Drucksache 17 / 17 936 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 05. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2016) und Antwort Auswirkungen technischer Entwicklungen im Radverkehr Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl von E-Bikes, Pedelecs und Lastenrädern der unterschiedlichen Nutzungsarten und Transportkapazitäten in Berlin seit 2010 entwickelt, und welche Entwicklungen sind für die Folgejahre zu erwarten? Antwort zu 1: Verkaufszahlen des Fahrradhandels und damit Informationen über den Bestand von E-Bikes, Pedelecs und Lastenrädern in Berlin liegen dem Senat nicht vor. Die Angaben sind nicht Bestandteil amtlicher Statistiken . Bei Verkehrszählungen werden diese Fahrradtypen nicht separat erfasst. Von einer weiteren Zunahme ist auszugehen. Frage 2: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus diesen Entwicklungen für den Ausbau der Radinfrastruktur ? Antwort zu 2: Grundsätzlich sind die meisten Radverkehrsanlagen auch für die genannten Fahrzeuge nutzbar; dies gilt insbesondere für neue, nach den aktuellen Richtlinien entworfene Radverkehrsanlagen (Breite mind. 1,60 m bzw. bei ausreichender Flächenverfügbarkeit 2,00 m gemäß Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege )). Die zunehmende Verbreitung von Pedelecs und Lastenrädern bestärkt den Senat in seinem Bemühen, im Zuge der Umgestaltung der Straßeninfrastruktur alte Radverkehrsanlagen an die heutigen Vorschriften anzupassen. Wichtig ist die konsequente Durchsetzung der bestehenden Bauvorschriften für Radverkehrsanlagen beim Straßenneu - und umbau, Radwege sowohl nach den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) als auch nach den in Berlin eingeführten Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Ausgabe 2010) der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu dimensionieren. Die dort angegebenen Regelbreiten von 1,60 m bzw. 2,00 m sind auch für Lastenfahrräder sowie für Pedelecs mit einer elektrischen Antriebsunterstützung bis zu 25 km/h geeignet. Für den Bau der Radwege und sonstigen Radverkehrsanlagen sind in der Regel die Bezirksämter zuständig . Der Senat wirkt mittelbar über Planungsvorgaben und Kriterien im Rahmen von Förderprogrammen auf die für den Bau der meisten Straßen zuständigen Bezirksämter ein. Frage 3: Sieht der Senat Handlungsbedarf aus den vorstehenden Entwicklungen im Bereich der StVO und abgeleiteter Gesetze und Verordnungen sowie im Bereich der Bauordnungen für Verkehrsräume und wenn ja, welche ? Antwort zu 3: Dem Senat ist bekannt, dass das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Verordnungsgeber Handlungsbedarf erkannt hat und eine Anpassung der einschlägigen Rechtsverordnungen des Bundes wie der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung vorbereitet. Die Länder - und somit der Senat - werden am Verordnungsgebungsverfahren beteiligt. Berlin, den 19. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)