Drucksache 17 / 17 939 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 05. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2016) und Antwort Aktivierung nationaler Förderungen für den Radwegeausbau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Projekte zur Förderung innovativer, nichtinvestiver, mehrjähriger Modellprojekte aus dem Nationalen Radverkehrsplan laufen in Berlin derzeit mit welchen Volumina und welche weiteren Projekte sind für wann in Planung und Vorbereitung? Antwort zu 1: Für den Förderzeitraum ab 2016 unterstützt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) zwei Projektanmeldungen der Technischen Universität (TU) Berlin über Letter of Intent. Dabei handelt es sich um das Projekt zum Thema „Machbarkeits- und Potentialuntersuchungen zu einer Radschnellverbindung auf Teilen der Potsdamer Stammbahn in Berlin“. Das zweite Projekt behandelt das Thema „2Rad 1Kauf 0Emission“. Da das Antragsverfahren des NRVP sich derzeit noch in der finalen Phase befindet, können zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Details zu Bewilligung, Volumina etc. angegeben werden. Über weitere geplante NRVP-Projekte in Berlin, die ohne Senatsbeteiligung ablaufen, können ebenso keine Auskünfte gegeben werden . Frage 2: Hat das Land Berlin im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie ) vom 22. September 2015 (Bundesanzeiger BAnz AT 06.10.2015 B4) Mittel für den Radwegeausbau beantragt und wenn ja, wofür und in welcher Höhe? Wenn nicht, warum nicht? Antwort zu 2: Nein, es wurden keine Mittel beantragt, da zurzeit eine umfangreiche Förderung der Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen und der touristischen Radrouten aus anderen Förderprogrammen erfolgt. Auf Grund der hohen Förderansätze aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ (KInvF) und den GRW 1 -Mitteln ist eine weitere Förderung nicht zweckmäßig und umsetzbar. Berlin, den 19. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016) 1 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “