Drucksache 17 / 17 957 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 09. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2016) und Antwort EASA-Zertifizierung für den Flughafen Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann, zu welchem konkreten Datum läuft die aktuelle Zertifizierung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) für den Flughafen Tegel aus? Frage 2: Welche Bedeutung hat diese Zertifizierung für den Flugbetrieb? Frage 3: Gibt es eine Verlängerungsmöglichkeit für die bestehende Zertifizierung, wenn ja, wer kann die unter welchen Umständen bewilligen? Antwort zu 1, 2 und 3: Für Flugplätze, die in den entsprechenden Geltungsbereich fallen, schreiben die Verordnung (EG 1 ) Nr. 216/2008 und die Verordnung (EU 2 ) Nr. 139/2014 die Erlangung eines sich auf den Flugplatz, seinen Betrieb und seine Sicherheitsausrüstung erstreckenden Zeugnisses bis zum 31. Dezember 2017 vor. Mit dem Zeugnis weist der Betreiber nach, dass der Flugplatz der Zulassungsgrundlage (siehe Verordnung (EG) Nr. 216/2008, Artikel 8a) entspricht und der Flugplatz keine Merkmale oder Eigenschaften aufweist, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Der Verkehrsflughafen Berlin-Tegel verfügt bisher nicht über ein entsprechendes Zeugnis. 1 Europäische Gemeinschaft 2 Europäische Union Frage 4: Was müsste unternommen werden, um eine erneute EASA-Zertifizierung für den Flughafen Tegel zu bekommen? Antwort zu 4.: Bisher ist ein Antrag auf die Erteilung eines Zeugnisses für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel durch den Betreiber nicht gestellt worden. Vorarbeiten zur Erlangung eines Zeugnisses werden aber derzeit geleistet. Berlin, den 23. Februar 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Feb. 2016)