Drucksache 17 / 17 918 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 04. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Februar 2016) und Antwort Zwei Jahre Landesprogramm Hausmeisterassistenten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der insgesamt mindestens 200 zur Verfügung stehenden Stellen für Hausmeisterassistenten wurden im Rahmen des vor zwei Jahren beschlossenen Landesprogramms mittlerweile besetzt (bitte Angaben pro Bezirk und Angabe der Schulen. - Falls dem Senat weiterhin keine Liste der Schulen vorliegen sollte, bitte Nennung des zuständigen Ansprechpartners pro Bezirk)? Zu 1.: Von den geplanten 200 FAV- Hausmeisterassistenten (FAV = Förderung von Arbeitsverhältnissen ) sind zzt. 65 Stellen besetzt (Stand: 11.02.2016): Bezirk Anzahl der FAV-Beschäftigten Neukölln 19 Charlottenburg-Wilmersdorf 15 Lichtenberg 15 Friedrichshain-Kreuzberg 16 Von den Bezirken wurden folgende Schulen gemeldet: Neukölln: B.-Taut-Schule, Zürich Schule, Peter-Petersen Schule, Hermann-Sander-Schule, Regenbogen Schule, Walter- Gropius-Schule, Hans-Fallada-Schule, S.-Sandstein Schule, Wetzlar Schule, Campus Rütli, Kölln. Heide Schule, C.-Ruden-Schule, Lisa-Tetzner-Schule, Rixdorfer Schule, M.-Claudius-Schule, M.-Ende-Schule, Richard Schule, Karlsgarten Schule, Campus Efeuweg Friedrichshain-Kreuzberg: Seit 01.02.2016 Spartacus GS, Hausburg-GS, Justus-von-Liebig-GS, Ludwig-Hoffmann-GS, Zille-GS, Kurt- Schumacher-GS, Galilei-GS, Hunsrück-GS, Jens-Nydahl-GS, Heinrich-Zille-GS, Otto-Wels-GS, Aziz- Nesin-GS, Rosa-Parks-GS, 36.GS, Carl-von-Ossietzky-GS, Leibnitz-Oberschule, Ab 01.03.2016 Fichtelgebirge-GS, Bürgermeister-Herz-GS, Adolf-Glaßbrenner-GS Ab 01.04.2016 Lemgo-GS Charlottenburg-Wilmersdorf: Carl-Orff-GS, Dietrich-Bonhoeffer-GS, Eosander-Schinkel-GS, Ernst-Habermann-GS (inkl. VHS), Erwin-v.-Witzleben-GS, Helmuth-James-v.-Moltke-GS, GS am Rüdesheimer Platz, Joan-Miró-GS, Paula-Fürst-Schule, Johann-Peter-Hebel-GS, Katharina-Heinroth- GS, Lietzensee-GS, Mierendorff-GS m. Jugendkunstschule, Ludwig-Cauer-GS m. JVS Lichtenberg: Bürgermeister-Ziethen-Schule, Karlshorster Schule, Richard-Wagner-Schule, Brodowin-Schule, Matibi-Schule, Bernhard-G.-Schule, Schule am Wäldchen, Martin-Niemöller-Schule, Schule am Roedernplatz, Sonnenuhrschule, Schule im Gutspark, Lew-Tolstoi-Schule, Schule am Wilhelmsberg , Friedrichsfelder Schule, Hermann-Gmeiner-Schule Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 918 2 2. Wie verhalten sich die Bezirke Treptow-Köpenick, Pankow und Marzahn-Hellersdorf nun gegenüber dem Programm, da die genannten Bezirke u. a. eine nicht vertretbare zusätzliche Mehrbelastung durch Einarbeitung /Betreuung der Hausmeisterassistenten anführten? Zu 2.: Diese Bezirke beteiligen sich nach wie vor nicht an diesem Projekt. 3. Durch wen muss die Einarbeitung/Betreuung geleistet werden und worin besteht die Einarbeitung? Zu 3.: Die Einarbeitung/Betreuung der FAV- Hausmeisterassistenten hat durch den Arbeitgeber, also das Bezirksamt zu erfolgen. Aus den Bezirken wurde dazu Folgendes mitgeteilt: Neukölln: „Die Einarbeitung der Hausmeisterassistenten erfolgt durch den/die jeweiligen/jeweilige in der zugewiesenen Schule fest eingesetzten Schulhausmeister*in. Vom ersten Tag an lernt der Hausmeisterassistent das Alltagsgeschäft kennen, indem er mit dem/der Schulhausmeister*in mitläuft und in die Arbeiten eingewiesen wird.“ Friedrichshain-Kreuzberg: „Die Einarbeitung und Betreuung vor Ort erfolgt durch den Schulhausmeister. Die Betreuung der Schulhausmeisterassistenten und die gleichzeitige Betreuung der Schulhausmeister erfolgt durch die Büroleitung des Schul- und Sportamtes. Die Einarbeitung durch den Schulhausmeister besteht in der Einweisung, Anleitung der Mitarbeiter in die Aufgaben laut Anforderungsprofil, im Einführen in den Schulalltag und gezielter Ausbildung der Kontinuität der FAV Beschäftigten.