Drucksache 17 / 17 956 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 09. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2016) und Antwort Zusammenführung der Berliner Sternwarten und Planetarien Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. mit ZEISS-Planetarium, Zeiss Großplanetarium und Archenholdsternwarte der Stiftung Deutsches Technikmuseum (V) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Trifft es zu, dass die astronomischen Bildungseinrichtungen WFS, ASTW und ZGP zusammengeführt werden sollen und wenn ja, welcher Termin ist konkret geplant? b) Unter welcher Rechtskonstruktion soll die Zusammenführung erfolgen? c) Trifft es zu, dass diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Stichtag 01.04.2014 in ASTW und ZGP beschäftigt waren, in die neue Rechtskonstruktion überführt werden sollen? d) Welche Schritte wurden bisher konkret unternommen , um die rechtlichen Grundlagen für eine Zusammenführung zu schaffen? e) Welche Rechtsabteilungen bei welchen Senatsdienststellen waren/sind daran beteiligt? f) Welche verwaltungsrechtlichen Schritte werden durchlaufen, um die neue Rechtskonstruktion zu schaffen ? g) Werden zur Schaffung des neuen Trägers Rechtsverordnungen notwendig sein oder wird es ein eigenes Gesetz geben? Bitte nach Rechtsgrundlagen auflisten. h) Wann wird der Antrag zur Gründung der neuen Rechtskonstruktion dem Parlament vorgelegt? i) In welchem Umfang waren die Leitung der Stiftung DTMB und der bisherige Leiter des ZGP an den Vorbereitungen und Inhalten zur Schaffung einer neuen Rechtskonstruktion beteiligt? Bitte auflisten. Zu 1.: Ja. Der Termin ist abhängig vom Inkrafttreten des für die Gründung der neuen Gesamteinrichtung erforderlichen Gesetzes. a) Der Senat hat über die Rechtsform noch nicht entschieden. b) Im Zuge der gesetzlichen Regelung zur Gründung der geplanten neuen Gesamteinrichtung ist vorgesehen , dass die Arbeitsverhältnisse der für die Archenhold- Sternwarte und für das Zeiss-Großplanetarium beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit sie zur Stiftung Deutsches Technikmuseum bestehen, rechtsgleich auf die neue Gesamteinrichtung übergehen. d - i) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten , arbeiten zurzeit an einer gemeinsamen Senatsund Abgeordnetenhaus-Vorlage, die die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung der geplanten Gesamteinrichtung und die Ausgliederung der Archenhold-Sternwarte und des Zeiss-Großplanetariums aus der Stiftung Deutsches Technikmuseum noch in 2016 zum Ziel haben. Die Leiter bzw. der Vorstand der von der Zusammenführung betroffenen Einrichtungen (Stiftung Deutsches Technikmuseum , Verein Wilhelm-Foerster-Sternwarte, Archenhold -Sternwarte, Zeiss-Großplanetarium) sind über den Prozess informiert und werden anlassbezogen beteiligt. 2. a) Ist es geplant, aus der Stiftung DTMB die Betriebsteile ZGP und ASTW auszugliedern? Wenn ja, zu wann ist dies geplant? b) Existiert eine rechtliche Grundlage für die Ausgliederung ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und zu wann plant der Senat, diese Ausgliederung gesetzlich zu regeln. Zu 2.: Ja, vgl. Antwort zu 1.a). a) Vgl. Antwort zu 1. d - i). 3. a) Ist es geplant, die Beschäftigten aus den Betriebsteilen ZGP und ASTW nach der Ausgliederung weiterhin bei der Stiftung DTMB zu beschäftigen? Wenn nein, warum nicht und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der zwangsweise Betriebsübergang der Beschäftigten zu einem neuen Rechtsträger? b) Wie beurteilt es der Senat, dass den betroffenen Beschäftigten auf einer Mitarbeiterversammlung durch die Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 956 2 Museumsleitung des DTMB mitgeteilt wurde, dass ein Widerspruch bzgl. Des Betriebsübergangs nach der vom Senat geplanten Gesetzesvorlage (§ 12) nicht vorgesehen sei? c) Plant der Senat, in diesem Fall die Arbeitnehmerrechte nach § 613a Abs. 5 und 6 BGB mithilfe der Stiftung DTMB zu umgehen und auszuhebeln, um sich rasch ein kleines Denkmal zu setzen, nachdem es mit dem Flughafenbau und der Opernsanierung nicht so einfach geht? d) Weshalb wird mit Menschen, die teilweise jahrzehntelang für die Berlinerinnen und Berliner beste Arbeit geleistet haben, erneut von oben herab umgesprungen und weshalb werden diese Menschen seit der Wiedervereinigung zum dritten Male wie Verfügungsmasse der Politik behandelt? e) Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Auslaufen des Vertrages des derzeitigen Leiters des ZGP zum 30.6.2016 und der Schaffung einer neuen Rechtskonstruktion mit einem noch zu bestimmenden Gesamtleiter? f) Wer wird sich um die Fertigstellung der Sanierung und Modernisierung im ZGP kümmern, wenn der Vertrag des derzeitigen Leiters des ZGP ausgelaufen ist? g) Sind diesbezüglich Ausschreibungen geplant? Wenn ja, welche und zu wann? Wenn nein, warum nicht? h) Wie beurteilen es die zuständigen Stellen, dass es der derzeitige Leiter des ZGP es auch trotz Verlängerung des Arbeitsvertrags bis zum 30.06.2016 nicht schaffen wird, die Sanierung und Modernisierung des ZGP fertigzustellen und damit den Sachgrund der Arbeitsvertragsverlängerung (siehe Schriftliche Anfrage 17/17198, Antwort zu 3a bis c) nicht erfüllen wird? Zu 3.: a - c) Vgl. Antwort zu 1.c). d) Die der Fragestellung innewohnenden Behauptungen treffen nicht zu. e) Nein. f - h) Die technische Sanierung und Modernisierung des Zeiss-Großplanetariums wird nach dem aktuellen Terminplan zum 15.06.2016 abgeschlossen sein. Die Modernisierung der Einrichtung im Sinne einer inhaltlichen Neuausrichtung - wie sie sich z.B. im Eröffnungsprogramm dokumentieren wird - erfordert mehr Zeit und wird voraussichtlich bis zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein. Der Vertrag des Leiters des Zeiss- Großplanetariums wird aus diesem Grund entsprechend verlängert. Berlin, den 19. Februar 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)