Drucksache 17 / 17 937 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 05. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2016) und Antwort Radwegeausbau an Bundeswasserstraßen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Betriebswege an Bundeswasserstraßen sind in Berlin für den Radwegeausbau grundsätzlich geeignet? Antwort zu 1: Die Anzahl geeigneter Betriebswege für den Radwegeausbau in Berlin ist bislang nicht ermittelt worden. Frage 2: Welche konkreten planerischen Vorarbeiten sind im Senat und den Bezirken dafür geleistet worden? Antwort zu 2: Relevante Projekte, wie der Radfernweg Berlin-Kopenhagen, welcher u.a. entlang des Berlin- Spandauer-Schifffahrtskanals und des Hohenzollernkanals verläuft sowie die Radialroute 10, die dem Teltowkanal folgt, wurden weit vor dem Jahr 2015 fertiggestellt. Eine Finanzierung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur war nicht möglich, da sich zu diesem Zeitpunkt eine Ausbaunotwendigkeit ursächlich aus den Anforderungen des Betriebes oder der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen hätte ergeben müssen. Dies war nicht der Fall, da die Berliner Bundeswasserstraßen ausschließlich vom Wasser aus unterhalten werden . Ein von Berlin bereits im Jahr 2008 zur Finanzierung aus Bundesmitteln beantragtes Projekt, den Ausbau der Unterführung der Emil-Schulz-Brücke für Radfahrende betreffend, wurde dementsprechend nicht bewilligt. Im Rahmen der abschnittsweisen Umsetzung des Spree- Radweges wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, inwieweit eine anteilige Finanzierung aus Bundesmitteln möglich ist. Frage 3: Gibt es aktuell Beantragungen auf Grundlage des im Bundeshaushaltsplan 2015 im Kapitel 1203, Titel 780 12 enthaltenen Haushaltsvermerks: "Mit der Maßgabe der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen und Gemeindeverbände können mit diesen Ausgaben Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf Antrag einmalig Mittel aus diesem Titel in Höhe von 50 % der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkosten gegenüber dem Betriebswegeausbau) verwendet werden ."? Wenn ja, welche, für welche konkreten Projekte, mit welchem baulichen Umsetzungshorizont und welchen geplanten Kosten? Antwort zu 3: Aktuell gibt es keine Beantragungen, aber das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mitgeteilt, dass sich die für den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege an Bundeswasserstraßen zuständige Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn (GDWS) zur Abstimmung geeigneter Projekte mit Berlin in Verbindung setzen will. Dies betrifft auch das in der Antwort zu 2 bereits genannte Projekt des Ausbaus der Unterführung der Emil- Schulz-Brücke für Radfahrende mit einem Kostenrahmen von ca. 600.000 EUR (Schätzkosten aus dem Jahr 2008). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 937 2 Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob die o.g. Mittel auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen sollen und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 4: Das ist dem Senat nicht bekannt. Frage 5: Gibt es eine länderspezifische Deckelung der beantragungsfähigen Teilkosten und falls ja, wie hoch ist die Summe, die Berlin maximal akquirieren kann? Antwort zu 5: Eine länderspezifische Deckelung der beantragungsfähigen Teilkosten ist hier nicht bekannt. Berlin, den 17. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)