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „Die Einarbeitung/Betreuung der Assistenten erfolgt in der jeweiligen Schule durch den Schulhausmeister. Die Aufgaben des Schulhausmeisterassistenten sind in dem extra gefertigten Anforderungsprofil festgelegt und werden dementsprechend auch übertragen (hier u.a.: Mithilfe bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf dem Schulgrundstück , Dienstgänge, Mithilfe bei der Erledigung von Notreparaturen, soweit sie nicht durch externe Firmen geleistet werden müssen. Mithilfe bei der Schnee- und Eisbeseitigung auf dem Schulgrundstück).“ Lichtenberg: „Die mit FAV-geförderten Hausmeisterassistenten werden vor Ort von den ansässigen Schulhausmeistern eingearbeitet und betreut. Da es sich, wie der Name „Hausmeisterassistent“ sagt, um assistierende, unterstützende , niederschwellige, also reine Hilfsarbeiten handelt, ist die Einarbeitung kaum notwendig. Es werden alle Tätigkeiten abgesprochen, der Schulhausmeister überträgt ihm die Aufgaben, kontrolliert bzw. unterstützt die Umsetzung und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rahmenbedingungen vorhanden sind, die dem Hausmeisterassistenten die Erfüllung der ihm übertragenden Aufgaben ermöglicht.“ 4. Weshalb sehen die Vorreiterbezirke Neukölln, Spandau und Lichtenberg die Einarbeitung nicht als unüberwindliche Hürde an? Zu 4.: Dazu hat sich der Bezirk Neukölln wie folgt geäußert: „Die Einstellung von Schulhausmeisterassistenten wird auch von den Schulhausmeister*innen als zusätzliche Hilfe sehr begrüßt. Sie arbeiten die an ihre Schule zugewiesenen Hausmeisterassistenten in die Aufgaben ein. Die Einarbeitung der Hausmeisterassistenten selbst stellt also keine „unüberwindliche Hürde“ dar. Allerdings sieht sich auch das Bezirksamt Neukölln und das Schul- und Sportamt des BA Neukölln angesichts des aufwändigen Auswahl- und Einstellungsverfahren vor eine organisatorische und zeitliche Herausforderung gestellt : Nach mehreren Gesprächen und Absprachen über Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten, Erstellung und Bewertungsfeststellung einer überbezirklichen Aufgabenkreisbeschreibung nach E1 und die besondere Verfahrensweise für die Zuweisung und Einstellung im Rahmen der FAV Maßnahmen mit den betroffenen Senatsverwaltungen und dem Jobcenter Neukölln, einigte sich das BA Neukölln auf eine Verfahrensweise, die aufwendig ist und klare Absprachen über Zuständigkeiten und Arbeitsteilung erfordert, damit sie für alle Beteiligten zum Erfolg führt. Dabei teilen der Steuerungsdienst des BA Neukölln und das Schul- und Sportamt die Zuständigkeiten untereinander auf. Der Steuerungsdienst des BA Neukölln ist u.a. für die Sichtung der eingehenden Zuweisungsunterlagen des Jobcenters, Ausfertigung der speziellen Arbeitsverträge für FAV- Maßnahmen und in Absprache mit dem Ordnungsamt Neukölln für die Einholung der für den Einsatz an Schulen erforderlichen erweiterten Führungszeugnisse zuständig. Laut Auskunft des Jobcenters Neukölln ist es nicht berechtigt, erweiterte Führungszeugnisse abzufordern, was u.a. zu einem erschwerten Verfahren führt. Erst nach Prüfung der Führungszeugnisse kann das Schul- und Sportamt das zeitaufwändige Auswahlverfahren unter Beteiligung des bezirklichen Personalrats mit den vom Job-Center zugewiesenen Personen durchführen. Anschließend werden die Einsatzorte bestimmt, die jeweiligen Schulhausmeister über die begrenzten Zuständigkeiten und Aufgaben der Schulhausmeisterassistenten belehrt und in den Einarbeitungsprozess eingebunden. Außerdem muss das Schul- und Sportamt für alle Schulhausmeisterassistenten die Arbeits- und Gesundheitsschutzunterweisungen sowie die Ausstattung mit Arbeitsschutzkleidung organisieren.“ Diese ausführliche Darstellung der vom Bezirk Neukölln geleisteten anerkennenswerten Aktivitäten macht deutlich, dass ein sehr hohe Arbeitsaufwand zur Umsetzung des Projektes notwendig ist, der aber akzeptiert wird, um Entlastung im Schulmeisterbereich zu erreichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 918 3 Der Bezirk Lichtenberg teilt mit: „Den Schulhausmeistern sind das Ziel des Einsatzes, die Aufgaben und warum die Personen gefördert werden müssen (sprich das Instrument) erläutert worden. Der Bedarf an Unterstützung war vorhanden, daher wurde diese Möglichkeit gern aufgegriffen. Die Hausmeisterassistenten helfen bei der Sicherung der Liegenschaften und des Inventars, entlasten damit den Schulhausmeister und verbessern die Situation an den Schulen.