Drucksache 17 / 17 926 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 03. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2016) und Antwort Noch mehr offene Fragen zum Mord an Burak B.: Konsequenzen aus den Ermittlungen zum NSU Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Im Bericht an den Innenausschuss des Abgeordnetenhauses „Zur Umsetzung der parlamentarischen Empfehlungen zum „NSU-Komplex“ in der Polizei Berlin“ vom 12. September 2014 ist vorgesehen, in komplexen und herausragend schweren ungelösten Fällen eine eigene organisatorische Einheit mit der Evaluation der bisherigen Ermittlungen zu beauftragen und diese von Grund auf zu evaluieren. Ist das im Fall Burak B. geschehen? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: Durch den Leiter des Landeskriminalamts (LKA) Berlin wurde zu Beginn des Jahres 2014 der Polizeiliche Staatsschutz damit beauftragt, die bisherigen Ermittlungen der zuständigen Mordkommission im Mordfall Burak B. aus dem Blickwinkel einer „fach-externen“ Dienststelle zu bewerten, um so gegebenenfalls weitere Anhaltspunkte zur Tataufklärung und/ oder einer möglichen politischen Motivlage zu erlangen. Hierzu wurde im Dezernat für die Bekämpfung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität - rechts unter Führung der Dezernatsleitung eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die in mehrmonatiger Arbeit die vorliegenden Ermittlungsakten hinsichtlich weiterer Ermittlungsanhalte und möglicher Tatmotivation einer gründlichen Prüfung unterzog. 2. Im genannten Bericht heißt es auf Seite 29: „Der Gedanke der Bildung sogenannter „Cold Case Units“, die sich u. a. mit erfolglos gebliebenen Ermittlungen befassen , wurde bereits in der Vergangenheit in der Polizei Berlin aufgegriffen. So ist das LKA 11 Sonderermittlungen (Abteilung LKA 1 – Delikte am Menschen) bereits seit 2007 kontinuierlich mit der Betrachtung/Aufklärung bislang ungelöster schwerer Straftaten befasst.“ Wurde oder wird die Bildung einer solchen „Cold Case Unit“ für den Fall Burak B. in Betracht gezogen? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde dies bisher nicht umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Eine so genannte „Cold Case Unit“ kann nach Abschluss der Ermittlungen zum Einsatz kommen. Im vorliegenden Fall dauern die Ermittlungen noch an. 3. Hält der Berliner Senat einen Austausch des Ermittlerteams und die Neueinsetzung von mit dem Fall nicht vertraute Ermittler für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht? Zu 3.: Es ist keine Veranlassung dafür erkennbar, von der üblichen und bewährten Verfahrensweise im Hinblick auf die kontinuierliche Ermittlungsführung durch Ermittlerinnen und Ermittler, die aufgrund ihrer fortgesetzten Befassung mit dem Verfahren, mit den komplexen Maßnahmen und Ermittlungsergebnissen vertraut sind, abzuweichen . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wurden irgendwelche der im genannten Zwischenbericht vollzogenen und erwogenen Veränderungen der Ermittlungsarbeit der Polizei im Fall Burak B. angewendet ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Der im Zwischenbericht beschriebene intensivierte Informationsaustausch zwischen der für „Delikte am Menschen“ zuständigen Abteilung (LKA 1) und der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (LKA 5) des LKA erfolgte im Fall des Tötungsdelikts zum Nachteil des Burak B. unter anderem durch die bei der Beantwortung der Frage 1 beschriebene Arbeitsgruppe. Darüber hinaus sind zwischenzeitlich zwischen den Abteilungen LKA 5 und LKA 1 verbindliche Standards für den Informationsaustausch festgelegt worden. Grundsätzlich werden zum Beispiel alle Tötungsdelikte auch einer routinemäßigen Überprüfung hinsichtlich beim Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 926 2 Polizeilichen Staatsschutz vorhandener Erkenntnisse unterzogen. Im Hinblick auf die mögliche Gewinnung weiterführender Erkenntnisse ist der Fall des Tötungsdelikts zum Nachteil des Burak B. unmittelbar nach der Tat mehrfach , auch behördenübergreifend, im Rahmen der bundesweiten Zusammenarbeit im Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) thematisiert worden. Berlin, den 18. Februar 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)