917 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 04. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2016) und Antwort Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Unterbringung und Betreuung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Standorten in Berlin sind Einrichtungen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eingerichtet worden (bitte mit Adressen und Anzahl der Bewohner auflisten)? 2. Informiert die Senatsverwaltung die Bezirksverwaltungen regelmäßig über die Standorte, so dass zum Beispiel die bezirklichen Gesundheitsverwaltungen ihre Aufgabe wahrnehmen können? Zu 1. und 2.: Der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung obliegt die Aufgabe der Sicherstellung des staatlichen Schutzauftrages der Inobhutnahme gemäß § 42 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Derzeit sind 1900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Unterbringungseinrichtungen mit sozialpädagogischer Betreuung berlinweit untergebracht. Um kindeswohlgefährdendem Einfluss entgegenzuwirken , werden die Standorte nicht allgemein bekannt gegeben . Jedoch kann eine solche Übersicht übersandt werden. Auch die Bezirke werden regelmäßig informiert. Zur Information der direkt betroffenen Nachbarschaft an den verschiedenen Standorten beteiligt sich die für Jugend zuständige Senatsverwaltungen an Informationsveranstaltungen , die von den jeweiligen Bezirksverwaltungen durchgeführt werden. Berlin, den 19. Februar 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2016)