Drucksache 17 / 17 933 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 05. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2016) und Antwort Bauliche Qualifizierung von Radwegen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche vorhandenen Radverkehrsanlagen in Berlin genügen den Anforderungen der aktuellen Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) nicht? Antwort zu 1: Die Berliner Bezirke als Träger der Baulast für die Radverkehrsanlagen in Berlin führen keine Statistik oder Übersicht über den Zustand der einzelnen Radverkehrsanlagen. Zur Beantwortung der Frage müssten Einzelfallbewertungen der jeweiligen Radverkehrsanlagen vorgenommen werden, dies ist nicht mit vertretbarem Aufwand leistbar. Seit mehreren Jahren wird aber vor jeder Baumaßnahme geprüft, ob bzw. inwieweit die vorhandenen Anlagen den Anforderungen der ERA 1 2010 bzw. den diese konkretisierenden „Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege)“ entsprechen und inwieweit Verbesserungen möglich sind. In Ausnahmefällen kann die konkrete örtliche Situation auch Abweichungen von der ERA 2010 bzw. den AV Geh- und Radwege erforderlich machen , was auch verkehrspolitisch und rechtlich vertretbar ist, denn die ERA ist eben ganz bewusst nur eine Empfehlung und vom Verbindlichkeitsgrad unter den Richtlinien oder Gesetzen angesiedelt. Frage 2: Welche Kosten müssen schätzungsweise kalkuliert werden, um jene Radverkehrsanlagen, die nicht diesem Standard entsprechen, baulich zu qualifizieren? Antwort zu 2: Wie schon unter 1. erwähnt liegen dazu keine Statistiken oder Übersichten der zuständigen Bezirke vor. 1 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Verschiedene Zwangspunkte, Rahmenbedingungen, der begrenzte Straßenraum sowie unterschiedliche verkehrliche und gestalterische Ansprüche an die Straßenraumaufteilung können auch zu Abweichungen von Empfehlungen , wie der ERA führen. Aufgrund der fehlenden Gesamtübersicht und der individuellen Lösungen jeder Einzelmaßnahmen sind Kosten derzeit nicht seriös abschätzbar. Frage 3: Aus welchen konkreten Titeln speisen sich die 15,3 Millionen Euro für den Radverkehr, die Senator Geisel in seiner Jahresauftaktpressekonferenz am 18.01.2016 genannt hat, und welche Maßnahmen sollen daraus finanziert werden? Antwort zu 3: Auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/17799 einschließlich der wiedergegebenen Tabelle wird verwiesen. Bei den dort aufgeführten Haushaltstiteln handelt es sich überwiegend um Sammeltitel , aus denen viele verschiedene Einzelmaßnahmen finanziert werden, die meist erst kurzfristig im laufenden Haushaltsjahr festgelegt werden können. Für die Haushaltstitel 1270/52108 und 1270/72016 bzw. 2920/72016 sind Übersichten der geplanten Vorhaben dem Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst 2015 übermittelt worden. Berlin, den 19. Februar 2016) In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)