Drucksache 17 / 17 925 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 03. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2016) und Antwort Noch mehr offene Fragen zum Mord an Burak B.: Verfassungsschutz und Staatsschutz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde den Anwälten der Familie B. die komplette Ermittlungsakte zugänglich gemacht oder existieren noch weitere den Anwälten nicht vorliegende Akten? Falls ja, um wie viele Akten handelt es sich, welche Inhalte werden darin behandelt und warum werden diese zurückgehalten ? Zu 1.: Den Anwälten der Familie des Burak B. wurde die komplette zum Zeitpunkt der Gewährung der Akteneinsicht vorliegende Ermittlungsakte zugänglich gemacht. Zuletzt wurde im Mai 2015 durch Anwälte der Familie Akteneinsicht genommen. Nach diesen Einsichtnahmen sind zwar weitere Unterlagen zu den Akten gelangt, nach Mai 2015 wurden indes keine weiteren Akteneinsichtsgesuche durch die Anwälte der Familie des Burak B. gestellt . 2. Gibt es im Mordfall Burak B. als „vertraulich“ oder „geheim“ eingestufte Teile der Ermittlungsakte? Zu 2.: Nein. 3. Gab es im Fall Burak B. Anfragen an den Verfassungsschutz nach möglichen Tatverdächtigen? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 3.: Im Auftrag der ermittelnden Mordkommission wurde durch die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin im Mai 2012 eine Anfrage zu Erkenntnissen zum Tötungsdelikt zum Nachteil von Burak B. an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung Verfassungsschutz, übermittelt. Im Ergebnis liegen dort keine Erkenntnisse vor (Stand: 11. Februar 2016). 4. Wurden Verbindungsleute (V-Leute) des Verfassungsschutzes oder des Staatsschutzes Berlin in der rechten Szene zum Mord an Burak B. befragt? Falls ja, ergeben sich daraus verwertbare Informationen zum Mordfall? Zu 4.: Bei der für verdeckte Erkenntnisgewinnung zuständigen Dienststelle des Polizeilichen Staatsschutzes des Landeskriminalamts (LKA) Berlin liegen keine Informationen zum Tötungsdelikt zum Nachteil des Burak B. vor. Aus nachrichtendienstlichem Informationsaufkommen des Berliner Verfassungsschutzes konnten ebenfalls keine Informationen zu dem Sachverhalt gewonnen werden. Berlin, den 18. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)