Drucksache 17 / 17 922 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 04. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2016) und Antwort Sicherheit und Mitarbeitermotivation in den Berliner Bäder-Betrieben – Innere Führung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Mitarbeiterzufriedenheit in den Berliner Bäder-Betrieben ein? Zu 1.: Der Senat hat vor einem Jahr das Berliner Bäderkonzept 2025 beschlossen, welches im Kern eine Reform der Berliner Bäderstruktur darstellt. Mit der Umsetzung des Bäderkonzeptes 2025 verfolgt der Senat das Ziel, das Wasserflächenangebot zu erhalten und ein für alle Teile der Bevölkerung attraktives Angebot bereitzuhalten . Gleichzeitig unterstreicht er seine Erwartung an die Berliner Bäder-Betriebe (BBB), dass der in den vergangenen Jahren eingeleitete Weg zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der BBB konsequent weiterverfolgt wird, ohne den ortsnahen Versorgungsauftrag und die Sozialverträglichkeit der Eintrittsentgelte außer Acht zu lassen. Diesem Konzept folgend, befinden sich die BBB derzeit in einem Umstrukturierungsprozess sowohl in den innerbetrieblichen Abläufen, als auch im äußeren Marktauftritt . Dieser ist mit Veränderungen verbunden, die bei der Heterogenität der Belegschaft sowohl Befürworterinnen und Befürworter wie auch Kritikerinnen und Kritiker findet. Kommunikationsmaßnahmen (zum Beispiel interner Newsletter, Beschäftigtenversammlung mit geladenen Gästen aus Politik und Verwaltung, „Team-Tage“) setzen gezielt darauf, die Transparenz und das Verständnis für den Veränderungsprozess unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhöhen. 2. Welches Vorschlagswesen gibt es bei den Berliner Bäder-Betrieben für die Mitarbeiter? Zu 2.: Ein strukturiertes System ist nicht vorhanden. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Ideen in ihren Team- und Arbeitsberatungen einzubringen. Über ihre Vorgesetzten fließen solche Ideen gegebenenfalls in die Planungsworkshops für die jährliche Wirtschaftsplanung ein. Insbesondere Ideen und Anregungen der Bäder werden im Badbetrieb besprochen . 3. Ist die Sollarbeitszeit im letzten Jahr erhöht worden und wenn ja, wurde dies mit der Personalvertretung abgestimmt ? Zu 3.: Es gilt seit 01.01.2014 grundsätzlich der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Für die Beschäftigten, die aus dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übergeleitet wurden, bedeutete dies eine Erhöhung von 38,5 auf 39 Wochenstunden (Beschäftigte aus dem Tarifgebiet West) bzw. eine Reduzierung von 40 auf 39 Wochenstunden (Beschäftigte aus dem Tarifgebiet Ost). Die Überleitung erfolgte mittels eines zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ausgehandelten Überleitungstarifvertrages . 4. Sind die Berliner Bäder-Betriebe in der Lage ihren Personalbedarf aus eigener Ausbildung heraus zu decken ? Zu 4.: Da nicht immer alle Ausbildungsplätze besetzt werden können, ist es möglich, dass auch zusätzliche Einstellungen vorgenommen werden müssen. In diesem Frühjahr ist eine externe Ausschreibung von circa 10 zusätzlichen Stellen für Fachangestellte für Bäderbetriebe vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 922 2 5. Wurden die Auszubildenden komplett übernommen bzw. mit welcher Quote wurden Auszubildende übernommen ? Zu 5.: Im Rahmen der tariflichen Regelung werden Auszubildende grundsätzlich zunächst für 12 Monate befristet übernommen. Bisher konnten unbefristete Weiterbeschäftigungen – entsprechende Leistungen des Mitarbeiters vorausgesetzt - im Anschluss an das befristete Arbeitsverhältnis für die Deckung des Personalbedarfs zur Wiederbesetzung frei werdender Stellen ermöglicht werden. 6. Wurden befristete Verträge von Mitarbeitern in unbefristete Verträge übernommen? Zu 6.: Ja, es wurden entsprechend der tariflichen Regelung – und dem Vorliegen entsprechender Leistungen der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters - unbefristete Anschlussverträge angeboten. Berlin, den 22. Februar 2016 Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Mrz. 2016)