“ Der Bezirk Spandau hat derzeitig keine FAV- Hausmeisterassistenten, es sollen jedoch 30 Einstellungen erfolgen, wenn die Vermittlungen durch das Jobcenter Spandau erfolgreich verlaufen. 5. Wann hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die Zustimmung des Hauptpersonalrats für die Einrichtung von Hausmeisterassistentenstellen bekommen und wann hat der Hauptpersonalrat zu diesem Programm eine Position definiert und welche Position hat der Hauptpersonalrat definiert? Zu 5.: Grundsätzlich ist von den Bezirksämtern der jeweilige bezirkliche Personalrat bei der Einstellung von FAV-Hausmeisterassistenten/innen einzubeziehen. Dementsprechend kann es dazu keine für alle bezirklichen Personalräte allgemeinverbindliche Zustimmung durch den Hauptpersonalrat geben. Es gab zu unterschiedlichen Zeitpunkten Gespräche mit der Sprecherin der bezirklichen Personalräte, in denen sie ihre grundsätzliche Unterstützung zusagte. Nach einem Gespräch auf Staatssekretärsebene im Juni 2015 teilte der Hauptpersonalrat nach Prüfung mit, dass ihm keine Anträge zur Einleitung eines Einigungsverfahrens wegen fehlender Zustimmung des bezirklichen Personalrates zur Einstellung von FAV-Hausmeisterassistenten /innen vorliegen. Den Bezirken ist bekannt, dass sie sich bei Problemen mit ihrem bezirklichen Personalrat an den Hauptpersonalrat wenden können. 6. Welche Bezirkspersonalräte haben dem Programm nicht zugestimmt (bitte einzelne Nennung) und aus welchen Gründen haben sie nicht zugestimmt (bitte Aufzählung der Gründe pro Bezirkspersonalrat)? Zu 6.: Seitens des Bezirkes Mitte wird mitgeteilt: „Der Personalrat des Bezirksamtes Mitte von Berlin hatte am 08.07.2015 den Einsatz von Schulmeisterassistentinnen und Schulmeisterassistenten abgelehnt. Die Entscheidung wurde wie folgt begründet: Die im berlineinheitlichen Anforderungsprofil festgelegten Anforderungen stehen nicht im Verhältnis zur Eingruppierung (E 1) und seien dem für Hauswarte existierenden Anforderungsprofil (E 3) sehr ähnlich. Der Personalrat befürchtet, dass künftig so höher bewertete Hauswartstellen wegfallen und durch niedriger eingruppierte Stellen ersetzt werden könnten. Dieser Auffassung hat sich die zuständige Bezirksstadträtin für Jugend, Schule, Sport und Facility Management angeschlossen.“ Seitens des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf, der sich nicht am Projekt beteiligt, wird mitgeteilt: „Der Personalrat des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf hat signalisiert, dass er dem Landesprogramm Hausmeisterassistenten nicht zustimmen würde.“ 7. Wem unterstehen die Jobcenter zuständigkeitshalber und weisungsmäßig, die für die Auswahl und Einstellung der Hausmeisterassistenten verantwortlich sind (bitte namentliche Nennung je Bezirk)? Zu 7.: Bei den Berliner Jobcentern, die die Auswahl der Hausmeisterassistenten/innen vornehmen, handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen nach § 44 b Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Träger der Leistung „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ ist nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur). Ihr obliegt die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung ihrer Leistungen ; in diesem Bereich hat die Bundesagentur das Weisungsrecht (§ 44 b Abs. 3 S. 1f. SGB II). 8. Gibt es schon Erfahrungen, welche Chancen Hausmeisterassistenten nach einem Jahr Arbeit bei der Bewerbung auf einen regulären Hausmeisterposten haben? Zu 8.: Es liegen dazu noch keine umfassenden Erfahrungen vor. Aus dem Bezirk Lichtenberg wurde aber mitgeteilt, dass ein ehemaliger FAV-Hausmeisterassistent unbefristet im Bezirk eingestellt wurde. Berlin, den 16. Februar 2016 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)