Drucksache 17 / 17 943 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 08. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Februar 2016) und Antwort Transparenz auf dem Berliner Wohnheimbetreibermarkt im Bereich Obdachlosigkeit (II) – Nachfragen zu schriftlichen Anfrage Drs. 17/17437 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bitte die durchschnittliche Verweildauer der in den in Anlage 1 der Antwort auf die Anfrage Drs. 17/17437 aufgelisteten Unterkünften untergebrachten Personen für die jeweilige Einrichtung seit 2008 angeben. (Bitte nach Jahr, Bezirk und Einrichtung aufschlüsseln). 2. Bitte für die jeweilige in Anlage 1 der Antwort auf die Anfrage Drs. 17/17437 aufgelistete Einrichtung angeben , welche Ausgaben im Einzelnen (z.B. wie viel Personal für welchen Zweck) eingeplant und über die jeweiligen Tagessätze finanziert wird. (Bitte nach Bezirk und Einrichtung aufschlüsseln). Zu 1. und 2.: Zu den Fragen 1 und 2 sind die zwölf Bezirksämter um Stellungnahme gebeten worden und beantworten die Fragen wie folgt: Friedrichshain-Kreuzberg: Diese Daten werden durch den Bezirk nicht statistisch erfasst. Eine detaillierte Darstellung aller aktuellen Tagessatzkalkulation ist derzeitig vollumfänglich nicht möglich. Pankow: Der Bezirk Pankow kann keinerlei Daten liefern . Es werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt , die eine Beantwortung der Fragen auch nur teilweise ermöglichen. Charlottenburg-Wilmersdorf: Eine Beantwortung dieser Frage ist dem Bezirk nicht möglich. Bei den Wohnheimen (s. Anlage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/17437) handelt es sich um sogenannte vertragsfreie Einrichtungen. Betriebswirtschaftliche Prüfungen der Einrichtungsbetreiberinnen und Einrichtungsbetreiber sind nicht vorgesehen. Spandau: Entsprechende statistische Erfassungen wurden und werden im Bezirk nicht vorgenommen und lassen sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln. Steglitz-Zehlendorf: Die angefragten Daten werden vom Bezirk nicht erhoben. Tempelhof-Schöneberg: Die gewünschten Informationen können vom Bezirk nicht geliefert werden. Die durchschnittliche Verweildauer in den jeweiligen Unterkünften wird statistisch nicht erfasst. Eine händische Auswertung ist weder zeitlich noch personell leistbar. Wie die Einrichtungen ihre Tagessätze kalkulieren, ist hier nicht bekannt. Bekannt sind im Allgemeinen die Tagessätze, jedoch nicht deren Aufschlüsselung. Es besteht auch keine Möglichkeit, diese zu verlangen, da der Bezirk Tempelhof-Schöneberg nicht Vertragspartner der Einrichtungsbetreiber/innen ist. Neukölln: Die zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage erforderlichen Daten werden im Bezirk nicht erhoben . Treptow-Köpenick: Der Bezirk kann die Frage nicht beantworten. Es gibt keinerlei Statistiken bzw. Aufzeichnungen zur Verweildauer der in den in der Anlage der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/17437 aufgelisteten Unterkünften untergebrachten Personen. Bei der Bewilligung von Sozialhilfe für die Unterbringung spielen die Einzelpositionen im Tagessatz keine Rolle. Weder bei der Erstellung der Abrechnung, noch bei der Rechnungslegung gegenüber den Ämtern für Soziales werden Einzelpositionen, die bei der Anerkennung des Tagessatzes Berücksichtigung gefunden haben, einzeln aufgeführt. Auch bei der Ausführung der Zahlungen für die Belegungstage wird daher nur die Übereinstimmung mit dem jeweils anerkannten Tagessatz überprüft. Die jeweils anerkannten Tagessätze werden in der BUL- Datenbank und ebenso in OPEN PROSOZ als Parameter für die jeweilige Unterkunft hinterlegt und gelten für die Sachbearbeitung als verbindlich. Die Bereitstellung der angeforderten Daten in der gewünschten Struktur ist da- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 943 2 her nicht möglich. Marzahn-Hellersdorf: Über die durchschnittliche Verweildauer der untergebrachten Personen der in Anlage 1 der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/17437 für den Bezirk Marzahn- Hellersdorf aufgelisteten Unterkünfte kann keine Aussage getroffen werden. Es wird durch das Amt für Soziales darüber keine statistische Erhebung vorgenommen. Eine Statistik darüber zu führen ist auch nicht möglich, weil der Bezirk für den Personenkreis der Leistungsbezieher nach dem SGB II lediglich die Zuweisungen vornimmt. Auf Grund der Zuweisungen können keine Ableitungen darüber getroffen werden, ob und wann die zugewiesenen Personen einziehen und wann die betreffenden Personen gegebenenfalls wieder ausziehen. Über die in Anlage 1 der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/17437 für den Bezirk aufgelisteten Unterkünfte und deren eingeplanten Ausgaben im Einzelnen (wie z. B. für Personal) sowie die Finanzierung dieser Ausgaben über die Tagessätze kann keine Aussage getroffen werden . Eine Erfassung der Kostenkalkulationen ist nur im Rahmen einer Tagessatzänderung vorzulegen. Lichtenberg: Eine Beantwortung der Frage ist dem Bezirk Lichtenberg nicht möglich, da diese Daten nicht vollumfänglich statistisch erfasst werden. Zudem erfolgt die Belegung der genannten Einrichtungen bezirksübergreifend . Die Unterbringungen in den einzelnen Bezirken sind daher nicht nachvollziehbar. Selbst wenn diese Daten zu ermitteln wären, so wäre dieser Aufwand nicht kurzfristig zu leisten. Zudem handelt es sich um vertragsfreie Einrichtungen, die über einen täglichen Kostensatz finanziert werden. Es lassen sich keine einrichtungsbezogenen Kostensatzzusammensetzungen ermitteln. Reinickendorf: Die Beantwortung der beiden Fragen ist dem Bezirk nicht möglich, da die erfragten Daten nicht vorliegen und auch nicht manuell innerhalb der gesetzten Frist ermittelbar sind. Berlin, den 22. Februar 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Feb. 2016)