Drucksache 17 / 17 955 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 09. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2016) und Antwort Von VW nichts gelernt? Test der neuen Busserien unter Laborbedingungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft ausschließlich Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht , Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung zu erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben . Frage 1: Trifft es zu, dass die Messungen bei der neuen Busserie der Firma VDL unter reinen Laborbedingungen (stehender Bus, ungeheizt, geöffnete Fenster) stattgefunden haben? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Das Gutachten des Herstellers hat nicht alle typischen Einsatzbedingungen eines Omnibusses ausreichend berücksichtigt . Aus diesem Grund hat die BVG AöR eine eigene Begutachtung mit Vorgaben über die genaue Messprozedur beauftragt.“ Frage 2: Stimmt der Senat zu, dass diese Messbedingungen weit von der Praxis entfernt sind und deshalb die Fahrgäste deutlich höheren Schadstoffbelastungen u.a. aufgrund von Ausdünstungen aus den Materialien ausgesetzt sind? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Nein. Die BVG hat eine Begutachtung mit genauen Vorgaben in Auftrag gegeben. Laut Gutachten vom 19.02.2016 liegt keine höhere Schadstoffbelastung vor. Prinzipiell ist eine Geruchsbelästigung nicht automatisch eine Schadstoffbelastung . Die BVG prüft mit dem Hersteller aktuell mögliche Maßnahmen, um den entstehenden Geruch zu reduzieren .“ Frage 3: Werden Senat und BVG Schadstoffmessungen unter praxisgerechten Bedingungen vornehmen (lassen )? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG AöR: „Ja, die BVG hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt der BVG seit dem 19.02.2016 vor.“ Frage 4: a) Inwieweit ist die höhere Schadstoffbelastung mit dem geltenden Arbeitsschutzgesetz – vor allem im Hinblick auf § 3 – in Einklang zu bringen? b) Inwieweit können Busfahrer Schadenersatz fordern, da sie erhöhten Belastungen ausgesetzt sind? Wenn sie keinen einfordern können, warum nicht? Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG AöR: „zu a): Laut Gutachten liegt keine höhere Schadstoffbelastung vor. zu b): Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass keine erhöhte Schadstoffbelastung besteht, die einen Verdacht auf direkte gesundheitliche Gefährdung begründet. Etwaige Schadensersatzansprüche sind somit unbegründet .“ Frage 5: a): Welche Kosten würden bei den erforderlichen Nachbesserungen entstehen? b) Entspricht der Lieferzustand der Busse den Anforderungen im Lastenheft? Wenn nein, welche Anforderungen werden im Lastenheft aufgeführt? Wenn ja, welche Konsequenzen haben die Verantwortlichen aufgrund möglicher Gesundheitsgefährdung und Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes - vor allem § 3 Abs. 1 und 3 – zu tragen? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG AöR: „zu a) Eine zwingende Nachbesserung ist laut Gutachten nicht erforderlich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 955 2 zu b) Ja, der Lieferzustand der Busse entspricht den Anforderungen im Lastenheft. Es sind keine öffentlich-rechtlichen Pflichten gemäß § 3 ArbSchG 1 oder privatrechtlichen Pflichten gemäß § 618 BGB 2 verletzt.“ Berlin, den 25. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016) 1 Arbeitsschutzgesetz 2 Bürgerliches Gesetzbuch